Die Geschichte der Vorarlberger Marktgemeinde Lustenau ist vor allem durch die jahrhundertelange Selbständigkeit als freier Reichshof des Heiligen Römischen Reichs, durch die besondere Rolle als Grenzgemeinde zur Schweiz und durch den starken Einfluss des Rheins auf das Schicksal der Bewohner geprägt.
Lustenau war seit dem Spätmittelalter unter der Herrschaft der Grafen von Hohenems und kam erst 1830 endgültig zu Österreich. Mit der Einführung der Stickereiindustrie Ende des 19. Jahrhunderts setzte ein wirtschaftlicher Aufschwung ein, der durch die Rheinregulierung begünstigt wurde und Lustenau zur größten Marktgemeinde Österreichs werden ließ.
Vorrömische und römische Zeit
Eine dauerhafte Besiedelung der Gegend Lustenaus während der Steinzeit wird als unwahrscheinlich angesehen. Ein Anfang des 20. Jahrhunderts im Rheinbett gefundenes neolithisches Steinbeil aus Diorit aus der Zeit um 2000 v. Chr. dürfte eher auf die Funktion Lustenaus als Übergangsstelle über den Rhein hinweisen.
Im Jahr 1813 wurden in Lustenau beim Torfgraben römische Münzen entdeckt. Dies war die erste dokumentierte Entdeckung eines römischen Münzhortes auf dem Gebiet des heutigen Vorarlbergs. Sämtliche gefundenen Münzen gelten heute als verschollen. Die Dokumentation dieses Fundes wurde wissenschaftlich nur unzureichend vorgenommen, sodass es heute beinahe unmöglich ist, die Münzen korrekt zu datieren. Höchstwahrscheinlich stammen sie aber aus der Regierungszeit des Kaisers Constantius II. Lange Zeit wurde dieser Münzfund als Beweis angesehen, dass sich eine Schlacht des Jahres 355, zwischen den Truppen Kaiser Constantius’ II. und den alemannischen Lentiensern, auf dem Gebiet Lustenaus abgespielt hätte. Allerdings ist diese These heute wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Auch später wurden noch zahlreiche römische Münzen gefunden; auch diese Funde wurden kaum bis gar nicht dokumentiert.
Mittelalter mini|Erste urkundliche Erwähnung Lustenaus
Ein vom karolingischen Kaiser Karl III. (dem Dicken) in „Lustenoua“ am 24. Juli 887 unterzeichnetes Schriftstück stellt die älteste erhaltene urkundliche Erwähnung des Namens „Lustenau“ dar. Im Jahre 888 (nach anderen Quellen 890) schenkte Karls Nachfolger, König Arnulf von Kärnten, den Reichshof Lustenau dem Grafen des Linz- und Argengaus, Ulrich IV. aus dem Geschlecht der Udalrichinger, der in Buchhorn (dem heutigen Friedrichshafen) residierte. Dieser vererbte den Hof an seine Nachkommen, die Grafen von Bregenz.
Lustenau fiel im späteren 12. Jahrhundert wieder zurück ans Reich. Im Jahr 1323 befand sich Lustenau im Pfandbesitz der Grafen von Werdenberg.
Kaiser Ludwig IV. (der Bayer) bestätigte 1334 den Status der Lustenauer als freie Reichsleute und bestimmte, dass weder der Vogt noch der Pfandherr mehr als die üblichen Reichssteuern von den Lustenauern verlangen durfte. Damit war die Reichsunmittelbarkeit des Hofes gesichert.
Lustenau im Besitz der Grafen von Hohenems
Am 20. April 1395 verpfändeten die Werdenberger um 5300 Pfund Heller die Feste Zwingenstein und den Hof Lustenau mit allen damit verbundenen Rechten an Ritter Ulrich II. von Ems.
Im Rahmen des Alten Zürichkriegs verwüsteten 1445 die Appenzeller das gesamte Gebiet des Reichshofs, sodass die Bevölkerung nach Lindau flüchten musste. Schon 1499 wurde Lustenau ein zweites Mal niedergebrannt, dieses Mal im Schwabenkrieg. 1522 versuchte die schweizerische Eidgenossenschaft, die Pfandschaft über Lustenau von den Emsern auszulösen und so einen Brückenkopf über den Rhein zu schlagen, was aber Marx Sittich von Ems durch seine gute Beziehung zu den Habsburgern verhindern konnte. Schließlich wandelte er am 2. März 1526 den Pfand in einen endgültigen Kauf um.
Am 6. Jänner 1593 wurde das linksrheinische Widnau-Haslach (das Gebiet der heutigen Gemeinden Widnau, Schmitter und Au) von Lustenau abgeteilt, erhielt aber aufgrund der ungleichen Flächenverteilung auch Grundbesitz auf der rechtsrheinischen Seite zugesprochen, das sogenannte Schweizer Ried. 1649 erkaufte sich die Gemeinde Widnau-Haslach um 1.200 Pfund vom Hohenemser Graf Karl Friedrich die Steuerfreiheit dieser Gebiete, wodurch die Steuerbelastung der ohnehin durch den Dreißigjährigen Krieg in Not geratenen Lustenauer Bevölkerung massiv anstieg. Der daraus erwachsene Schweizerriedstreit zwischen Lustenau und Widnau-Haslach spitze sich durch die fortschreitende Verarmung der Bauern wegen immer neuer Kriege im Laufe der Jahre weiter zu und führte zu oft gewalttätigen Auseinandersetzungen. Erst die Aufhebung der Steuerfreiheit durch Kaiser Karl VI. 1739 setzte dem Konflikt ein Ende. Die betreffenden Grundstücke im Lustenauer Gemeindegebiet sind heute noch im Besitz der Schweizer Gemeinden Widnau und Au.
Auffällig ist die verglichen mit den umliegenden Gerichten ausgesprochen geringe Anzahl von Hexenprozessen in Lustenau. In der gesamten Geschichte der Hexenverfolgung ist lediglich eine einzige Hinrichtung in Lustenau belegt. Historiker führen dies auf die Tatsache zurück, dass Hexenprozesse in die Kompetenz des auswärtigen Gerichts in Hohenems fielen. Die Lustenauer Bevölkerung vermied offenbar, dieses Gericht anzurufen und damit die eigene Souveränität zu beschneiden.
Graf Kaspar von Hohenems stellte 1617 einen Schutzbrief aus, der Juden in Hohenems die freie Religionsausübung und die Teilnahme am Handel ausdrücklich erlaubte. Die daraufhin entstandene jüdische Gemeinde in Hohenems zeigte schon bald ihre Spuren in Lustenau, das ja denselben Grundherrn hatte. So waren 1649 bereits 15 Lustenauer bei Hohenemser Juden verschuldet. In einem weiteren Schutzbrief wurde 1657 den Juden erstmals ausdrücklich die Erlaubnis zum Handel in Lustenau bestätigt. Im 18. Jahrhundert spielten Juden vor allem im Bereich des Pferde-, Vieh- und Kredithandels in Lustenau eine zunehmende Rolle, während sie vom Grundstückskauf praktisch ausgeschlossen waren. Um 1750 beläuft sich ihr Anteil an den Lustenauer Schulden bereits auf 20 %. Verstärkt wurde die jüdische Präsenz in der Gemeinde durch die Tatsache, dass 1750 im Rest Vorarlbergs und 1760 in Liechtenstein ein Handelsverbot für Juden erlassen wurde, sodass sich ihr Wirkungskreis in der Umgebung praktisch auf Hohenems und Lustenau beschränkte. Erst die spätere politische Entwicklung ab 1806 sollte die Sonderstellung Lustenaus in dieser Hinsicht beenden.
mini|Auf der Karte des österreichischen Oberamtes Bregenz von 1783 ist Lustenau als Teil von Hohenems eingezeichnet, da die Habsburger die Eigenständigkeit Lustenaus bestritten. Als am 6. November 1759 mit Franz Wilhelm III. die männliche Linie der Grafen von Hohenems ausstarb, fiel die Grafschaft Hohenems als erledigtes Reichslehen an das Reich zurück, während Lustenau als Allodbesitz auch in weiblicher Linie vererbt werden konnte. Maria Theresia, die Hohenems als Lehen erhalten hatte, stellte jedoch die Eigenständigkeit Lustenaus in Frage und erhob 1766 Anspruch auf den Reichshof. Die Erbin Franz Wilhelms, Maria Rebekka von Hohenems, ließ beim Reichshofrat Beschwerde gegen die Übergriffe Österreichs auf das immer noch unabhängige Lustenau einreichen. Dessen ungeachtet befahl Maria Theresia die Errichtung einer österreichischen Wappensäule in Lustenau und die Landeshuldigung durch die Lustenauer Bevölkerung, was am 8. Mai 1767 auch ausgeführt wurde. Schließlich gab Maria Rebekka dem Druck nach und stellte ihre rechtlichen Schritte ein. Lustenau fiel vorübergehend unter die Herrschaft der Habsburger.
Die Heirat der einzigen Tochter Maria Rebekkas, Maria Walburga, mit Clemens Waldburg-Zeil-Trauchburg brachte einen starken Verbündeten an ihrer Seite ins Spiel. Am 9. September 1784 erwirkte sie die Wiederaufnahme des Verfahrens am Reichshofrat, der am 24. Januar 1786 für die Eigenständigkeit Lustenaus und damit die Ungültigkeit der österreichischen Ansprüche entschied. Trotz dieses eindeutigen Urteils musste Maria Rebekka angesichts der faktischen Übermacht Österreichs einige Zugeständnisse machen, bevor am 22. März 1790 durch einen Staatsvertrag zwischen Österreich und Lustenau die Selbständigkeit des Reichshofes wiederhergestellt wurde.
Gräfin Maria Rebekka hob 1795 die Leibeigenschaft in Lustenau auf – 13 Jahre nachdem sie in Österreich abgeschafft worden war.
Lustenau wird Teil von Österreich
Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 veränderte die politische Landschaft innerhalb des Heiligen Römischen Reichs vollkommen. Ein großer Teil der kleineren bisher reichsunmittelbaren Territorien war durch Säkularisation oder Mediatisierung einem benachbarten großen Fürstentum zugeschlagen worden, und die Überlebensfähigkeit eines souveränen, unabhängigen Lustenau schien zunehmend gefährdet. Am 3. März 1803 bat die Gemeinde in einer Denkschrift an Kaiser Franz II. darum, unter österreichischen Schutz gestellt zu werden, was aber vorläufig nicht geschah.
Lustenau war somit weiterhin – als letzter Ort im heutigen Vorarlberg – nicht unter habsburgischer Herrschaft. Als im Pressburger Frieden 1805 die Habsburger Tirol und Vorarlberg an Bayern abtreten mussten, war Lustenau folglich nicht betroffen. Nachdem Franz II. am 6. August 1806 die Kaiserkrone niederlegte und damit das Ende des Heiligen Römischen Reiches besiegelte, wurde Lustenau ein vollkommen selbständiger Staat unter der Herrschaft der Gräfin Maria Walburga Waldburg-Zeil-Lustenau-Hohenems.
Bereits am 1. September 1806 fand die königlich bayerische Besitznahme der Hoheitsrechte in Lustenau statt, die Souveränität war damit nach 26 Tagen schon wieder zu Ende. Die Gemeinde wurde dem Landgericht Dornbirn zugeschlagen, die niedere Gerichtsbarkeit (Patrimonialgericht) blieb bei Gräfin Maria Walburga. Diese verkaufte 1813 all ihre Rechte im Bezug auf Lustenau an ihren Gatten Graf Clemens Waldburg-Zeil-Lustenau-Hohenems.
Als Vorarlberg 1814 an Österreich zurückfiel, entwickelte sich um die Frage der Zugehörigkeit Lustenaus zu Vorarlberg ein Konflikt zwischen Bayern und Österreich. Als die Lustenauer Gemeindevorstehung erneut – wie bereits 1803 – um Aufnahme in den Staat Österreich bat, besetzte österreichisches Militär den Ort. Die Patrimonialgerichtsbarkeit jedoch verblieb bei Graf Clemens Waldburg-Zeil. Erst sein Erbe Maximilian bot 1827 den Verzicht an. Mit der feierlichen Übergabe der Gerichtsakten am 22. März 1830 wurde Lustenau endgültig österreichisch.
mini|Der Name des Restaurants „Schmugglar“ erinnerte an die lebhafte Schmuggeltätigkeit durch die Lustenauer im 19. und 20. Jahrhundert. Bereits während der bayerischen Zeit, aber besonders seit der Zugehörigkeit zu Österreich entwickelte sich wegen der Nähe zur Schweiz eine lebhafte Schmuggeltätigkeit, die von mehreren Lustenauern mit dem Leben bezahlt wurde. Der Ruf, ein Volk von Schmugglern zu sein, haftet bis heute den Lustenauern an, wird aber zwischenzeitlich humorvoll als Teil der Folklore behandelt.
Wirtschaftlicher Aufstieg bis zum Ersten Weltkrieg mini|hochkant|In die Amtszeit des Gemeindevorstehers Josef Fitz fallen die Neuaufteilung der Gemeindegründe und die Entwässerung des Riedes
Im Dezember 1806 waren auf Initiative der ärmeren Bevölkerungsschichten die Gemeindegründe (Allmende) auf die Einwohner von Lustenau aufgeteilt worden, die einzelnen Teile waren aber unteilbar und unveräußerlich und konnten jeweils nur auf den jüngsten Sohn weitervererbt werden. Diese Regelungen brachten ein beachtliches Konfliktpotential in die Familien und eine wachsende Unzufriedenheit in die Gemeinde, sodass nach Jahren des Streits und der Verhandlungen schließlich am 17. Februar 1837 eine neue Aufteilung in Kraft gesetzt wurde. Dieses Mal wurde nach Köpfen statt nach Familien aufgeteilt, und die Teile gingen vollständig in das freie Eigentum der Empfänger über, konnten also beliebig geteilt, verpfändet, verkauft und vererbt werden.