Heinrich von Bünau, seit 1742 Graf von Bünau, (* 1. Januar 1665; † 21. August 1745 in Seußlitz) war ein sächsischer Verwaltungsjurist und Hofbeamter. Er stand von 1700 bis 1709 als Geheimer Rat und Kanzler an der Spitze der Regierung des Herzogtums Sachsen-Weißenfels, wirkte anschließend als Regierungspräsident in Brandenburg-Ansbach und war von 1715 bis 1721 Vizekanzler, von 1721 bis 1733 Kanzler der kurfürstlich-sächsischen Landesregierung in Dresden. Als königlich-polnischer und kurfürstlich-sächsischer wirklicher Geheimer Rat gehörte er dem Geheimen Ratskollegium an. 1722 erwarb er das Rittergut Seußlitz an der Elbe und ließ dort durch George Bähr das Barockschloss Seußlitz errichten.
Herkunft und Familie mini|hochkant=0.4|Das Wappen derer von Bünau. Heinrich von Bünau entstammte dem sächsischen Adelsgeschlecht Bünau, und zwar dessen Droyßiger Linie. Sein Vater Rudolf von Bünau auf Unterau und Görnitz (* 24. März 1613 in Treuen im Vogtland; † 1. August 1673 in Halle) war hochfürstlich sächsischer Hofmeister in Altenburg und Halle und gehörte als „der Gesellige“ der Fruchtbringenden Gesellschaft an. Aus dessen dritter Ehe, die er am 28. Oktober 1657 mit Goedelia von Warnstedt (1633–1705), einer Tochter des mecklenburgischen Amtshauptmanns zu Redentin Georg von Warnstedt auf Vogelsang, geschlossen hatte, ging Heinrich als dritter Sohn hervor.Carl Sahrer von Sahr auf Dahlen: Heinrich des H. R. R. Graf von Bünau aus dem Hause Seußlitz … „ein gelehrter Herr“. Band 1. Mit: Stammtafel der Grafen von Bünau aus dem Hause Seußlitz. B. G. Teubner, Dresden 1869 (Digitalisat).
Seine Schwester Christiane Wilhelmine von Bünau (1666–1707) war zunächst Kammerjungfer am Weißenfelser Hof und heiratete am 3. Februar 1692 den verwitweten Herzog Johann Adolf I. von Sachsen-Weißenfels. Die Verbindung wurde durch einen Heirats- und Verschreibungsbrief geregelt; ein Nachweis für die mitunter behauptete Erhebung der Herzogin in den Reichsfürstenstand ließ sich in den Weißenfelser Akten nicht finden. Nach dem Tod ihres Gemahls bezog sie 1699 ihren Witwensitz in Dahme, wo sie 1707 starb und – „weil sie nicht von fürstlichem Geblüte war“ – nicht im fürstlichen Erbbegräbnis zu Weißenfels, sondern in der dortigen Pfarrkirche beigesetzt wurde. Diese Schwägerschaft mit dem regierenden Haus bildete den Hintergrund für Bünaus raschen Aufstieg im weißenfelsischen Dienst.
Aufstieg in Sachsen-Weißenfels Eine Bestallung vom 20. Oktober 1685 wies den Zwanzigjährigen als Kammerjunker dem damals neunjährigen Erbprinzen Johann Georg zu; er erhielt jährlich 200 Taler Besoldung sowie Verpflegung für Bedienstete und Pferde und hatte, solange kein Hofmeister bestellt war, im Schlafgemach des Prinzen zu übernachten. Später rückte er offenbar zum Prinzenhofmeister auf. Um 1693 erwarb er das Rittergut Bonau bei Naumburg, für das er 1693 und 1696 die Schriftsässigkeit, die Umwandlung des Lehens in Erbe sowie Ober- und Erbgerichte erlangte.
Unter Herzog Johann Georg, der 1697 die Regierung antrat, stieg Bünau rasch auf: Am 14. November 1700 wurde er zum wirklichen Geheimen Rat und Kanzler ernannt, am 5. April 1705 zum Vizedirektor und später zum Direktor des Kirchenrats und geistlichen Konsistoriums. Daneben war er Direktor der schriftsässigen Ritterschaft in Thüringen und Assessor des Oberhofgerichts in Leipzig. In dieser Stellung führte er am 24. Juni 1707 die feierliche Einsetzung des neuen Rektors des Weißenfelser Gymnasium illustre durch, bei der er einen lateinischen Vortrag hielt und den Rektor konfirmierte.
Ende 1709 schied Bünau aus den weißenfelsischen Diensten aus. Die Gründe sind aus den Akten nicht zu ermitteln. Der Zeitgenosse Georg Ludwig von Haxthausen führte den Vorgang in seinen französisch geschriebenen Aufzeichnungen auf Bünaus hochfahrendes und schroffes Auftreten zurück; diese Darstellung gilt in der Forschung jedoch als nur mit großer Vorsicht verwertbar und ist in mehreren Punkten nachweislich unzutreffend.
Ansbacher Jahre Nach dem Ausscheiden aus dem weißenfelsischen Dienst wandte sich Bünau zunächst nach Naumburg, wo er die Ausbildung seines ältesten Sohnes fortsetzen ließ, bevor dieser die Landesschule Pforta besuchte. Wenig später folgte er einem Ruf des Markgrafen Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach, der ihn zum Geheimen Rat ernannte und ihm die Stelle des Regierungspräsidenten übertrug; die Familie zog nach Ansbach nach. Vermittelnd gewirkt haben dürften verwandtschaftliche Beziehungen seiner Mutter zum Hause Bernstorff sowie die dynastischen Verbindungen zwischen den Höfen von Ansbach und Hannover. Die zeitgenössische Behauptung, Bünau sei auch in Ansbach entlassen worden, trifft nicht zu: Markgraf Wilhelm Friedrich starb erst 1723, sieben Jahre nachdem Bünau Ansbach aus eigenem Entschluss verlassen hatte.Heinrich Theodor Flathe: Bünau, Heinrich Graf von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 3, Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 538 f.
Kursächsischer Vizekanzler und Kanzler Bereits ein Reskript vom 12. Mai 1711 hatte Bünaus Berufung nach Dresden vorgesehen, ohne dass es dazu kam. Als in Kursachsen der Kanzler Otto Heinrich von Friesen erkrankte und der Vizekanzler Wolf Siegfried von Kötteritz in Ungnade gefallen war, suchte man nach jüngeren Kräften. Ein von Warschau aus am 1. August 1715 an Statthalter und Geheime Räte ergangenes Reskript übertrug Bünau das Vizekanzleramt, das er annahm; für den Fall seiner Weigerung war Gottlob Friedrich von Gersdorff vorgesehen.
Nach dem Tod des Kanzlers Georg Graf von Werthern am 4. Februar 1721 wurde Bünau durch Reskript vom 20. März 1721 auf den Kanzleiposten berufen, ausgestattet mit einem Gehalt von 2000 Talern unter Belassung seines bisherigen Geheimratstraktaments. Als Kanzler stand er der kurfürstlichen Landesregierung vor und besaß zugleich Sitz und Stimme im Geheimen Ratskollegium, dem engeren Beratungsgremium Augusts des Starken. Das Amt übte er bis 1733 aus; im Jahr des Herrscherwechsels von August dem Starken zu August III. wurde er „in Pension gesetzt“.Johann Christoph Gottsched: Briefwechsel. Historisch-kritische Ausgabe. Band 1: 1722–1730. Hrsg. von Detlef Döring und Manfred Rudersdorf, De Gruyter, Berlin/New York 2007, S. 180, Anm. 9. In dieselbe Zeit fiel der Sturz des Kabinettsministers Carl Heinrich von Hoym, in dessen Gefolge auch Bünaus ältester Sohn 1734 als Oberaufseher der Grafschaft Mansfeld nach Eisleben abgeschoben wurde.
Rittergut und Schloss Seußlitz mini|Schloss Seußlitz, für Heinrich von Bünau nach 1722 errichtet. Seußlitz, ein um die Mitte des 13. Jahrhunderts von Markgraf Heinrich dem Erlauchten gestiftetes Nonnenkloster, war nach der Reformation an den Kanzler Simon Pistoris und dessen Nachkommen gelangt. Mit dem hoch verschuldeten Hartmann von Pistoris erlosch der Seußlitzer Zweig der Familie; auf Betreiben der Universität Wittenberg, die ein Kapital auf dem Gut stehen hatte, wurde der Konkurs über den Nachlass eröffnet. In diesem Verfahren erstand Bünau, der zur selben Zeit sein Gut Pretzsch veräußerte, das Rittergut mit allen Pertinenzien und dem gesamten Inventar – jedoch ohne das früher zugehörige Vorwerk Radewitz – für 24.000 Gulden, von denen 6000 bar erlegt wurden; der kurfürstliche Konsens zum Adjudikationsrezess erging am 9. April 1722. 1725 erwarb er Radewitz hinzu.
Das heruntergekommene Gut bot Bünau ein weites Feld für seine Bautätigkeit. Nach Entwürfen des Dresdner Ratszimmermeisters George Bähr entstand 1723/24 anstelle der Klostergebäude das Barockschloss; auf Bünau gehen auch die zugehörigen Wirtschafts- und Nebengebäude sowie die zur Elbe führende Lindenallee zurück.Martina Schattkowsky (Hrsg.): Die Familie von Bünau. Adelsherrschaften in Sachsen und Böhmen vom Mittelalter bis zur Neuzeit. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2008. Die mittelalterliche Klosterkirche ließ er vollständig umbauen und das herrschaftliche Betstübchen unmittelbar mit dem großen Saal im Obergeschoss des Hauptgebäudes verbinden. Auf die Denkmäler der Klosterzeit und die Grabmonumente der Familie Pistoris nahm er dabei wenig Rücksicht. Das Gut blieb bis 1798 im Besitz der Grafen von Bünau; in der Schlosskirche haben sich zwei reich verzierte barocke Sandsteinsarkophage erhalten.Georg Dehio: Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Sachsen I: Regierungsbezirk Dresden. Bearbeitet von Barbara Bechter u. a., Deutscher Kunstverlag, München/Berlin 1996, S. 91.
Ältester des Geschlechts Bünau war über längere Zeit gewählter Ältester (Senior) der weitverzweigten Familie von Bünau, eine Stellung, die auf der Geschlechtsordnung von 1517 beruhte, deren Original 1632 verloren ging und die 1650 in Zeitz erneuert wurde. Während der ältere Biograf die Wahl bereits nach dem Tod Günthers von Bünau auf Meineweh (1612–1696) vermutete, datiert die neuere Forschung die Übernahme des Seniorats auf die Zeit nach 1708, als Bünau auf Heinrich von Bünau auf Püchau (1656–1729) folgte. Er richtete drei Familientage aus – darunter den allgemeinen Konventtag des Geschlechts 1729 in Seußlitz – und wurde nach seinem Tod 1746 von seinem ältesten Sohn als Geschlechtsältester abgelöst.
Erhebung in den Reichsgrafenstand und Tod Am 24. März 1742 erhob Kaiser Karl VII. Heinrich von Bünau gemeinsam mit seinen Söhnen in den Reichsgrafenstand.Vierteljahrsschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde. Jahrgang 1893, S. 348. Die Standeserhöhung stand im Zusammenhang mit der Stellung seines ältesten Sohnes, der als erster evangelischer Reichshofrat auf der Herrenbank und als kaiserlicher Gesandter im ober- und niedersächsischen Kreis in die Dienste Karls VII. getreten war. Seine Frau starb am 12. Juli 1745, Bünau selbst wenige Wochen später am 21. August 1745 auf Schloss Seußlitz.
Ehe und Nachkommen Heinrich von Bünau heiratete am 20. Juni 1693 die damals 17-jährige Juliana Dorothea von Geismar (* 30. März 1676 in Halle; † 12. Juli 1745), Tochter des sachsen-weißenfelsischen Oberjägermeisters Hans Dietrich von Geismar auf Gleina und Kannawurf. Von den Kindern des Paares starben die beiden ältesten Söhne bereits im Säuglingsalter. Im Sommer 1710 verlor die Familie auf ihrem Gut Pretzsch innerhalb eines Monats sechs Kinder an einer zeitgenössisch als „Bräune“ bezeichneten Erkrankung; nur der älteste Sohn überlebte, weil ihn die Eltern rechtzeitig an einen anderen Ort gebracht hatten. Dieser Verlust bewog die Eltern, ihren ursprünglichen Plan aufzugeben, den Jungen für den Kriegsdienst erziehen zu lassen. Erwachsen wurden der am 2. Juni 1697 in Weißenfels geborene Historiker und Staatsmann Heinrich von Bünau (1697–1762) und der spätere kursächsische Obersteuerdirektor und Geheime Rat Rudolph von Bünau (1711–1772), der Seußlitz erbte.
Verwechselbarkeit der Namensträger Aufgrund eines Familiengesetzes der Familie Bünau, das bereits im 12. Jahrhundert in Kraft war, durften für männliche Nachkommen nur die Vornamen Günther, Heinrich oder Rudolph verwendet werden.Vgl. z. B. Gottlieb Schumann: Jährliches Genealogisches Hand-Buch. Verlag J. F. Gleditsch, Leipzig 1749, Fußnote auf S. 153.Des Weiteren: Pierer`s Universal-Lexikon der Vergangenheit und Gegenwart oder Neuestes encyclopädisches Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und Gewerbe. 4. Auflage, Band 3, Verlagsbuchhandlung H. A. Pierer, Altenburg 1857, S. 452. Es gibt deshalb innerhalb der weit verzweigten Sippe zahlreiche Personen mit dem Namen Heinrich von Bünau. Dies führte in der bisherigen Geschichtswissenschaft nicht selten zu falschen Personenzuordnungen. So wurde in der sächsischen Landesgeschichte Heinrich von Bünau des Öfteren mit seinem gleichnamigen Sohn verwechselt, der ebenfalls kursächsischer Wirklicher Geheimer Rat war und 1742 in den Reichsgrafenstand erhoben wurde.
Literatur Martina Schattkowsky (Hrsg.): Die Familie von Bünau. Adelsherrschaften in Sachsen und Böhmen vom Mittelalter bis zur Neuzeit. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2008, ISBN 978-3-86583-235-1. Karl Czok: August der Starke und Kursachsen. 2. Auflage, Leipzig 1988, S. 124 ff.