mini|Ehem. Amtsgerichtsgebäude (2013) Das Amtsgericht Neuenhaus war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Neuenhaus.
Geschichte Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Neuenhaus.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 75, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Meppen untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 133 online Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Neuenhaus blieb bestehen und war nun dem Landgericht Osnabrück nachgeordnet.
Sein Gerichtsbezirk umfasste jetzt aus dem Landkreis Lingen das Amt Neuenhaus.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 514, Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Emlichheim und Nordhorn gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 410 online
Im Jahre 1955 verlor das Gericht einen Teil seines Bezirks an das neu gegründete Amtsgericht Nordhorn.Bestandsbeschreibung "Amtsgericht Neuenhaus" des NLA Osnabrück. 1973 kam es im Rahmen der bevorstehenden niedersächsischen Kreisgebietsreform auch zu begleitenden Änderungen im Justizbereich; mit dem Zweiten Gesetz zur Aufhebung kleiner Amtsgerichte vom 7. März 1973Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973, S. 61–65. wurden die Amtsgerichte in Neuenhaus und Bad Bentheim aufgelöst. Das Amtsgericht Nordhorn war nunmehr das einzige Amtsgericht im Landkreis.
Amtsgerichtsgebäude Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude wird heute als Pflegeeinrichtung Haus am Bürgerpark genutzt.
Einzelnachweise
Neuenhaus Neuenhaus Neuenhaus Kategorie:Neuenhaus Kategorie:Geschichte (Landkreis Grafschaft Bentheim) Kategorie:Organisation (Landkreis Grafschaft Bentheim) Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1973