Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ist ein mit 1. November 2014 in Österreich eingeführtes öffentliches Register, in dem die Personenstandsbehörden allgemeine und besondere Personenstandsdaten in einem Informationsverbundsystem verarbeiten dürfen. Rechtsgrundlage ist § 44 Personenstandsgesetz.Bundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) RIS, abgerufen am 25. August 2017
Die bis dahin in lokalen EDV-Anwendungen oder händisch geführten Personenstandsbücher eingetragenen Daten wurden in das ZPR übertragen, dessen technische Infrastruktur vom Innenministerium zur Verfügung gestellt wird. Der praktische Nutzen des ZPR besteht beispielsweise darin, dass von jeder Personenstandsbehörde sämtliche Daten einer Person abgefragt und Personenstandsurkunden ausgestellt werden können. Gleichzeitig mit Einführung des ZPR wurde auch ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) eingerichtet, um unabhängig vom Wohnsitz einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen zu können.bmi.gv.at - "Zentrales Personenstandsregister (ZPR) startet mit 1. November 2014"
Geschichte Im Juli 2011 wurde im Ministerrat ein bundesweit zentrales Personenstandsregister (ZPR) beschlossen, welches im April 2013 funktionsbereit sein und im Jänner 2014 in Vollbetrieb gehen sollte.Zentraler Abruf statt Behördengang, orf.at, 5. Juli 2011 Im November 2012 stimmte der Innenausschuss des Nationalrates der Gesetzesänderung zu. Der Echtbetrieb war für November 2013 vorgesehen.PK-Nr. 966: Zentrales Personenstandsregister soll Behördenwege erleichtern, Parlamentskorrespondenz, 22. November 2012 Das Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013) wurde schließlich am 5. Dezember 2012 im NationalratBundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) sowie das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz (634/BNR), parlament.gv.at und am 20. Dezember 2012 im Bundesrat beschlossen.Personenstandsgesetz 2013 (1907 d.B.), parlament.gv.at Im Oktober 2013 wurde die Einführung auf Grund von Problemen bei der technischen Umsetzung auf November 2014 verschoben.Personenstandsregister: Einführung wird verschoben, orf.at, 2. Oktober 2013
Eintragung des dritten Geschlechts Per Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2020 sind folgende Eintragungen für das dritte Geschlecht im ZPR möglich: divers inter offen kein Eintrag
Der Anzeigende der Geburt, grundsätzlich eine Hebamme oder ein Arzt, legen die Bezeichnung fest, falls eine Änderung der Geschlechtszuordnung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden soll, ist ein Fachgutachten notwendig.
Einzelnachweise
Kategorie:Personenregister Kategorie:Besonderes Verwaltungsrecht (Österreich)