Das Amtsgericht Dransfeld war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Dransfeld.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Dransfeld.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, Seiten 32 und 45, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Göttingen untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, Seite 134 online Es wurde 1859 aufgehoben und sein Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Münden zugeordnet.Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, Seite 302, online
Einzelnachweise
Dransfeld Dransfeld Kategorie:Dransfeld Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1859