Das Amtsgericht Münder war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Münder.

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste die zum Amt Springe gehörenden Ortschaften Behrensen, Diedersen, Flegessen, Hachmühlen, Hasperde, Holtensen, Klein Süntel, Unsen, Welliehausen und die Stadt Münder.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 85 online Das Amtsgericht war dem Obergericht Hameln untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online Im Jahre 1859 wurde das Gericht aufgelöst und sein Gerichtsbezirk dem Amtsgericht Springe zugeordnet.

Einzelnachweise

Munder Munder Kategorie:Organisation (Bad Münder am Deister) Kategorie:Geschichte (Bad Münder am Deister) Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1859