mini|Schutzblinkeranimation im Zeitraffer Ein Schutzblinker oder HilfssignalgeberRichtlinien für Lichtsignalanlagen; Nr. 6.2.11. ist meist ein alleinstehender Signalgeber oder ein Feld einer Lichtsignalanlage. Es ist ersichtlich für den nachrangigen Verkehr. Parallel zur Fahrtrichtung gelegene Fahrbahnen und Fußgängerfurten können gemeinsam Grünsignal erhalten. Um den Abbiegern zu signalisieren, dass sie nachrangig sind, wenn sie mit einem grün geschalteten Verkehr in Konflikt geraten können, werden Schutzblinker installiert.Christoph Wenzel: BERLINER MERKWÜRDIGKEIT – Das gelbe Ampelmännchen, Berliner Morgenpost vom 24. Juli 2011.

Der nachrangig abbiegende Verkehr wird durch Pfeilsymbole in seiner Fahrtrichtung gewarnt.Remscheid – B 229 – ohne Ampel abbiegen, 23. Mai 2007., 11. November 2011.

Schutzblinker mit Fußgänger- oder Fahrradsymbol warnen den Kraftverkehr vor diesem querenden unmotorisierten Verkehr.

Schutzblinker für Fußgänger signalisieren den Fußgängern, dass sie nachrangig gegenüber einem Schienenfahrzeug wie beispielsweise einer Straßenbahn sind.Achim Reußwig: Qualitätsmanagement für Lichtsignalanlagen, Technische Universität Darmstadt, 2005.

Bildtafel In Deutschland sind nur folgende Hilfssignalgeber nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen zulässig:

Einzelnachweise

Kategorie:Verkehrszeichen Kategorie:Signallicht