miniatur|Scheidemünze 3 Pfenninge, B (Hannover unter Preußen) miniatur|Scheidemünze 1 Pfenning, A Scheidemünzen sind in der Numismatik Münzen, deren Metallwert niedriger ist als der aufgeprägte Nennwert (Münznominal).Alfred Blume, Eckard Amelingmeier, Helmut Blome, Michael Berger, Uwe Bergsträßer: RÖMPP Lexikon Chemie. 10. Auflage, Band 5, 1999, S. 3994 f. Das Gegenstück sind die Kurantmünzen.
Etymologie Die Herkunft des Kompositums „Scheidemünze“ ist unsicher. Der Begriff scheint sich erst um das Jahr 1600 gebildet zu haben.Friedrich Freiherr von Schrötter: Das preußische Münzwesen 1806 bis 1873, 1926, S. 105. Ein Teil der Fachliteratur führt ihn auf den Geldbetrag zurück, bis zu welchem Scheidemünzen anzunehmen sind.Bernhard Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts, Register, 1874, S. 183. Das Allgemeine Preußische Landrecht (APL) vom Juni 1796 verlangte, dass jede Zahlung, „wenn nicht besondere Verabredungen oder Gesetze auf Gold oder Scheidemünzen vorhanden sind, in dem zur Zahlungszeit gangbaren Preußischen Silbercourant geleistet und angenommen werden (muss)“ (I, 16, § 76 APL).Christian Friedrich Koch: Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten, Band I, 1853, S. 385 Der aufgehobene § 58 APL lautete: „Ein Kaufpreis von zehn Talern und weniger darf nur in Scheidemünze … entrichtet werden“. Es handelte sich um die kleineren Münzen (Kleingeld), die zur Scheidung, also zum Auseinandersetzen im kleinen Geldverkehr dienen und deren äußerer Wert zugleich weit größer als ihr innerer ist.Samuel Oppenheim: Die Natur des Geldes, 1871, S. 259. Scheidung ist in diesem Zusammenhang der Ausgleich im Geldverkehr des täglichen Lebens.F. A. Brockhaus (Hrsg.): Allgemeine deutsche Real-Encyclopädie für die gebildeten Stände, Band 13, 1854, S. 483 f. Das Hauptkriterium des Begriffs der Scheidemünze liege nicht in ihrem Nennwert, sondern in ihrem inneren Wert,Königliches Justizministerium (Hrsg.): Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtspflege des Königreichs Bayern, Band 9, 1862, S. 614. was aber später noch widerlegt werden sollte.
Plausibel im Hinblick auf ihren Zweck ist auch die Erklärung von Adolph Diesterweg, dass Scheidemünzen der Sammelbegriff für „kleine Münznominale (ist), mit deren Hilfe sich Käufer und Verkäufer ohne Restschuld scheiden, sich verabschieden konnten“.Manfred Heinemann, Sylvia Schütze: Friedrich Adolph Wilhelm Diesterweg: Briefe, amtliche Schreiben und Lebensdokumente aus den Jahren 1832 bis 1847, 1954, S. 746 f. Scheidemünzen besitzen nach dieser Quelle im Gegensatz zu den Kurantmünzen eine gesetzlich festgelegte, eingeschränkte Zahlkraft bis zu einem bestimmten Betrag.
Allgemeines Kurant- und Scheidemünzen sind gesetzliche Zahlungsmittel, wobei Kurantmünzen unbegrenzt in Zahlung genommen werden müssen,Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon Wirtschaftspolitik, 2013, S. 244. während der Annahmezwang für Scheidemünzen begrenzt ist.Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon Wirtschaftspolitik, 2013, S. 355. Nach Abs. 1 Satz 2 BBankG sind Eurobanknoten in Deutschland das einzige unbegrenzt annahmepflichtige gesetzliche Zahlungsmittel. Da Euromünzen ausschließlich zu den Scheidemünzen gehören, unterliegen sie einem begrenzten Annahmezwang.
Geschichte
Bereits Aristoteles stellte in seiner Nikomachischen Ethik die Frage, ob sich der Geldwert einer Münze nach ihrem Substanzwert (Metallwert) oder nach abstrakten Wertmaßstäben (Münznominal) richten solle.Werner Ehrlicher: Geldtheorie und Geldpolitik. III: Geldpolitik, in: Willi Albers u. a. (Hrsg.): Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaften (HdWW), Band III, 1977, S. 374 ff. In der Antike gab es Vorläufer der modernen Scheidemünze, z. B. das römische As (als 1/16 des Denars ab 27 v. Chr.), die jedoch alle mit dem Zusammenbruch des römischen Reiches mit seinen Inflationen untergingen und in den späteren Nachfolgestaaten daher auch keine Akzeptanz mangels staatlicher dauerhafter Autorität wieder erlangen konnten. Bei antiken Scheidemünzen gab es meist keinen begrenzten Annahmezwang dieser Münzart, d. h. ein Schuldner konnte eine Schuld von 100 Aurei durch physische 10.000 Sesterzen aus Messing ablösen, sofern er diese aus dem Umlauf entnehmen konnte.
Auch die in (Indo-)China, Korea und Japan seit etwa dem 6. Jahrhundert v. Chr. bis Anfang des 20. Jahrhunderts umlaufenden „Käsch-Münzen“ aus Kupfer, Messing oder Bronze mit meist viereckigem Loch sind als Scheidemünzen anzusehen, obwohl sie zeitweise auch als Parallelwährung zu den Tael-Silberbarrenmünzen angesehen werden können, die für höherwertige Zahlungen vorbehalten waren.Christian Noback, Friedrich Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maaß- und Gewichts-Verhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsels- und Bankwesens und der Usanzen aller Länder und Handelsplätze, 1851, S. 1240.
Die meisten Vorschriften der Münzpolitik waren im Mittelalter noch unbekannt, das galt auch für die Unterscheidung zwischen harter und Scheidemünze.Arnold Luschin von Ebengreuth: Allgemeine Münzkunde und Geldgeschichte des Mittelalters und der neueren Zeit, 1904, S. 214 Eine erste Scheidemünze aus Leder kursierte zwischen 1570 und 1580 auf der Isle of Man.Arnold Luschin von Ebengreuth: Allgemeine Münzkunde und Geldgeschichte des Mittelalters und der neueren Zeit, 1904, S. 6 Da der Edelmetallwert der Gold- und Silbermünzen im Mittelalter stetig anstieg, wurde der Feingehalt der Edelmetallmünzen verringert (Münzentwertung).
mini|August II., 6 Pfennige 1701, Landmünze (Scheidemünze) „Roter Seufzer“, Münzstätte Leipzig Die ersten Vorläufer der deutschen Scheidemünzen entstanden im ausgehenden 16. Jahrhundert, als der Münzfuß der „Noch“-Kurantkleinmünzen (wie Kreuzer) sich zum Reichstaler merklich verschlechterte und die gesetzliche Nominalparität zur Großsilbermünze sich praktisch nicht mehr einhalten ließ. Es entstanden Kursverschlechterungen der Kleinmünzen zur Großmünze, die ihren Höhepunkt in der Kipper- und Wipperzeit um 1621 bis 1623 fanden. Erst als der Staat sich verpflichtete, diese wertminderen Kleinmünzen wieder zum „vollen“ Nennwert an den öffentlichen Kassen in Kurantgeld auf Verlangen umzuwechseln, war die eigentliche moderne „Scheidemünze“ geboren, was um etwa 1700 abgeschlossen war. In der Münzvereinbarung von Kloster Zinna im Jahre 1667 wurde z. B. zwischen Kurbrandenburg und Kursachsen der Schiede-Müntz-Fuß auf den geringeren Münzfuß von 10½ Talern zu 9 Talern für die Kurantmünzen festgelegt.Heinrich Halke: Einleitung in das Studium der Numismatik, 1889, S. 152.
Viele ältere Münzen geringeren Münznominals mit den Geprägen „Landmünze“ oder „Stadtmünze“ waren praktisch ebenfalls „Scheidemünzen“, da sie meist in einem geringeren als im vorgeschriebenen „Reichsfuß“ ausgeprägt wurden. Das galt allerdings oft nicht für die größeren Stadtmünzen, wie für die Städtetaler (), die häufig nach dem Reichsfuß vollwertig waren (siehe auch Valvationstabelle). Notgeld und Belagerungsmünzen waren praktisch immer „Scheidemünzen“, sofern sie nicht aus hochwertigem requiriertem Kirchenedelmetall bestanden. Der Begriff „Landmünze“ darf nicht mit dem Begriff „Landesmünzen“ verwechselt werden, der alle Münzen eines Landes umfasste.
In Notzeiten unterlagen Scheidemünzen einem wesentlich höherem Wertverfall als Kurantmünzen, so dass gesetzliche Kurse zwischen verschiedenen Münznominalen bedeutungslos wurden, siehe während der Kipper- und Wipperzeit um 1621–1623. Auch wurden in Notzeiten Scheidemünzen (und Banknoten) nicht mehr zum Nennwert von den Staatskassen in Kurantmünzen umgetauscht, so dass Kurantgeld sogar zur Ware mit Aufgeld (Agio) werden konnte. Ursprünglich war das Umlaufgebiet der Scheidemünzen nur auf das Emissionsgebiet begrenzt („Landmünze“). Wurde dieses Geld aber anstandslos vom Emissionsland wieder zurückgenommen und dort in Kurantgeld getauscht, war es häufig auch in den Nachbarländern kursfähig, wenn dort Kleingeldmangel herrschte, gelegentlich aber mit abgewertetem Kurs. Der Kurs wurde umso ungünstiger, je weiter das Emissionsland geographisch entfernt war oder gar Zweifel an der Rücknahme bestanden. Die Kursfähigkeit oder auch der Verruf fremder Scheidemünzen wurde in Münzedikten und in Valvationstabellen durch die jeweiligen Landesherren bekannt gemacht.
Häufig wurden Scheidemünzen und besonders wertgeminderte Kurantmünzen zur Soldatenbesoldung bzw. zum Ausverkauf anderer Länder besonders geprägt. Das geschah häufig in den Kriegszeiten des 17. und 18. Jahrhunderts. Dies erkannten Kaufleute sehr schnell, so dass dieses Geld stark abgewertet oder abgewiesen und schließlich gesetzlich widerrufen wurde (siehe Ephraimiten).
Das 1-Kreuzer-Stück der Gefürsteten Grafschaft Tirol, der Andreas-Hofer-Kreuzer, der zur Deckung des Geldbedarfs während des Tiroler Freiheitskampfes geprägt wurde, ist im Gegensatz zu dem Hofer-Zwanziger, dem Sandwirtszwanziger, als Scheidemünze (Landmünze) ausgegeben worden.
Als Scheidemünzen fungierten auch die Frankfurter Judenpfennige, die im frühen 19. Jahrhundert besonders zur Messezeit im Frankfurter Raum und im Rheinland kursierten. Sie werden heute noch als Sammlermünzen gehandelt. Diese Kupferkleinmünzen waren Falschmünzen, die keine Länderwappen, dafür aber Symbole, wie Hahn, Tonpfeife, trugen; sowie teilweise anstelle einer Währungsbezeichnung, wie „1 Pfennig“, eine Fantasiewährungsbezeichnung hatten, wie „1 Halbac“.Friedrich von Schrötter (Hrsg.): Wörterbuch der Münzkunde, 1930, S. 288 Der Ursprung dieser Münzen ist unklar und soll privat sein (vermutet wird Birmingham oder Holland). Wären diese Münzen Spielmarken gewesen, hätten sie – wie damals vorgeschrieben – aus einer Messinglegierung bestanden, da damals Kupfer ausschließlich den kleinen Währungsmünzen vorbehalten war.
Scheidemünzen brachten den Münzherren einen guten „Schlagschatz“ (= Münzgewinn) ein. Dies verleitete viele Münzherren dazu, diese in größeren Mengen auszugeben, und das nicht nur in Kriegszeiten. Begründet wurde die Ausgabe von Scheidemünzen durch die relativ höheren Prägekosten im Vergleich zur Kurantmünze – gemessen am jeweiligen Nennwert. Dieses Argument ist nicht ganz unberechtigt. Außerdem wäre ein Pfennig (entsprechend seiner Kaufkraft gefertigt) aus reinem Gold oder Silber viel zu klein und deshalb unpraktisch für den Umlauf gewesen. Darüber hinaus hätte die verfügbare Edelmetallmenge nicht ausgereicht, um sämtliche Zahlungsmittel aus Gold und Silber herstellen zu können. Andernfalls wären auch deflationäre Verhältnisse entstanden, und zudem waren die Regierungen zu allen Zeiten finanziell „klamm“, weil – von zeitlichen Ausnahmen abgesehen – die Edelmetallmenge stets langsamer als die verfügbare Warenmenge anstieg. Für eine stabile Währung war es daher notwendig, für eine gute Balance zwischen der Menge an Kurant-, Scheide-, Papier- und Buchgeld zu sorgen, was natürlich insgesamt im Einklang mit der allgemeinen materiellen Wirtschaftskraft des Landes und der mittleren Geldumlaufgeschwindigkeit stehen musste.
Vielfach waren Scheidemünzen früher sehr lange im Umlauf, so wurden nach der Einführung der Mark ab 1871 noch Münzen von bis zu 1750 in das neue Reichsgeld umgewechselt. Der sehr lange Umlauf vieler deutscher Scheidemünzen, der sich manchmal sogar auf fast 200 Jahre belief, erklärt heute die Vielzahl schlecht erhaltener Stücke deutscher Kleinmünzen und umgekehrt die hohe Sammlerbewertung von „prägefrischen“ Stücken.