mini|Status der ELI-Implementierung im Jahr 2026: Der European Legislation Identifier (ELI, ) soll es ermöglichen, nationale und europäische Rechtsvorschriften .Siehe: Ratsdokument 13401/12 Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 1 (deutsch). Am 24. September 2012 hat der Rat der Europäischen Union den Aufruf der Arbeitsgruppe „E-Recht“ zur Einführung eines European Legislation Identifier (ELI) gebilligt. Kurz: ELI ist ein System für die Identifizierung von Rechtsvorschriften, welches auf einem gemeinsamen Standard beruht.Siehe , ABl. 2012/C 325/02 (deutsch), Pkt. III.9.
Zweck Durch die Nutzung eindeutiger Kennzeichner und strukturierter Metadaten zur Kategorisierung soll es über den ELI ermöglicht werden, die unterschiedlichen nationalen technischen Systeme zur Speicherung und Anzeige der Rechtsvorschriften für eine einheitliche Suche zu verbinden. Die URI (Uniform Resource Identifier) von ELI identifizieren auf eindeutige und stabile Weise alle Rechtsvorschriften innerhalb der Europäischen Union und werden gleichzeitig den Eigenheiten der nationalen Rechtsordnungen gerecht.Ratsdokument 13401/12 Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 5.
ELI soll den kostengünstigen, öffentlichen Zugang der Unionsbürger und anderer interessierter Personen zu den verschiedenen nationalen, internationalen und europaweiten, aktuellen Vorschriften erleichtern.Siehe Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Pkt. II.7 und III.10.
Elemente des ELI-Standards
Die ELI-Taskforce der EU unterscheidet vier Stufen („Säulen“) der Umsetzung:Die Säulen 1 bis 3 wurden bereits im Jahr 2017 formuliert: .
Definition von URL-Schemata zur Identifizierung von Normen; Definition von Metadaten zur Beschreibung von Rechtsvorschriften auf Basis von FRBR; Verwendung von Metadaten-Standards bei der Publikation von Normen (RDFa oder JSON-LD); Synchronisierung von Metadaten mittels Sitemaps und Atom-Feeds.
Säule 1: URL-Schemata zur Identifizierung
Die unverwechselbare Identifikation erfolgt dabei dadurch, dass der Code (Standardidentifikator) aus mehreren, durch je einen Schrägstrich getrennten Hauptteilen (6 bis 10) besteht, die jeweils im Gesamten nur einmal vergeben werden.
/ELI/[LändercodeJurisdiction. Zum Beispiel: NL für die Niederlande oder Belgien BE gemäß dem ISO 3166 alpha-2-Code. Die Europäische Union erhält den Code „EU“. Weitere Unterteilungen sind möglich (Agent, Sub-agent)]/[KennungDie Kennung (Reference) besteht aus mehreren Unterelementen, z. B. Jahr/Monat/Tag der ersten Veröffentlichung, Art der Norm (z. B. Gesetz, Verordnung etc.), Unterkategorie der Norm (falls erforderlich), weitere Unterteilung (falls erforderlich), weitere Unterscheidungskennung (falls erforderlich).]/[weitere UntergliederungDie weitere Untergliederung (Subdivision) kann bei Bedarf erfolgen, z. B. nach Artikel, Paragraph, Absatz etc.]/[Gültigkeit]Das Datum der Gültigkeit des Gesetzesaktes muss in der Form JJJJMMDD angeführt sein./[Version]Hier kann Bezug auf verschiedene Versionen genommen werden./[Sprache]Angabe im ISO 3166 alpha-3-Code.
+ Beispiele für ELI-URIs Staat Beispiel-URI Spanien https://www.boe.es/eli/es/lo/2013/12/20/9 EU https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2013/216/oj Deutschland https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/224 Frankreich https://www.legifrance.gouv.fr/eli/loi/2004/7/9/ECOX0300083L/jo/texte Alias: https://www.legifrance.gouv.fr/eli/loi/2004/7/9/2004-669/jo/texte Österreich https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/1/P0/NOR11001371 Schweiz https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de
Säule 2: Ontologiebasierte Metadaten (Definition und Verwendung) Im Rahmen der „Säule 2“ empfiehlt der ELI-Standard, Rechtsvorschriften mit einem Set an Metadaten zu versehen, die im Rahmen einer Ontologie definiert sind. Basis hierfür ist die ELI-Ontologie, die zentral von der ELI-Taskforce gepflegt wird. Die Staaten können ergänzend jedoch noch weitere Metadaten im Rahmen einer nationalen Ontologie definieren und verwenden. Metadaten sind wesentlichstes Element für die Suche und die Verwendung von Normen und damit für den ELI. Je genauer die Metadaten den ELI spezifiziert sind, desto feiner kann die jeweilige Suche durchgeführt werden.
Säule 3: Metadaten (Bereitstellung)
Die Säule 3 sieht vor, dass die teilnehmenden Staaten ihre Rechtsvorschriften in ihrem jeweiligen nationalen Rechtsinformationssystem mit Metadaten versehen online bereitstellen. Dies soll es ermöglichen, die im Rahmen der „Säule 2“ definierten Metadaten automatisiert auszulesen, auszutauschen und weiterzuverwenden. Basis hierfür sind Standards des Semantic Web. Während ursprünglich der Standard RDFa empfohlen wurde, dürfte mittlerweile die Verwendung von JSON-LD das Mittel der Wahl sein.
Säule 4: Synchronisierung der Metadaten
Um über neu vergebene ELI zu informieren, wird empfohlen, dass die nationalen Rechtsinformationssysteme eine Möglichkeit vorsehen, Informationen hierzu maschinenlesbar bereitzustellen. Werkzeuge hierfür sind Sitemaps sowie ELI-Atom-Feeds. Hierfür stellt das ELI-Register der EU eine Java-Anwendung („ELI Pillar 4 helper“) zur Verfügung.
Erweiterungen des Standards: ELI-DL und ELI-I
Gesetzgebungsverfahren: ELI-DL
Im Jahr 2019 wurde der erste Vorschlag einer Ontologie für Gesetzesentwürfe (ELI-DL: ELI ontology for Draft Legislation) vorgestellt. Diese Erweiterung des ELI-Standards liegt mittlerweile in der Version 3 vor. Sie umfasst neben einer Ontologie auch eine Erweiterung der URI-Elemente. Während der ELI-Standard eher dokumentorientiert ist, ergänzt ELI-DL eine Ereignisebene. So bleiben auch im Rahmen von ELI-DL alle ELI-URI-Elemente anwendbar; hinzu treten Elemente für Gesetzgebungsprozesse sowie Aktivitäten im Rahmen solcher Prozesse. Diese sind auch in der ELI-DL-Ontologie abgebildet.
Auswirkungen der Normsetzung: ELI-I
Der Standard ELI-I (ELI Impact Ontology) befasst sich mit den Auswirkungen von Rechtstexten auf andere Texte. Er bildet das Konzept der Auswirkung (impact) in umfassender Form ab. Dies betrifft etwa textuelle Änderungen bestehender Gesetze sowie den Vorgang der Konsolidierung von Normtexten. Die Quelle einer Auswirkung kann aber auch außerhalb der Legislative liegen, etwa bei der Judikative (im Falle von Gerichtsentscheidungen, die die Anwendbarkeit von Normen betreffen) oder der Rechtswissenschaft. Der Standard wurde im September 2023 vorgestellt.
Teilnehmer Die Systeme ELI und ECLI () ergänzen sich und ELI kann und soll, wie ECLI, auf freiwilliger Basis in den Unionsmitgliedstaaten eingeführt werden.Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 16., Pkt. 3.2. und Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Pkt. III.8 und 13 ff und Anhang, Zif. 3.2
Abgesehen von den Unionsmitgliedstaaten können auch die beitrittswilligen Länder und die Lugano-StaatenIsland, Norwegen und die Schweiz. sowie weitere Drittstaaten oder internationalen Organisationen das ELI-System benutzen.Siehe Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Pkt. III.17. Von dieser Möglichkeit haben seit Einführung des ELI die Staaten Norwegen, Großbritannien, die Schweiz, Serbien und Albanien Gebrauch gemacht.
ELI-Koordinator Jeder Mitgliedstaat, der ELI verwendet, muss eine nationale Stelle als ELI-Koordinator benennen. Jedes Land soll nur über einen ELI-Koordinator verfügen.Ratsdokument 13401/12 Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 16. Der ELI-Koordinator für die Europäische Union ist das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.Ratsdokument 13401/12 Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 17.
Aufgaben Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union wird ELI im EUR-Lex-Portal integrieren und weitere nützliche Informationen zu ELI bereithalten.Siehe Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Pkt. III.16.
Im nationalen Bereich sind die Aufgaben des ELI-Koordinators: Berichterstattung über den Fortschritt bei der Einführung des ELI; Festlegung der anwendbaren URI-Schematafel(n) und ihre Übermittlung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union; Erfassung der verfügbaren Metadaten und ihrer Beziehung zum ELI-Metadaten-Schema (falls anwendbar); gemeinsame Nutzung und Verbreitung von Informationen zu ELI.Ratsdokument 13401/12 Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 16, Pkt. 3.1, Zif. 2 und Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Anhang, Zif. 3.
Siehe auch LegalDocML.de – Das deutsche Anwendungsprofil des XML-Standards für Gerichts- und Rechtsetzungsdokumente Akoma Ntoso European Case Law Identifier (ECLI) E-Justice Europäisches Justizportal
Literatur
Weblinks (mehrsprachig) EUR-Lex - ELI Register ELI search (Prototyp zur Suche nach Normen anhand Metadaten) Europäisches Justizportal In: Rat der Europäische Union, Notiz zum European Legislation Identifier, Ratsdokument 17554/11 vom 21. Dezember 2011 (englisch) Dokument des Rates 14070/2/12 REV 2, S. 16 zur Genehmigung der Umsetzung von ELI (englisch). , ABl. 2012/C 325/02 (deutsch). Verwendung in Mitgliedsstaaten Journal officiel du Grand-Duché de Luxembourg ELI – European Legislation Identifier (Polen)
Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Juristisches Internetangebot Kategorie:Recht der Europäischen Union Kategorie:Identifikator