Das Amtsgericht Liebenburg war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Liebenburg.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Liebenburg ohne Jerstedt, Hahndorf, Grauhof und Riechenberg und das Amt Salzgitter zu Liebenburg.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 43, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Goslar untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Anlässlich der Gründung der Stadt Salzgitter wurde das damalige Amtsgericht Liebenburg 1942 in den Land- und Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig umgegliedert und bezog am 1. Oktober 1959 einen Neubau im Stadtteil Salzgitter-Bad. Von diesem Zeitpunkt an führte es die Bezeichnung „Amtsgericht Salzgitter-Bad“. Im Jahre 1973 wurde dieses Teil des neuen Amtsgerichtes Salzgitter.
Einzelnachweise
Liebenburg Liebenburg Kategorie:Geschichte (Liebenburg) Kategorie:Organisation (Landkreis Goslar) Kategorie:Gerichtsgründung 1852