mini|Erzherzog Johann von Österreich als Reichsverweser, 1848 Reichsverweser war 1848/49 der Titel des Oberhaupts der Provisorischen Zentralgewalt, der ersten gesamtdeutschen Regierung. Für eine Übergangszeit sollte der Reichsverweser, ein Amt, das auf die Reichsvikare im Heiligen Römischen Reich zurückgeht, als eine Art Ersatz-Monarch die Funktion ausüben, die in einer konstitutionellen Monarchie dem Fürsten zustand. Der Reichsverweser ernannte laut Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 die Reichsminister; Reichsverweser und Reichsminister bildeten zusammen die Zentralgewalt.
Einziger Reichsverweser Deutschlands in dieser Zeit war Erzherzog Johann von Österreich, ein Onkel des österreichischen Kaisers. Die von Johann ernannten Minister waren fast bis zum Ende der Nationalversammlung (Mai bzw. Juni 1849) im Wesentlichen die Vertrauensleute der Nationalversammlung. Erst die beiden letzten Kabinette waren Minderheitskabinette ohne parlamentarische Unterstützung. Am 20. Dezember 1849 endete die Reichsverweserschaft, als Johann die Befugnisse der Zentralgewalt einer Bundeszentralkommission übertrug.
Wahl des Reichsverwesers
mini|29. Juni 1848 – Wahl des Erzherzogs Johann zum Reichsverweser links|mini|Erzherzog Johann von Österreich 1848 zu seiner Wahl zum Reichsverweser durch das Frankfurter Parlament (Vorderseite der Medaille von Karl Radnitzky) links|mini|Erzherzog Johann von Österreich 1848 zu seiner Wahl zum Reichsverweser (Rückseite der Medaille)
Johann hatte sich in der Steiermark bemüht, durch eine gute Verwaltung Wirtschaft und Infrastruktur zu fördern und dadurch die Lage der Bevölkerung zu verbessern. Darüber hinaus gehende politische oder deutschlandpolitische Vorstellungen hatte er kaum.Tobias Hirschmüller: „Freund des Volkes“, „Vorkaiser“, „Reichsvermoderer“ – Erzherzog Johann als Reichsverweser der Provisorischen Zentralgewalt von 1848/1849. In: Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft 2013, S. 27–57, hier S. 38. Allerdings galt er als volkstümlich, nicht nur wegen seines jovialen Auftretens bei Bürgern und Bauern, sondern auch wegen seiner bürgerlichen Ehefrau.
In der Frankfurter Nationalversammlung wurde im Juni 1848 über die Einsetzung einer gesamtdeutschen Regierung beraten, zu der der Bundestag nicht mehr gekommen war. Lange wurde über ein dreiköpfiges Direktorium gesprochen, das beispielsweise aus den „drei Onkeln“ gebildet werden könnte, Erzherzog Johann (Onkel des österreichischen Kaisers Ferdinand), Prinz Wilhelm der Ältere (Onkel des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV.) und Prinz Carl (Onkel des bayerischen Königs Maximilian II.). Der Präsident der Nationalversammlung, der Rechtsliberale Heinrich von Gagern, schlug schließlich Erzherzog Johann als Reichsverweser vor. Die Nationalversammlung nahm das entsprechende Zentralgewaltgesetz (am 28. Juni 1848) mit 373 zu 175 Stimmen an und wählte Johann (am 29. Juni) mit 436 Stimmen bei 587 anwesenden Abgeordneten.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 625–627, S. 808.
Gründe für die Wahl Johanns waren: Eine einzige Person als provisorisches Reichsoberhaupt stellte die Einheit Deutschlands besser dar als ein Direktorium. Österreich war die damalige Hauptmacht in Deutschland. Seine Zugehörigkeit zum Hochadel nahm die rechten Abgeordneten für ihn ein. Linke konnten ihn akzeptieren wegen seiner Volkstümlichkeit.
Noch am Tag der Wahl beeilte sich der Bundestag, dem Reichsverweser zu gratulieren, er habe sich schon zuvor für Johann entschieden. Die Bundestagsgesandten übertrugen ihm am 12. Juli 1848 offiziell die Befugnisse des Bundestags. Die Einzelstaaten, die hinter dem Bundestag standen, sahen sich dazu gezwungen, da sie sonst die Empörung des Volks auf sich gezogen hätten.Ralf Heikaus: Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (Juli bis Dezember 1848). Peter Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1997 (zugl. Diss. Univ. Frankfurt am Main), S. 40/41. Eine Deputation der Nationalversammlung teilte in Wien Johann die Wahl mit, die dieser am 5. Juli annahm.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 628.
Tätigkeit mini|Schaubild zur vorläufigen Verfassungsordnung nach dem Beschluss über das Zentralgewaltgesetz (28. Juni 1848) mini|Einzug Johanns in Frankfurt, Juli 1848
Parlamentarische Kabinette bis Mai 1849 Von Anfang an hatte die Nationalversammlung beim Reichsverweser an eine mehr repräsentative Funktion gedacht, weshalb wenig Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung standen.Tobias Hirschmüller: „Freund des Volkes“, „Vorkaiser“, „Reichsvermoderer“ – Erzherzog Johann als Reichsverweser der Provisorischen Zentralgewalt von 1848/1849. In: Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft 2013, S. 27–57, hier S. 47. Eigentliche politische Aufgabe des Reichsverwesers war es, die Reichsminister zu ernennen und zu entlassen, später unterschrieb er laut Reichsgesetz betreffend die Verkündung der Reichsgesetze und der Verfügungen der provisorischen Zentralgewalt vom 27. September 1848 die Reichsgesetze. Letzteres war im Wesentlichen eine Formalität. In die Verfassungsberatungen war Johann nicht eingebunden. Davon war der Reichsverweser bereits durch das Zentralgesetz ausgeschlossen; außerdem hatte er kaum Vorstellungen zur Materie.Tobias Hirschmüller: „Freund des Volkes“, „Vorkaiser“, „Reichsvermoderer“ – Erzherzog Johann als Reichsverweser der Provisorischen Zentralgewalt von 1848/1849. In: Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft 2013, S. 27–57, hier S. 45.
Das erste Gesamt-Reichsministerium, das Kabinett Leiningen, wurde vor allem von Anton von Schmerling zusammengestellt, einem österreichischen Juristen, der das Vertrauen Johanns genoss. In dieser Zeit kam es zum Huldigungserlass des Reichsministeriums, bei dem die Truppen der Einzelstaaten sich am 6. August symbolisch dem Reichsverweser unterstellen sollten. Die größten Einzelstaaten lehnten dies mehr oder weniger offen ab, was bereits die Schwäche der Zentralgewalt und die aufkeimende Gegenrevolution andeutete.Ralf Heikaus: Die ersten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (Juli bis Dezember 1848). Peter Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1997, S. 97–100.
Nach Leiningens Ausscheiden übernahm Schmerling dessen Funktion, dem Ministerrat vorzusitzen. Im Dezember 1848 zeigte sich, dass Schmerling nicht mehr das Vertrauen in der rechtsliberalen Casino-Fraktion hatte, da dessen auf Österreich gerichtetes Deutschlandprogramm wegen der feindseligen Haltung Österreichs an Boden verlor. Johann musste daraufhin Heinrich von Gagern ernennen, obwohl das Verhältnis zwischen beiden bereits sehr angespannt war.
Reichsverfassung 1849 mini|Die „Erzherzog Johann“, ein nach dem Reichsverweser benanntes Schiff der Reichsflotte
Reichsministerpräsident Gagern erhielt nach Monaten Verhandlungen in der Nationalversammlung eine Mehrheit für sein erbkaiserlich-kleindeutsches, auf Preußen ausgerichtetes Programm, das in die Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849 mündete. Am selben Tag, abends, überraschte Johann Reichsjustizminister Robert Mohl mit der Ankündigung, zurückzutreten. Mohl rief weitere Abgeordnete herbei, darunter Reichsministerpräsident Heinrich von Gagern, die ihn baten, im Amt zu bleiben. In einer weiteren Unterredung, mit Vertrauten, riet Schmerling ebenfalls zur Weiterführung, um nicht womöglich Österreich zu schaden. Johann ließ dann Gagern wissen, dass er erst zurückträte, wenn dies ohne Nachteil für die öffentliche Ruhe möglich sei.Helmut Jacobi: Die letzten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (März-Dezember 1849), 1956 (zugl. Diss. Univ. Frankfurt a. M.), S. 31/32.
Damals meinte das Reichsministerium noch, dass der Reichsverweser erst zurücktreten solle, sobald der König von Preußen tatsächlich die Reichsgewalt antrete. Die Zeitungen der Erbkaiserlichen, die hinter der Entscheidung für den Preußenkönig standen, dachten ebenso. Die Großdeutschen vermuteten, die Reichsminister hätten Angst, beim Rücktritt des Reichsverwesers ihre Ämter zu verlieren und dann in der neuen kaiserlichen Reichsregierung nicht berücksichtigt zu werden. Bald aber bedauerten die Erbkaiserlichen das Verbleiben des großdeutschen Reichsverwesers, da man anderenfalls die Zentralgewalt neu hätte vergeben können.Helmut Jacobi: Die letzten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (März-Dezember 1849), 1956, S. 32/33.
Im April 1849 aber lehnte der preußische König die Reichsverfassung ab. Reichsministerpräsident Gagern und eine Mehrheit der Abgeordneten verlangten im Mai ein energisches Handeln des Reichsverwesers für die Reichsverfassung, zwar mit legalen Mitteln, aber die revolutionäre Erhebung in der Pfalz sollte unterstützt und das gewaltsame Auftreten Preußens verurteilt werden. Johann kam dem nicht nach und war dagegen, dass die Zentralgewalt sich für die Verfassung einsetzte, blieb aber dennoch Reichsverweser. Stattdessen trat Gagern am 10. Mai zurück.Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 699.Helmut Jacobi: Die letzten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (März-Dezember 1849), 1956, S. 50.
Johann setzte ein Kabinett unter dem großdeutschen Konservativen Grävell ein. Ein Antrag, die Ernennung als Beleidigung der Nationalversammlung anzusehen, erhielt am 14. Mai eine Mehrheit von 191 Stimmen bei nur zwölf Gegenstimmen und 44 Enthaltungen. Der Reichsverweser kündigte bereits an, sein Amt weiterzuführen, das er aus Pflichtgefühl übernommen habe. Am 18. Mai lag der Bericht des Dreißigerausschusses vor, der nach der preußischen Ablehnung gebildet worden war. Die Ausschussmehrheit wollte eine Reichsregentschaft bestehend aus fünf Mitgliedern der Nationalversammlung, die Minderheit einen Reichsstatthalter möglichst aus den Reihen der regierenden Fürsten. Eine Mehrheit der Nationalversammlung stimmte für den Plan mit dem Reichsstatthalter (126 zu 116 Stimmen).Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 702/703.
Seit dem Ende der Nationalversammlung Mai / Juni 1849 Wegen der Bedrohung Frankfurts durch feindliche Truppen zogen hundert der verbleibenden Abgeordneten nach Stuttgart um. Das sogenannte Rumpfparlament trat am 6. Juni beisammen und setzte sogleich eine Reichsregentschaft ein. Am 16. Juni erklärte es die Reichsverweserschaft Johanns für rechtswidrig, doch schon zwei Tage später löste die württembergische Regierung das Rumpfparlament mit Waffengewalt auf.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 878–880.
Preußen erklärte bereits am 24. Mai 1849, die Handlungen der Reichsminister hätten keine Gültigkeit mehr. Die preußischen Truppen in Schleswig-Holstein seien hiermit nicht mehr Johann unterstellt. Dieser aber beharrte darauf, weiterhin die Zuständigkeiten laut Zentralgewaltgesetz auszuüben.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 883. Von September bis Dezember 1849 ging es ihm nur noch um eine gesichtswahrende Nachfolgeregelung. Er diente als bloß ausführendes Organ für die Politik des österreichischen Regierungschefs Schwarzenberg.Tobias Hirschmüller: „Freund des Volkes“, „Vorkaiser“, „Reichsvermoderer“ – Erzherzog Johann als Reichsverweser der Provisorischen Zentralgewalt von 1848/1849. In: Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft 2013, S. 27–57, hier S. 46/47. Nach wenigen Tagen im Mai führte das Kabinett Wittgenstein die wenigen Geschäfte der Zentralgewalt weiter.