mini|Deutschordenskommende Gangkofen nach einem Stich von Michael Wening von 1721 Die Deutschordenskommende Gangkofen liegt im gleichnamigen Markt Gangkofen im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn. Die Gründung geht zurück auf das Jahr 1279 (oder 1278), in dem der Ordensritter Graf Wernhard II. von Leonberg eine entsprechende Stiftung für ein Ordenshaus machte. Die Kommende Gangkofen war Teil der Deutschordensballei Franken; dies führte dazu, dass das Ordensgebiet ab 1500 zum Fränkischen Reichskreis gehörte. Diese Kommende des Deutschritterordens wurde 1806 durch das Königreich Bayern aufgelöst. Bis dahin war sie die einzige Niederlassung des Deutschen Ordens im heutigen Niederbayern.

Geschichte Mit der Stiftungsurkunde vom 9. August 1279 (bisweilen auch auf das Jahr 1278 bezogen) schenkte Graf Wernhard II. von Leonberg dem Deutschritterorden das Patronatsrecht über die Pfarreikirche (parochialis ecclesie) und der nove capellae im heutigen Ortsteil Heiligenstadt von Gangkofen (heute Wallfahrtskirche St. Salvator). Bedingung war, dass dort ein selbständiges, nur dem magister generalis unterstehendes Ordenshaus gegründet wird. Der Gründer Graf Wernhard war selbst Mitglied des Deutschritterordens.

Bei der Bestätigung der Stiftung durch das Bistum Regensburg ergaben sich Zwistigkeiten. Der Bischof Heinrich II. von Rotteneck und das Domkapitel waren der Auffassung, dass Graf Wernhard Gangkofen nicht als freies Eigen, sondern als hochstiftiges Lehen besaß. Erst nachdem der Leonberger dem Bistum Regensburg einen reichlichen Ausgleich hatte zukommen lassen (Güter in Tunding und Forst in Südtirol)Paul Mai (Hrsg.): 800 Jahre Deutschordenskommende St. Ägid in Regensburg 1210 - 2010 . Ausstellung in der Bischöflichen Zentralbibliothek Regensburg, St. Petersweg 11 - 13, 19. Juni bis 26. September 2010. Regensburg, Schnell & Steiner, 2010, ISBN 978-3-7954-2421-3, stimmte der Bischof der Stiftung zu.

Bereits am 5. August 1279 wird als erster Komtur Hermann von Mansdorf, ein Ordensbruder aus dem Ordenshauses zu Regensburg, der Deutschordenskommende St. Ägid, eingesetzt; offensichtlich erfolgte zeitgleich eine Besiedlung mit weiteren Ordensbrüdern.Liste der Komture des Deutschen Ordens zu Gangkofen. In: Festausschuss 700 Jahre Gründung der Deutschordenskommende Gangkofen, 1979, S. 78–98. Die in den Ordensstatuten vorgesehene Anzahl an zwölf Brüdern und einem Komtur (in Anlehnung die Zwölf Apostel) wurde allerdings nie erreicht, gleichzeitig sind maximal acht Ordensbrüder in den Kopialbüchern bezeugt.

In einem Vertrag vom 6. Juni 1280 mit dem Hochmeister des Deutschen Ordens Hartmann von Heldrungen und dem Stifter wird festgelegt, dass von den Spenden und Stiftungen an die Kirchen nichts ohne Zustimmung des Leonbergers abgezweigt werden darf, sondern dass alles für die zu errichtenden Ordensgebäude bestimmt ist. Das Ordenshaus sollte exemt sein und nur der Hochmeister darf über seine Einkünfte für die Aufgaben des Ordens im Heiligen Land verfügen. Außer dem Gebäude der Kirchenfabrik durfte kein anderes Gebäude errichtet werden, das den Burgen oder Befestigungen des Leonbergers schaden könnte. Rechtsgewalt galt nur gegenüber den dem Altar zinspflichtigen Hintersassen. Der Orden hatte für die Angehörigen der Pfarrei für einen Geistlichen und weitere Priester für die umliegenden Gotteshäuser zu sorgen. Dem Orden kam dabei das Recht zur Präsentation des Pfarrers zu, er konnte die Kapläne mit dem Hochstift Regensburg abstimmen, den Kommendenverwalter ernennen und absetzen sowie die Schulmeister und die übrigen Dienstpersonen der Kommende in die Pflicht nehmen.

In der Folgezeit konnte die Deutschordenskommende zu Gangkofen durch Schenkungen, Zukäufe, Pitanzen oder Seelgerätstiftungen beträchtlichen Besitz erwerben, auch anlässlich des Eintrittes neuer Ordensmitglieder wurde Allodialgut an den Orden übertragen. Offensichtlich wurde ein mit Ordenspriestern ausreichend besetztes Ordenshaus von der Bevölkerung und den Stiftern als Garant für die Abhaltung der Totenvigilien und der Stiftungsmessen angesehen.

Am 20. Juli 1316 folgte durch Heinrich VII. Graf von Leonberg die Schenkung der Pfarrei Zimmern und ihrer Filialkirche in Tann, gelegen im Erzbistum Salzburg, an den Deutschen Orden.Walter Pera, 1979, S. 176ff. Hintergrund war, dass die Grafen von Leonberg große Besitzungen in dieser Gegend hatten. Der Kirche von Zimmern war durch die Herren von Tann und die Grafen von Leonberg ein Pfarrgut von 164 Tagwerk geschenkt worden; dies war die Grundlage, dass Zimmern mit Tann aus dem vorher bestehenden Pfarrverband mit Stammham als eigene Pfarre ausgeschieden und zu einer eigenen Pfarre erhoben werden konnte. Das Patronatsrecht stand den Grafen von Leonberg zu. Das bedeutete auch, dass Abgaben an die Grafschaft (die dann wittelsbachisch geworden war) entrichtet werden mussten. Diese Schenkung wurde in mehreren bezeigten Urkunden festgehalten, so in einer vom 20. August 1316 und in einer weiteren gegenüber dem deutschen König, die von Kaiser Ludwig dem Bayer im November 1316 und nochmals in einer Urkunde, die von den bayerischen Herzögen Heinrich, Otto und Heinrich unterzeichnet wurden. Dies war notwendig, um den Besitz der Kommende gegen den Zugriff der Wittelsbacher zu schützen. Mit dem Erzbistum Salzburg mussten ebenfalls Übereinkommen getroffen werden. Dabei wurde das Präsentationsrecht dem Grafen bzw. der Kommende Gangkofen zugeschrieben, die Einsetzung wurde jedoch vom Erzbischof vorgenommen, wobei auch Abgaben zu leisten waren. 1318 wurde dies mit Erzbischof Friedrich und dem Salzburger Domkapitel ausgehandelt.

Die Besitzzunahme scheint im 14. Jahrhundert ein Ende gefunden zu haben; in der Folgezeit wird eher Besitzsicherung betrieben (das Verzeichnis der der Deutschordenskommende unterstehenden Höfe und Hausstätten weist um 1806 immerhin 115 zinspflichtige Objekte auf).

Seit dem 16. Oktober 1352 ist Gangkofen der Deutschordensballei Franken unterstellt. Das Deutsche Haus und auch der Markt zu Gangkofen war am 5. Dezember 1393 von Herzog Friedrich und am 4. Februar 1451 von Herzog Ludwig unter ihren fürstlichen Schutz gestellt worden. Deren Nachfolger Herzog Heinrich XVI. hatte sich aber im Unterschied zu seinen Vorfahren 1423 mit Gewalt des Ordenshauses in Gangkofen bemächtigt. Hintergrund war seine Beteiligung an einer Preußenfahrt von 1422. Von dem Ordensmarschall Ulrich Zenger hatte er das Versprechen einer möglichen ziemlichen Zehrung erhalten. Da Heinrich in Preußen aber nicht für den Orden tätig geworden ist und auch wegen der begrenzten Mittel des damals sehr bedrängten Ordens, leistete ihm der Hochmeister Michael Küchmeister als Ersatz nur eine Abschlagszahlung von 1400 anstatt der verlangte 6761 Gulden; sein Nachfolger, der Hochmeister Paul von Rusdorf, wollte ebenfalls nicht zahlen. Letztendlich nahm sich der Deutschmeister Eberhard von Saunsheim, dem an einem guten Verhältnis mit dem Wittelsbacher gelegen war, der Forderungen des Herzogs an. Diese waren 1426 sogar Gegenstand des Reichstages von Nürnberg; vermutlich verlief die Angelegenheit aber im Sande und die Forderungen des Herzogs blieben unerfüllt. Unter Herzog Ludwig IX. wird der Deutschordenskommende und auch dem Markt Gangkofen wieder ein Brief zu dem fürstlichen Schutz ausgestellt.

In der beginnenden Reformationszeit war das Konventsleben in Gangkofen intakt, aber doch Bedrängnissen ausgesetzt. Für 1513 sind sechs Konventsmitglieder nachgewiesen und auch die Pfarrei ist von einem Ordenspriester besetzt. Damals trat der Hochmeister des Ordens Albrecht von Brandenburg-Ansbach zum Protestantismus über. Auch in Bayern hatte sich die Lehre Luthers unter dem Volk weit verbreitet, was bedeutete, dass die Bereitschaft zu Opfergaben drastisch zurückgegangen war. Dies führte zu Klagen der in Gangkofen tätigen Ordenspriester (Mang Rapolt, Eustachius Loblin von Ellingen, Bruder Martin von Hailprunn), dass sie nicht einmal mehr den Lohn eines Taglöhners bekämen. Allerdings reagierte der Deutschmeister Dietrich von Cleen nur mit guten Ratschlägen und dem Hinweis auf den gelobten Gehorsam. 1528 war von dem Martin von Heilbrunn bekannt geworden, dass er sich als Anhänger der Lehre Luthers deklariert hatte. Da die Bayernherzöge bei ihrem katholischen Glauben blieben, musste der Orden schnell handeln und der Konventspriester wurde gefangen gesetzt und auf die Kapfenburg verbracht (erst am 19. Juni 1538 wurde er nach Leistung einer Bürgschaft wieder nach Gangkofen versetzt). Das Balleikapitel machte zudem klar, dass man keine Bekenntnisse zugunsten der lutterischen weysse dulden werde. Dennoch blieb die Situation zu Gangkofen schwierig, denn die Ordenspriester erfuhren von ihren Priesterbrüdern keine finanzielle Unterstützung und das bodenständige Volk stellte gemäß der lutherschen Lehre das Weihepriestertum in Frage mit der Folge eines drastischen Rückgangs an Opferwilligkeit. Zudem bestanden für den ganzen Orden Probleme hinsichtlich der Rekrutierung des Priesternachwuchses. In Ganzkofen führte das sogar dazu, dass Mitte des 16. Jahrhunderts anstatt der Ordenspriester vier Weltpriester beschäftigt werden mussten. Zudem traten mit einzelnen Ordensmitgliedern gravierende Probleme auf. Der Hauskomtur Philipp Schelm von Bergen wurde etwa wegen schlechter Haushaltsführung, Gewalttätigkeit gegenüber verschiedenen Personen, Jagdfrevel und der Verletzung des Zölibats beschuldigt; zudem überwarf er sich mit den Bürgern Gangkofens in vielerlei Hinsicht. Noch 1598 sah sich der Hochmeister Johann Eustach von Westernach nicht in der Lage, einer Interzession gegenüber dem zu Mergentheim festgesetzten Ordensritter Schelm von Bergen zuzustimmen.

Am 19. Oktober 1599 ist bei einem Wagner in Gangkofen ein Feuer ausgebrochen, das 47 Gebäude in dem Ort und Gebäude der Kommende (Priester-, Schul- und Mesnerhaus, Getreidescheune) erfasste, gerettet werden konnte das gemauerte Haus der Kommende, die Pfarrkirche, der Kasten und das Vieh. Trotz zugestandener Scharwerksdienste und zugesagter Mittel der Ballei Franken blieb der Wiederaufbau unvollendet und die Geistlichen mussten auch noch während des Dreißigjährigen Krieges zur Miete im Ort wohnen. In dieser Zeit wurde nach einem Beschluss der Ballei vom 12. Mai 1655 auch kein eigener Komtur eingesetzt, weil sie unvermögenheit willen, khein Commenthur ertragen mögen. Nur ein Verwalter (in Gangkofen Richter genannt) führte die Amtsgeschäfte. In den letzten Tagen des Dreißigjährigen Krieges ist die Gegend um Gangkofen von den Kriegsereignissen in Mitleidenschaft gezogen worden. Am Pfingsttag 1666 vernichtete wiederum ein weiterer Brand die Pfarrkirche, das Schulhaus und die Unterkünfte des Mesners und Schulmeisters. Der Wiederaufbauarbeiten wurden unverzüglich aufgenommen und am 19. November 1666 konnten in dem wiederaufgebauten Chor der Kirche bereits ein Gottesdienst abgehalten werden. Allerdings ergaben sich aus der Bevölkerung Klagen wegen überhöhter Friedhofs- und Stolgebühren; ein Antrag auf 4000 Gulden Bausteuer aus den vermögenderen Gemeinden wurden vom Hof in München abgelehnt. Zwischen 1665 und 1681 hatten in Gangkofen Augustinereremiten aus dem Kloster Seemannshausen die Pfarrgeschäfte übernommen. Allerdings gab es Beschwerden aus der Bevölkerung über die unregelmäßige Abhaltung von Gottesdiensten. Erst 1691 wurde dem Prior des Klosters die Betreuung der Filialkirchen aufgekündigt.