mini|Schloss Fürstenau, Gerichtsgebäude Das Amtsgericht Fürstenau war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Fürstenau. Das Gerichtsgebäude war das Schloss Fürstenau.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Fürstenau.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 75, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Osnabrück untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Sein Gerichtsbezirk umfasste ab der Neuordnung aufgrund der Reichsjustizgesetze 1879 weiter das Amt Fürstenau.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 513, Digitalisat Es war nun dem Landgericht Osnabrück nachgeordnet. Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 410 online
Im Jahre 1972 wurde es aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Bersenbrück zugeschlagen.Geschichte des Amtsgerichts Bersenbrück
Einzelnachweise
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