mini|1994 errichtete Skulptur zur Erinnerung an die als „Hexe“ hingerichtete Bader-Ann in Veringenstadt (Künstlerin: Monika Geiselhart (Reutlingen))

Bader-Ann, eigentlich Anna Kramer (* 1619 in Leiße (Liesen) im Kurkölner Amt Medebach; † 8. Juni 1680 in Veringenstadt), wurde als Hexe hingerichtet. Im Stadtarchiv von Veringenstadt befinden sich aus dem Jahre 1680 die Protokolle des Hexenprozesses gegen Anna Kramer, von der Bevölkerung als Bader-Ann bezeichnet, und im Heimatmuseum Veringenstadt wird das Hexenhemd von Veringenstadt aufbewahrt. Dieses Hemd sollte die Macht haben, den Einfluss des Teufels auf die Person, die dieses Hemd trägt, zu verhindern. Das Hemd ist vom 10. bis 17. Mai 1680, also in sieben Tagen, von sieben dreizehnjährigen Kindern gesponnen, gewoben und genäht worden. In die Säume wurden geweihte „magische Zettel“ eingenäht. Bader-Ann musste es während ihrer Vernehmungen tragen.

Die Bader-Ann wurde als Hexe verurteilt und am 8. Juni 1680 enthauptet und verbrannt.Vgl. Vortrag von Sebastian Locher am 10. Juli 1876 Leben Kindheit Zur Zeit des Dreißigjährigen Kriegs, gegen Ende des Jahres 1619, wurde Anna Kramer in Leiße, einem heute abgegangenen Dorf im kurkölnischen Sauerland, geboren. Ihre Eltern waren der Tagelöhner Johann Kramer und seine Ehefrau Elisabet Reisthal. Wenige Jahre nach ihrer Geburt starb Annas Mutter an der Pest und ihr Vater ging nach einiger Zeit eine zweite Ehe ein. Doch die Stiefmutter hielt das Kind sehr streng, weshalb Anna schon im folgenden Jahr von ihrer Base, der Witwe Margareta Eitler, die keine eigenen Kinder hatte, gegen ein geringes Kostgeld zur Pflege und Erziehung in deren Haus aufgenommen wurde. Als Anna zwölf Jahre alt war, starb auch ihr Vater. Die Base erhielt nun kein Kostgeld mehr, behielt Anna aber dennoch bei sich.

Erste Ehe Im Herbst 1634 bezog eine Abteilung der schwäbischen Kreistruppen, die sogenannten Truchsess-Scheerische Kompanie, die unter dem Befehl des Grafen Christof Karl, Truchsess zu Waldburg-Scheer, stand, den Ort Leiße, um Winterquartier zu nehmen. In das Haus der Base kamen drei Männer: der „Schnapphau“, der „Füllehans“, beide aus Sigmaringen, und der Feldscher oder Arzt der Kompanie, Albert Kohler aus Veringenstadt. Bereits nach kurzer Zeit ging Anna mit Albert Kohler ein Liebesverhältnis ein, und schon ein Vierteljahr später, am 20. Februar 1635, heirateten die beiden am Fastnachtdienstag.

Nach der Trauung wohnte das junge Ehepaar noch kurze Zeit bei der Base, bis die Truchsess-Scheerische Kompanie Anfang Mai wieder ins Feld abmarschieren musste und über ein Jahr im Lande hin und her zog. Anna zog immer ihrem Mann nach und war meist in Gesellschaft der ebenfalls mitziehenden Frau des Rittmeisters, der sie gegen Bezahlung diente.

Im Herbst 1636 wurde ihr Mann aus der Kompanie entlassen, und die 16-jährige Anna zog mit ihm in seine Heimat Veringenstadt. Dort erhielt ihr Mann von seiner Mutter die Badstube und einige Feldstücke. Der während seiner Abwesenheit verstorbene Vater war nämlich Barbier oder Bader (Stadtarzt) gewesen, diese Stelle übernahm nun der Sohn. Die Badstube stand an der Lauchert bei der Mühle und war mit einer wirklichen Badeanstalt verbunden.

Seit dieser Zeit wurde Anna in Veringenstadt die „Bader-Ann“ genannt. Die ersten 21 Jahre lebte sie in Frieden mit ihrem Mann und den Nachbarn. Ihr Mann, der Bader Albert Kohler, kränkelte längere Zeit und starb im Jahre 1656. Von den fünf in der Ehe geborenen Kindern lebten noch drei beim Tode ihres Vaters: Albrecht (17 Jahre) sowie die jüngeren Töchter Johanna und Maria.

Zweite Ehe 1657 heiratete sie nach kurzem Witwenstand mit 37 Jahren den 51 Jahre alten Hufschmied Andreas Endriß, dessen dritte Ehefrau kurz vorher gestorben war. Die Badstube überließ sie ihrem Sohne Albrecht, der das Geschäft fortführen sollte. Anna selbst zog zu ihrem zweiten Mann in die Schmiede am Marktplatz.

In ihrer zweiten Ehe fühlte sich die Bader-Ann bald sehr unglücklich. Anders als der gutmütige Bader war Endriß ein rauer, aufbrausender „Übelschwörer“ und „Flucher“, dem sie nicht nur die umfangreichen Hausarbeiten besorgen, sondern auch tagtäglich eine Menge beschwerlicher Feldgeschäfte verrichten sollte, wofür sie aber selten ein freundliches Wort bekam. Deshalb lief sie bereits fünf Wochen nach ihrer zweiten Hochzeit heimlich aus der Schmiede und begab sich nach einigem Herumziehen wieder in die Badstube, die jetzt aber ihr Sohn führte.

Nach mehrfachem Zureden und auf Versprechungen ihres zweiten Mannes kehrte sie nach einigen Tagen wieder zu ihm zurück, wo jedoch die neuen Dinge bald ärger wurden als die alten waren und wo sie nach des Schmieds eigener Angabe von ihm oft geschlagen wurde „wie eine Garb“. Dabei vollführten sie miteinander manchmal ein solches „Höllenspektakel“, selbst auf öffentlicher Straße, dass sich viele Leute daran störten und bei dem Schultheißen Klage darüber führten. Doch halfen weder die Ermahnungen des Schultheißen, noch Arrest- und Geldstrafen.

Erste Beschwerden

Deshalb wandten sich Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Veringen in einer Beschwerdeschrift am 23. Mai 1658 an die fürstliche Oberbehörde in Sigmaringen und berichteten: „Was gestalten Andreas Endriß mit seiner Hausfrau Anna Kramer tags und nachts ein ärgerliches Leben, mit wütendem Fluchen, Schwören, Schänden, Schmähen, Schlagen und andern unbilligen Sachen, woraus Totschlag, Brand oder anderes Unheil erfolgen könnte, und bitten um Abstellung, da sie solches nicht länger dulden können, in Befürchtung göttlicher Strafe für eine ganze Gemeinde“. Diesem Schritte folgte einige Ruhe und Zurückgezogenheit und die Bader-Ann gebar 1660 einen Sohn, der Bartle genannt wurde. Allerdings stellte sich letztlich keine Besserung des ehelichen Verhältnisses ein, vielmehr brachen die alten Auseinandersetzungen wieder mit großer Wut aus. Zu Hause blieb sie nicht gerne, sondern zog lieber in den benachbarten Orten umher, wo sie häufig als Heilerin auftrat und besonders bei Frauen- und Kinderkrankheiten Erfolge erzielt haben soll. Dabei bediente sie sich anfangs verschiedener Kräuter, Tränke und anderer natürlicher Mittel, später verwendete sie „allerlei Hokuspokus“, wodurch sie nach und nach allerlei Verdacht gegen sich heraufbeschwor.

Erster Vorwurf der Hexerei Nun wurde in Veringenstadt und Umgebung das Gemurmel immer lauter, die Bader-Ann sei „nichts Rechts“, „nichts Guts“, „ein bös Mensch“, „ein Unhold“. Im Herbst 1668 beschuldigte die Witwe Anna Herre sie sogar der Hexerei. Sie behauptete nämlich, von der Bader-Ann einen verhexten Musbrei erhalten zu haben, auf dessen Genuss sie todkrank geworden sei. Nachdem sie geweihten Theriak eingenommen hatte, musste sie erbrechen und habe dabei einen lebendigen Wurm, ähnlich einer Eidechse, ausgespuckt. Daraus erkenne jedermann, dass der Brei von einer bösen Person gekommen sei und die Bader-Ann eine Hexe sei. Darüber entstand ein Klatsch und Geschwätz, das bei manchen die Vorstellung auslöste, dieser oder jener unaufgeklärte Unfall wäre auch von der Bader-Ann verursacht worden.

Dies wollte die Bader-Ann jedoch nicht auf sich beruhen lassen und ihr Mann reichte eine Klage bei dem Vizekanzler in Sigmaringen um Widerruf und Rettung ihrer Ehre ein. Der Vizekanzler stellte eine kleine Untersuchung an und verhörte am 21. November 1668 außer der Witwe Herre weitere neun Personen, die vorher alle etwas gegen die Bader-Ann ausgesagt hatten. Alle sprachen jedoch nur den Verdacht aus, die Bader-Ann könnte die ihnen widerfahrenen Unfälle verursacht haben. Sie werde ja auch vom eigenen Mann als Hexe gescholten. Da ihr Mann beteuerte, er wisse nichts und diese Rede sei ihm nur im Zorne entfahren, so wurden alle zum Stillschweigen aufgefordert. Dem Schultheißen wurde aber aufgetragen, etwaige weitere Indizien zu sammeln, weil die Bader-Ann verdächtig und ein solch Mensch sei, die immer fluche, schwöre, schände, schelte, schmähe und ein Wesen führe, dass es im Himmel zu erbarmen sei, weshalb ihr auch ein Widerruf versagt werden müsse. Dadurch war nun der Denunziation das Tor geöffnet und es kamen nach und nach so viele Anzeigen, dass sich die Oberbehörde genötigt sah, eine größere Untersuchung einzuleiten.

Allgemeine Inquisition gegen die Bader-Ann Am 15. Juni 1676 wurde daher zu Veringenstadt eine allgemeine Inquisition gegen die Bader-Ann vorgenommen, in welcher ein Bürger nach dem andern verhört wurde. Viele bekannten, sie wissen nichts, als was sie täglich überall, selbst von den Kindern auf der Gasse hören müssen, dass nämlich die Bader-Ann „nichts Rechts“ und „nichts Guts“ sei. Andere brachten nichtige Verdachtsgründe, oder erzählten von ihrem verdächtigen Betragen und von ihrem unverträglichen gottlosen Wesen gegenüber anderen, sie habe mit ihnen gezankt, ihnen gedroht, oder Böses angewünscht und daraufhin wäre ihnen an Leib oder Eigentum Schaden zugestoßen; kein Einziger konnte aber beweisen, dass sie wirklich die Verursacherin solchen Schadens gewesen sei, aber auch kein Einziger trat für ihre Schuldlosigkeit ein, nicht einmal der Mann oder der eigene Sohn. Auf diese Weise endete die zweite Untersuchung ebenso ergebnislos wie die erste.

Malefiz-Anklage Einen neuen Anstoß zu ernstem gerichtlichen Einschreiten gegen die Bader-Ann gab bald danach ihr nächster Nachbar, der Maurer Mathias Allgaier, der früher immer gesagt hatte, er wisse nichts Unrechtes von ihr. Das führte zur Malefiz-Anklage, also des schweren Verbrechens. Er behauptete steif und fest, sie habe seine Frau, die im März 1680 starb, und seinen Sohn Paule, der am 29. März schwer erkrankte, „malefizisch infizirt“ und sie verhext. Vom 2. April an wiederholte er seine Anklagen gegen sie mit stürmischem Eifer so oft, bis der Stadtrat am 29. April 1680 den Bürgermeister mit einem Schreiben an den Vizekanzler und Rat Johannes Kirsinger nach Sigmaringen schickte. Darin wird betont, dass der Maurer Mathias Allgaier bei jeder Ratssitzung erscheine und die Bader-Ann „rationo maleficii“ (des wahren Boshaftigkeit/des Verbrechens, maleficus – boshaft, gottlos) anklage, und heute habe er erklärt, er könne und wolle neben ihr nicht mehr bleiben, entweder müsse sie oder er aus dem Leben. Zur Verhütung größeren Übels möge der Hr. Kanzler das Geeignete anordnen. Allgaier wartete die Rückantwort nicht ab, sondern wandte sich am 1. Mai 1680 in einem Bittschreiben direkt an den Fürsten und brachte darin vor, dass die Bader-Ann seinen Sohn Paule malefizisch angegriffen und zu einem elenden Menschen gemacht, sein Eheweib und außerdem Ross und Vieh in seinem Stall infiziert und viel andern Schaden verursacht habe, weshalb sein untertänigstes, herzreißendes, flehentliches Bitten dahin gehe, Fürstliche Gnaden möchten um der Gerechtigkeit und Barmherzigkeit Gottes willen befehlen, dass diese schädliche Person mit Urteil und Recht vorgenommen, und was zu Recht erkannt, an ihr vollzogen werde, weil er sonst seinen vollständigen Untergang und die ganze Stadt und Landschaft große Übel, das Verderben der Feldfrüchte und anderes zu besorgen habe. Er wisse gewiss, wie ihm alles Übel durch diese Bader-Ann auf den Hals gekommen sei, und könne mit Gut und Blut, mit Leben und Sterben versichern, dass sie ihm und anderen solch jämmerlich Malefiz angetan habe.

Hexenprozess

Verhaftung mini|Folterhemd der Anna Kramerin, die 1680 in Veringenstadt als „Hexe“ verbrannt wurde. Flachs; Leinwandbindung; handgenäht 135 × 90 cm; 17. Jahrhundert. Am 4. Mai 1680 untersuchte der Vizekanzler die Sache, besuchte und verhörte den Paule Allgaier an seinem Krankenbett und nahm auf dem Rathaus wieder eine Menge Klagen entgegen. Auf die entschiedenen Anschuldigungen und dringenden Indizien des Mathias Allgaier und seines Sohnes Paule unternahm das Gericht weitere Schritte. Der Vizekanzler legte die Sache dem Fürsten vor und wurde von ihm mit der Festnahme und dem Verhör der Angeklagten beauftragt.