mini|Ehemaliges Amtsgerichtsgebäude in Meinersen (2013) Das Amtsgericht Meinersen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Meinersen.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Meinersen.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 59, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Celle untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Am 1. April 1959 wurde das Amtsgericht Meinersen aufgelöst. Die Gemeinden seines Bezirkes wurden entsprechend ihrer Kreiszugehörigkeit auf die Amtsgerichte Peine, Gifhorn und Celle aufgeteilt.
Das Gerichtsgebäude (Hauptstraße 2b) wurde vom Landkreis Gifhorn erworben und im April 1960 an die katholische Kirche vermietet, die in ihm noch im selben Jahr die Kapelle St. Maria Goretti einrichtete. Im Jahre 1977 baute sich die katholische Kirche ein eigenes Kirchengebäude, heute wird das ehemalige Gerichtsgebäude zu Wohnzwecken genutzt.
Einzelnachweise
Meinersen Meinersen Kategorie:Meinersen Kategorie:Organisation (Landkreis Gifhorn) Kategorie:Geschichte (Landkreis Gifhorn) Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1959