Das Obergericht Goslar war ein Kleines Obergericht im Königreich Hannover. Es hatte seinen Sitz in Goslar in Niedersachsen.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 ()
Zum 1. Oktober 1852 wurden zwölf Große und vier Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Goslar eingerichtet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
Dem Obergericht Goslar waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet: Amtsgericht Liebenburg Amtsgericht Goslar Amtsgericht Wöltingerode Amtsgericht WohldenbergHannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32 ff. online
Im Jahre 1859 wurde das Obergericht Goslar aufgehoben.
Einzelnachweise
Goslar Kategorie:Geschichte (Goslar) Kategorie:Organisation (Goslar) Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1859