Durch die Verordnung über Naturdenkmale für den bauplanungsrechtlichen Innenbereich im Landkreis Goslar und Verordnung über Naturdenkmale für den bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Landkreis Goslar werden eine Reihe von Objekten im Landkreis Goslar zu Naturdenkmalen erklärt und damit wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde oder wegen der Seltenheit, Eigenart oder SchönheitVerordnung über Naturdenkmale für den bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Landkreis Goslar vom 16. Juli 2008 besonders geschützt. Im Jahr 2015 wurden diese Verordnungen durch eine neue ersetzt, in der den Naturdenkmälern neue Kennzeichen zugeteilt werden.
Naturdenkmäler
Ehemalige Naturdenkmäler Diese bisherigen Naturdenkmäler sind in der 2015 erlassenen Verordnung nicht mehr enthalten.
Siehe auch Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Goslar Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Goslar Liste der geschützten Landschaftsbestandteile im Landkreis Goslar Liste der Geotope im Landkreis Goslar
Weblinks
Verordnung über Naturdenkmäler im Landkreis Goslar in Nds. MBl. Nr. 22/2015 - Teil 1 - vom 17.06.2015, S. 587–636 (PDF, 8,46 MB) und Teil 2, S. 637–665 (Karten; PDF, 8,91 MB) Verordnung über Naturdenkmale für den bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Landkreis Goslar vom 16. Juli 2008 Verordnung über Naturdenkmale für den bauplanungsrechtlichen Innenbereich im Landkreis Goslar vom 16. Juli 2008 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Interaktive Umweltkarte
Einzelnachweise
Goslar !Naturdenkmal