Die Generalzolldirektion (GZD) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Ihr obliegt die operative Steuerung der Bundeszollverwaltung.
Präsident der Generalzolldirektion ist seit dem 31. Oktober 2024 Armin Rolfink.
Rechtliche Stellung und Aufgaben Die GZD ist gemäß 1 Nr. 2 FVG eine Bundesfinanzbehörde im Rang einer Bundesoberbehörde.
Nach , Abs. 2, 3 FVG erfüllt die GZD in eigener Zuständigkeit Aufgaben, die ihr durch Gesetz zugewiesen sind oder die ihr als beauftragte Behörde des Bundes durch das Bundesministerium der Finanzen oder mit dessen Zustimmung von einem anderen fachlich zuständigen Bundesministerium zugewiesen werden.
Die Generalzolldirektion koordiniert bundesweit die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung. Sie ist als zentrale Behörde der Bundeszollverwaltung verantwortlich für Organisation und Personalangelegenheiten innerhalb des Zolls, für die Rechts- und Fachaufsicht über nachgeordneten örtlichen Behörden (Hauptzollämter und Zollfahndungsämter). Die GZD bestimmt außerdem die Bezirke und die Sitze der Hauptzollämter und der Zollfahndungsämter.
Die GZD nimmt in einigen Fällen auch operative Aufgaben war. So regelt der Abs. 2 FVG beispielsweise, dass innerhalb der GZD eine für den Zollfahndungsdienst zuständige Direktion (Zollkriminalamt) eingerichtet werden muss und dass weiterhin innerhalb des Zollkriminalamtes die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen errichtet wird, welche für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über ungewöhnliche oder verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen zuständig ist.
Geschichte Vorherige Organisationsstrukturen Oberfinanzdirektionen Bis zum 31. Dezember 2007 bestanden die Oberfinanzdirektionen (OFD) als Doppelbehörden von Landesfinanzverwaltungen (Steuer) und der Bundesfinanzverwaltung (Zoll) und waren als Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung direkt den Hauptzollämtern übergeordnet (siehe Mischverwaltung). Die einzelnen Oberfinanzdirektionen hatten jeweils einen örtlichen Zuständigkeitsbereich.
Bundesfinanzdirektionen Mit dem Projekt Strukturentwicklung Zoll wurden – insbesondere durch die Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes zum 1. Januar 2008 – umfangreiche Änderungen innerhalb der Bundeszollverwaltung vorgenommen, die vor allem eine von den Länderstrukturen getrennte Bundesfinanzverwaltung zum Ziel hatten. Die bestehenden Oberfinanzdirektionen wurden aufgelöst oder die zollspezifischen Aufgaben herausgenommen und es wurden fünf Bundesfinanzdirektionen (BFDen) (Nord, Mitte, West, Südwest und Südost) mit Sitzen in Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstraße und Nürnberg neu geschaffen. Dabei blieb der für Zölle und Verbrauchsteuern zuständigen Abteilung III des BMF, welche zu diesem Zeitpunkt noch immer vollständig in Bonn angesiedelt war, ein für ministerielle Verhältnisse unüblich großer operativer Aufgabenbereich zugeteilt. Dadurch und durch die Tatsache, dass für die Bundeszollverwaltung zu diesem Zeitpunkt keine zentrale Bundesoberbehörde existierte, stellte die Abteilung III des BMF de facto die Spitze der Bundeszollverwaltung dar.
Die fünf Bundesfinanzdirektionen hatten bereits – ähnlich wie die jetzigen Fachdirektionen der GZD – eine eigene fachspezifische bundesweite Zuständigkeit. Anders als heute besaßen sie jedoch weiterhin im Bereich der Rechts- und Fachaufsicht auch einen örtlichen Zuständigkeitsbereich, sodass stets mehrere Hauptzollämter einer BFD zugeordnet waren. Dadurch war das gesamte Bundesgebiet in fünf BFD-Bezirke aufgeteilt. Zusätzlich war das Zollkriminalamt im Bereich der Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität bereits als zentrale Stelle des Zollfahndungsdienstes bundesweit für die Rechts- und Fachaufsicht aller Zollfahndungsämter zuständig und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) war ebenfalls als eigene Behörde und zentrale Bildungseinrichtung für den gesamten theoretischen Teil der Aus- und Fortbildung des Zollpersonals verantwortlich.
Gründung der GZD Mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung,Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178), (PDF). welches am 1. Januar 2016 in Kraft trat, wurde als grundlegende organisatorische Änderung die Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde für die Zollverwaltung gegründet. Die GZD hat die bestehenden fünf Bundesfinanzdirektionen, das Zollkriminalamt und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Form von Fachdirektionen aufgenommen, sowie zwei Direktionen für Querschnittsaufgaben wie Personalangelegenheiten, Organisation, Haushalt und Informationstechnologie gebildet.
Hierbei wurden die vorher im Bundesfinanzministerium wahrgenommen operativen Tätigkeitsbereiche in die GZD verlagert und gleichzeitig diejenigen Dienstposten der Zollabteilung des BMF, die vorrangig mit Gesetzgebungsaufgaben befasst sind, in den Dienstsitz des BMF nach Berlin verlagert. Von vormals rund 210 Dienstposten, die bisher in Bonn angesiedelt waren, sollen rund 130 bis Ende 2019 endgültig nach Berlin wechseln, die restlichen 80 wurden in die GZD übertragen. Der Hauptsitz der GZD in Bonn (Am Propsthof 78a) hat somit insgesamt etwa 200 Mitarbeiter. Bundesweit gehören etwa 7000 Mitarbeiter zur GZD.
Zum ersten Präsidenten wurde der Jurist Uwe Schröder, zuvor Ministerialdirigent im BMF, ernannt, der das Amt bis Ende 2017 innehatte.
Übernahme der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) vom BKA Am 26. Juni 2017 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen () die FIU vom BKA im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern zum Zoll im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verlagert und als neue Abteilung mit dem Ordnungsbuchstaben D an die Direktion VIII (Zollkriminalamt) angegliedert. Mittlerweile besteht die FIU als eigenständige Direktion X.
Organisation
Organigramm Die GZD gliedert sich in elf Direktionen – zwei Zentraldirektionen und neun Fachdirektionen.
Die Zentraldirektionen I und II bündeln die vielfältigen Querschnittsaufgaben der Generalzolldirektion und schaffen die organisatorischen, personellen und haushalterischen Voraussetzungen für die fachliche Aufgabenwahrnehmung.
Die Fachdirektionen III bis X übernehmen die operative Steuerung und Aufgabengestaltung in der Zollverwaltung. mini|Organigramm (Stand April 2022)
Im Rahmen der gem. Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 ZFdG vorgesehenen Dienst- und Fachaufsicht über Hauptzollämter sind für die jeweiligen Sachgebiete gem. Abs. 2 S. 1, 4, Abs. 3 S. 1 ZFdG die Direktionen III-VII bzw. für die Zollfahndungsämter die Direktion VIII zuständig.
Drei Fachdirektionen (ZKA, FIU und ZfS) sind gem. Abs. 2 S. 1–3 FVG gesetzlich zwingend vorgesehen. Die anderen Direktionen wurden als weitere Organisationseinheiten gem. Abs. 2 S. 4, Abs. 3 S. 1 FVG vom Bundesfinanzministerium eingerichtet.
Direktion I – Personalangelegenheiten und Organisation sowie maritime Aufgaben Sitz: Bonn Abteilung – Personal Grundsatzfragen Einzelfallentscheidungen Abteilung – Organisation Dienstposten und Planstellenmanagement Informations- und Wissensmanagement Zoll Beschaffungswesen Hausdienste Abteilung – Maritime Aufgaben
Direktion II – Haushalt und Informationstechnik sowie die zentrale Auskunft Sitz: Bonn mini|Symbolbild – Generalzolldirektion – Service-Center Dresden – Direktion II Abteilung – Haushalt und Zentrale Auskunft Haushalt der Bundeszollverwaltung Zentrale Auskunft Arbeits, Gesundheits- und Strahlenschutz Abteilung – Informationstechnik und Technischer Dienst Grundsatzfragen für IT-Projekte und Verfahren Anforderungsmanagement Qualitätssicherung IT-Betreuung und IT-Betrieb Technischer Dienst Abteilung – Service-Center Service-Center Rostock Service-Center Köln Service-Center Dresden Service-Center Düsseldorf Service-Center Saarbrücken Service-Center Stuttgart
Direktion III – Allgemeines Steuerrecht und Kontrollen mini|Gebäude der Direktion III in Potsdam Sitz: Potsdam Allgemeines Steuerrecht Vollstreckung Steuerstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht Kontrollen
Direktion IV – Verbrauchsteuer- und Verkehrsteuerrecht sowie Prüfungsdienst Sitz: Neustadt an der Weinstraße Verbrauchsteuerrecht: Alkohol Kaffee Tabak Energieerzeugnisse Strom Biokraftstoff Verkehrssteuern Kraftfahrzeugsteuer Luftverkehrssteuer Prüfungsdienst der Zollverwaltung
Direktion V – Allgemeines Zollrecht Sitz: Hamburg Allgemeines Zollrecht Einfuhr Ausfuhr Versand Abgabenerhebung Bewilligungen
Direktion VI – Besonderes Zollrecht Sitz: Nürnberg Besonderes Zollrecht Verbote und Beschränkungen Außenwirtschaftsrecht Bargeldverkehr Marktordnungsrecht Warenursprungs- und Präferenzrecht
Direktion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Sitz: Köln Organisierte Formen der Schwarzarbeit Ermittlung Ahndung Mindestarbeitsbedingungen Risikomanagement
Direktion VIII – Zollkriminalamt
Sitz: Köln Abteilung A – Internationale Zusammenarbeit, Risikomanagement, Zentrales Fachmanagement Internationale Koordination und Gremien Gemeinsame Zentren (z. B. das gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GATZ)) Koordinierung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden IT-Kriminaltechnik Geschäftsstelle Zollfahndungsdienst Risikomanagementstrategie und operative Analyse, Informationsgewinnung und management Abteilung B – Außenwirtschaftsüberwachung und Zollkriminalität Allgemeine Fachaufgaben und Rechtsfragen (u. a. Justiziariat) Koordinierung Exportkontrolle und Proliferationsbekämpfung Bekämpfung Organisierter Kriminalität im Bereich von Zolldelikten Terrorbekämpfung fachliche IT-Strategie und Koordination
Abteilung C – Unterstützung des Zollfahndungsdienstes Koordinierung der Spezialeinheiten des Zolls Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) Observationseinheiten Zoll (OEZ) Ermittlungstaktische Einsatzunterstützung Telekommunikationsüberwachung Lagezentrum Zoll Informationstechnik
Direktion IX – Bildungs- und Wissenschaftszentrum
Sitz: Münster Abteilung Lehre Ausbildung mittlerer Dienst gehobener Dienst Fortbildung Abteilung – Wissenschaft und Technik Untersuchung, Analyse und Begutachtung von Waren Hundewesen Zentraler Sprachendienst
Direktion X – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit)
Sitz: Köln Nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über ungewöhnliche oder verdächtige Finanztransaktionen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Direktion XI – Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)
Sitz: KölnZoll: Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, n. d., abgerufen am 26. Februar 2026.
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) wurde zum 1. Januar 2023 als Direktion XI mit dem Inkrafttreten des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes IIArt. 18 des Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2607, 2629). eingerichtet.
Sie ist für die Durchsetzung des Sanktionsrechts auf Bundesebene nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) zuständig. Gem. Abs. 1 S. 1 SanktDG hat sie die Aufgabe, die Durchsetzung der vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen im Inland zu gewährleisten und mit ausländischen Behörden bei der Durchsetzung dieser Sanktionsmaßnahmen zusammenzuarbeiten.
Leitung