Das Obergericht Hildesheim war ein Großes Obergericht im Königreich Hannover. Es hatte seinen Sitz in Hildesheim in Niedersachsen.

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 ()

Zum 1. Oktober 1852 wurden zwölf Große und vier Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Hildesheim eingerichtet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online

Dem Obergericht Hildesheim waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet: Amtsgericht Alfeld Amtsgericht Bockenem Amtsgericht Elze Amtsgericht Gronau Amtsgericht Hildesheim Amtsgericht Stadt Hildesheim Amtsgericht Lamspringe Amtsgericht Peine Amtsgericht Ruthe Amtsgericht SteinbrückHannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32 ff. online

Mit der Annexion Hannovers durch Preußen 1866 wurde es zunächst zu einem preußischen Obergericht und 1879 dann in das Landgericht Hildesheim umgewandelt.

Einzelnachweise

Hildesheim Hildesheim Kategorie:Organisation (Hildesheim) Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1879