Obergerichte waren im Königreich Hannover die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der zweiten Instanz.
Einrichtung Im Jahre 1850 gab es im Königreich Hannover eine Vielzahl von unterschiedlichsten Gerichten. In der ersten Instanz waren dies 274 Untergerichte, davon 162 Ämter, 64 Patrimonialgerichte und 48 Magistrate. Als Mittelinstanz bestanden zehn Justizkanzleien als Mittelgerichte. In der obersten Instanz bestand das Oberappellationsgericht Celle.Geschichte des Amtsgerichts Hannover
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 ()
Gerichte Zum 1. Oktober 1852 wurden zwölf Große und vier Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten) eingerichtet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
Die neu eingerichteten Obergerichte waren: Große Obergerichte Aurich Celle Göttingen Hannover Hildesheim Lüneburg Meppen Nienburg Osnabrück Osterode Stade Verden Kleine Obergerichte Dannenberg Goslar Hameln LeheHannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32 ff. online
Am 16. Mai 1859 wurden die Obergerichte Dannenberg, Goslar, Osterode und Lehe aufgelöst. Der Gerichtsbezirk des Obergerichtes Dannenberg wurde dem Obergericht Lüneburg, der des Obergerichtes Goslar dem Obergericht Hildesheim, der des Obergerichtes Osterode dem Obergericht Göttingen und der des Obergerichtes Lehe dem Obergericht Verden zugeschlagen. Die Obergerichte Hameln und Nienburg waren nun kleine, die anderen große Obergerichte.Verordnung vom 31. März 1859, abgedruckt in: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856 - 1862 : Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 297, online
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen 1866 wurden die verbliebenen Obergerichte zunächst ansonsten unverändert zu preußischen Obergerichten.
Erst 1875 wurde das Obergericht Meppen aufgehoben und sein Bezirk mit dem des Obergerichts Osnabrück vereinigt.
Im Zuge der durch die Reichsjustizgesetze eingeführten reichseinheitlichen Gerichtsverfassung wurden 8 der verbliebenen 11 Obergerichte ab 1. Oktober 1879 als Landgerichte fortgeführt und die anderen drei mit benachbarten Bezirken zusammengelegt: Celle kam zu Lüneburg, Hameln zu Hannover und Nienburg zu Verden.
Rechtsanwaltskammern Im Königreich Hannover wurden mit dem Gesetz, die Einrichtung von Anwaltskammern betreffend vom 8. November 1850 an jedem Obergericht eine Anwaltskammer geschaffen. Diese diente erstmals aus als Disziplinarrath also als Anwaltsgericht.Johann Günther Knopp: Ein Beitrag zur Geschichte der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main; in: 125 Jahre: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, S. 15–17.
Literatur Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, Band 28, 1866, S. 332 ff, online
Einzelnachweise
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