Umbrella Pricing ist der aus dem Preisschirmeffekt bzw. Umbrellaeffekt entstehende Preisbildungseffekt, dass Wettbewerber dazu tendieren, sich den Preisen des Marktbeherrschers anzupassen.Deselaers in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 53. Ergänzungslieferung 2014, AEUV Art. 102 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Rn. 401.
Im europäischen Kartellrecht haften Kartellbeteiligte Dritten gegenüber für die Schäden, die durch am Kartell orientierte Preise von Nichtkartellteilnehmern entstehen.EuGH (Fünfte Kammer), Urteil vom 5. Juni 2014 – C-557/12 (Kone AG ua/ÖBB-Infrastruktur AG); vgl. Michael Stöber: „Schadensersatzhaftung für Preisschirmeffekte bei Verstößen gegen deutsches oder europäisches Kartellrecht“. In: EuZW 2014, S. 257–262.
Einzelnachweise
Kategorie:Kartellrecht Kategorie:Preistheorie