Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz.

Sie wurde als Artikel 2 der „Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz“ vom 4. Dezember 1996 am 10. Dezember 1996 verkündet (BGBl. I S. 1841).

Die Zielsetzung besteht darin, die Gesundheitsgefahren, insbesondere Rückenerkrankungen, bei der manuellen Handhabung von Lasten zu minimieren.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen durchzuführen, insbesondere: Berücksichtigung der körperlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Anhangs

Ein geeignetes Werkzeug zur Gefährdungsbeurteilung bei der Handhabung von Lasten ist die Leitmerkmalmethode der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Einzelnachweise Anhang

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