Der Landesrechnungshof Brandenburg ist gemäß Art. 107 der Verfassung von Brandenburg eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde.
Aufgaben Seine Aufgabe ist die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Brandenburg einschließlich der Sondervermögen und der Betriebe des Landes. Dabei sollen die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung untersucht sowie Fehlentwicklungen entdeckt und aufgedeckt werden. Besonderes Augenmerk legt der Rechnungshof auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Verwaltungsvorschriften und -grundsätze. Zeit, Art und Umfang der durchgeführten Prüfungen bestimmt der Rechnungshof selbst. In einem jährlichen Bericht gegenüber dem Landtag von Brandenburg fasst er seine Ergebnisse und darauf basierende Empfehlungen zusammen.
Struktur Mitglieder des Landesrechnungshofs sind der Präsident sowie die Leiter der einzelnen Abteilungen. Sie genießen richterliche Unabhängigkeit. Der Landesrechnungshof verfügt über vier Prüfungsabteilungen mit insgesamt zwölf Prüfungsgebieten. Verwaltungsaufgaben werden durch die Präsidialabteilung wahrgenommen. Der Landesrechnungshof verfügt neben seinem Hauptsitz in Potsdam über eine Außenstelle in Cottbus.
Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Landesrechnungshofs sind neben der Verfassung von Brandenburg, unter anderem die Landeshaushaltsordnung, das Gesetz über den Landesrechnungshof Brandenburg sowie die dazu erlassene Geschäftsordnung.
Präsidenten 1991–1995: Eberhard Fricke 1995–1998: Horst Maschler 1998–2007: Gisela von der Aue 2007–2012: Thomas Apelt 2012–2024: Christoph Weiser seit 2024: Harald Kümmel
Einzelnachweise
Kategorie:Behörde (Brandenburg) Kategorie:Rechnungshof Kategorie:Organisation (Potsdam) Kategorie:Behördengründung 1991