Das Amtsgericht Salzhausen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Salzhausen von 1852 bis 1859. mini|Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude, heute als Krankenhaus genutzt (2010) Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Salzhausen.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 61, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Lüneburg untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online Es wurde 1859 aufgehoben und sein Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Winsen (Luhe) zugeordnet.Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 305, online
Gebäude mini|Tafel am Gebäude Das Gericht war von 1854 bis zur Aufhebung im neu errichteten Gebäude Bahnhofstraße 5 in Salzhausen untergebracht. Von 1859 bis 1907 war es Gendarmeriestation. Seitdem beherbergt es das Krankenhaus Salzhausen.
Einzelnachweise
Salzhausen Salzhausen Kategorie:Baudenkmal im Landkreis Harburg Kategorie:Salzhausen Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1859