mini|Truppengattungsabzeichen der Panzerjägertruppe
Die Panzerjägertruppe war eine Truppengattung des Heeres der Bundeswehr. Sie zählte zuletzt zu den gepanzerten Kampftruppen. Hauptaufgabe war die Panzerabwehr. Im Jahr 2006 wurde die Panzerjägertruppe außer Dienst gestellt.
Auftrag mini|Kanonenjagdpanzer beim Nachtschießen
Die Panzerjägertruppe der Bundeswehr hatte den Auftrag, feindliche Kampfpanzer und andere gepanzerte Fahrzeuge zu bekämpfen und damit zur Gefechtsführung der Landstreitkräfte beizutragen. Sie stellte innerhalb des Heeres eine spezialisierte Fähigkeit zur Panzerabwehr dar und ergänzte die entsprechenden Mittel anderer Truppengattungen, insbesondere der Panzergrenadiertruppe.
Im Rahmen der NATO-Verteidigungsplanung während des Kalten Krieges war die Panzerjägertruppe in die Vorneverteidigung eingebunden. Ihr Einsatz diente insbesondere der Verstärkung der Panzerabwehr in gefährdeten Frontabschnitten sowie der Unterstützung von Großverbänden bei der Abwehr gegnerischer mechanisierter Kräfte.
Taktischer Einsatz Der taktische Einsatz der Panzerjägertruppe der Bundeswehr erfolgte mit dem Schwerpunkt auf der Bekämpfung feindlicher Kampfpanzer und gepanzerter Verbände im Rahmen des Gefechts der verbundenen Waffen. Während des Kalten Krieges war sie fest in die NATO-Doktrin der Vorneverteidigung (Forward Defense) eingebunden und sollte insbesondere in wahrscheinlichen Angriffsrichtungen des Warschauer Pakts, etwa im Bereich der innerdeutschen Grenze oder im sogenannten Fulda Gap, zur Verzögerung und Zerschlagung gegnerischer Panzerkräfte beitragen.
In der Verteidigung lag der Schwerpunkt auf dem Einsatz aus vorbereiteten, gedeckten und getarnten Stellungen. Panzerjägerkräfte nutzten Gelände, Sperren und Minenfelder, um gegnerische Panzer in vorher festgelegte Wirkungsräume zu lenken. Typische Waffensysteme der Bundeswehr wie der Kanonenjagdpanzer, der Raketenjagdpanzer 1 und 2 (mit dem Lenkflugkörper SS-11) sowie später der Jaguar 1 (mit HOT) und der Jaguar 2 (mit TOW) wirkten dabei aus überlegenen Entfernungen und aus vorbereiteten Feuerstellungen. Ziel war es, angreifende Panzerverbände frühzeitig zu dezimieren, ihre Angriffsgeschwindigkeit zu bremsen und sie in für eigene Gegenmaßnahmen günstige Räume zu zwingen. Der Einsatz erfolgte häufig im Rahmen von Verzögerungsgefechten, zur Flankensicherung oder zur Stabilisierung gefährdeter Frontabschnitte.
Im Angriff unterstützten Panzerjäger eigene Kräfte, insbesondere Panzer- und Panzergrenadierverbände, durch die Bekämpfung feindlicher Panzerreserven sowie die Sicherung gegen Gegenstöße. Aufgrund ihrer konstruktionsbedingten Eigenschaften waren die Jagdpanzer der Bundeswehr jedoch für das bewegliche Gefecht nur eingeschränkt geeignet. Der Kanonenjagdpanzer verfügte über keine Turmbewaffnung, sodass die Feuerwirkung im Wesentlichen auf die Fahrtrichtung beschränkt blieb. Auch die mit Panzerabwehrlenkwaffen ausgestatteten Systeme wie Jaguar 1 und Jaguar 2 sowie die Raketenjagdpanzer 1 und 2 mit dem Lenkflugkörper SS-11 konnten ihre Waffen in der Regel nur aus dem Stand und aus stabilen Feuerstellungen wirkungsvoll einsetzen.
Daraus ergab sich eine erhöhte Verwundbarkeit im Bewegungskampf, insbesondere bei überraschenden Feindkontakten, schnellen Richtungswechseln oder im Nahbereich. Der Einsatz im Angriff erfolgte daher überwiegend aus der Tiefe, aus vorbereiteten Stellungen oder von den Flanken, während Kampfpanzer die Rolle im beweglichen Gefecht übernahmen. Panzerjäger wirkten dabei häufig als panzerabwehrstarke Reserve oder zur Sicherung gegen operative Durchbrüche.
Mit der zunehmenden Verbreitung moderner Panzerabwehrlenkwaffen in anderen Truppengattungen, insbesondere bei Panzergrenadieren (z. B. MILAN), sowie der steigenden Leistungsfähigkeit moderner Kampfpanzer verlor die spezialisierte Panzerjägertruppe der Bundeswehr ab den 1990er Jahren an Bedeutung. Ihre Aufgaben wurden zunehmend von anderen Truppengattungen übernommen, bis die Panzerjägertruppe schließlich aufgelöst wurde.
Geschichte Aufstellung mini|Panzerjäger auf der Schießbahn
1955 – 1959 Heeresstruktur 1 Die Panzerjägertruppe der Bundeswehr wurde 1956 als eigene Waffengattung aufgestellt. Ihre Entwicklung war von Beginn an stark durch die jeweils verfügbaren Waffensysteme geprägt und spiegelte die wechselnden Heereskonzeptionen besonders deutlich wieder. Historische Erfahrungen aus der Wehrmacht, insbesondere mit Panzerjägerverbänden und Sturmgeschützen, flossen in Aufbau und Ausbildung ein.
In der ersten Entwicklungsphase wurden sieben Panzerjägerbataillone als Divisionstruppen aufgestellt. Diese waren den fünf ersten Heeresdivisionen (1–5) sowie der Gebirgsjägerdivision (Panzerjägerbataillon 8) und der Luftlandedivision (Panzerjägerbataillon 9) zugeordnet. Zusätzlich bestand bei der Panzerjägerschule in Bremen ein Panzerjäger-Lehrbataillon.
Die Ausrüstung der Panzerjägerbataillone bestand zunächst aus dem leichten US-Kampfpanzer M41, später ergänzt durch den M47. Jedes Panzerjägerbataillon gliederte sich in drei Panzerjägerkompanien mit jeweils 22 Kampfpanzern, ergänzt durch vier Fahrzeuge der Bataillonsführung.
Parallel dazu begannen Überlegungen zur Entwicklung eines deutschen Kanonenjagdpanzers, der ursprünglich aus der geplanten Schützenpanzerfamilie hervorgehen sollte. Ein erster Ansatz (HS 30-Kanonenjagdpanzer) scheiterte jedoch noch vor der Einführung an technischen und konzeptionellen Mängeln, sodass ab 1959 eine Neuentwicklung aufgenommen wurde.
In den Panzergrenadier-, Grenadier- und Jägerbataillonen war zwar planmäßig jeweils ein sogenannter ZBv-Gruppe Panzerjäger (zur besonderen Verwendung) vorgesehen, dieser wurde jedoch in der Praxis entweder gar nicht oder nur unzureichend aufgestellt. Ursache hierfür waren insbesondere materielle Engpässe, fehlende Standardisierung sowie die noch ungeklärte konzeptionelle Einbindung der infanteristischen Panzerabwehr.
Soweit solche Gruppen überhaupt existierten, wiesen sie eine große Bandbreite unterschiedlicher Fahrzeuge und Waffensysteme auf, sodass eine einheitliche Gliederung oder Ausrüstung nicht gegeben war. Zum Einsatz kamen unter anderem Leichtgeschütze 106mm, improvisierte Trägerfahrzeuge, M41 Leichte Panzer sowie britische Bren Carrier mit SS-11 Raketen oder vergleichbare Behelfslösungen. Eine genaue und vollständige Auflistung dieser Varianten ist aufgrund der Vielfalt und der oft nur kurzfristigen Nutzung kaum möglich.
1959 – 1970 Heeresstruktur 2 Mit Einführung der Heeresstruktur 2 wurden die Panzerjägerbataillone aufgelöst. Für die neu aufgestellten Panzergrenadierbrigaden entstanden 19 selbständige Panzerjägerkompanien, die jeweils mit 13 Kampfpanzern ausgestattet waren. Ab 1961 erhielten sie zusätzlich fünf Raketenjagdpanzer 1 mit dem Panzerabwehrlenkwaffensystem SS.11. Die bis dahin eingesetzten Kampfpanzer M41 Walker Bulldog und M47 Patton blieben zunächst weiterhin im Dienst und wurden übergangsweise noch zur Panzerabwehr herangezogen.
Mit dem Zulauf des Kampfpanzers M48 ab 1962 begann ihre schrittweise Ablösung in den Panzerjägerkompanien. Der M41 wurde danach überwiegend nur noch bei den Panzeraufklärungseinheiten verwendet. Der M47 verblieb zunächst noch in der 4. und 6. Panzergrenadierdivision und wurde anschließend vollständig ausgemustert.
Untersuchungen zur Modernisierung, etwa durch den Einbau leistungsfähigerer Motoren oder die Umrüstung auf andere Kanonensysteme, wurden zwar geprüft, jedoch aus Kosten-Nutzen-Gründen sowie knapper Haushaltsmittel nicht weiterverfolgt.
Parallel dazu wurden in den Panzergrenadierbataillonen Panzerjägerzüge aufgestellt. Diese waren je nach Gliederung entweder mit drahtgelenkten Panzerabwehrlenkwaffen vom Typ COBRA oder mit Leichtgeschützen 106mm auf Lkw 0,25t DKW bzw. auf dem Schützenpanzer HS 30 ausgerüstet. Dadurch verfügten die Panzergrenadierverbände Verbände erstmals über eine organische, bewegliche Panzerabwehrfähigkeit auf Kompanieebene.
Die Panzerjägertruppe setzte stattdessen schwerpunktmäßig auf die Panzerabwehrlenkwaffe SS.11, eingeführt auf dem Raketenjagdpanzer 1 und 2, und ergänzte diese Fähigkeit ab 1965 durch den Kanonenjagdpanzer mit 90-mm-Kanone als speziell konzipiertes, gepanzertes Panzerabwehrfahrzeug.
Mit der Beschaffung von insgesamt 770 Kanonenjagdpanzern wurden ab 1965 sowohl die Panzerjägerkompanien als auch die Panzerjägerzüge der Panzergrenadierbataillone ausgerüstet. Der Kanonenjagdpanzer prägte damit das Erscheinungsbild der Panzerjägertruppe in den 1960er- und 1970er-Jahren maßgeblich.
Ab 1967 wurden mit der Einführung von insgesamt 316 Raketenjagdpanzern 2 die selbständigen Panzerjägerkompanien der Panzergrenadierbrigaden zu gemischten Panzerjägerkompanien umgegliedert. Sie verfügten nun über 16 Kanonenjagdpanzer oder M48 Kampfpanzer und acht Raketenjagdpanzer 1 oder 2.
Die selbständigen Panzerjägerkompanien der Panzerbrigaden wurden hingegen einheitlich mit Raktenjagdpanzern1 und 2 ausgestattet.
Zeitgleich wurden in den beiden Luftlandebrigaden Fallschirm-Panzerabwehrkompanien aufgestellt. Diese waren mit Leichtgeschützen des Kalibers 75 mm oder 106 mm sowie mit dem Panzerabwehrraketensystem 810 COBRA auf Lkw 0,25 t ausgerüstet.
1970 – 1980 Heeresstruktur 3 Mit Einführung der Heeresstruktur 3 kam es erneut zu einer Stärkung der Panzerjägertruppe in Bataillonsstärke. Neben den weiterhin bestehenden selbstständigen Panzerjägerkompanien der Panzer- und Panzergrenadierbrigaden wurden wieder Panzerjäger- und Gebirgspanzerjägerbataillone aufgestellt.
Diese Bataillone waren in drei Kampfkompanien gegliedert. Die beiden ersten Kompanien verfügten jeweils über 16 Kanonenjagdpanzer oder alternativ Kampfpanzer M48. Die dritte Kompanie besaß zusätzlich zwei Raketenzüge mit insgesamt acht Raketenjagdpanzern 2 (SS 11).
Hintergrund dieser Umgliederung waren sowohl militärische als auch politische Überlegungen. Bei der Konzeption der Heeresstruktur 3 flossen die Erfahrungen der Wehrmacht sowie die Erkenntnisse anderer NATO-Streitkräfte hinsichtlich des Einsatzes mechanisierter und nichtmechanisierter Verbände in die Verteidigungsplanung ein. Gleichzeitig zwangen die begrenzten Verteidigungshaushalte der Bundesrepublik Deutschland zu einer möglichst wirtschaftlichen Kräftegliederung, da Panzer- und Panzergrenadierverbände deutlich kostenintensiver waren als Jägerverbände. Erstmals wurden daher Geländebeschaffenheit und klimatische Bedingungen systematisch in die Verteidigungsplanung der Bundeswehr und der NATO einbezogen. In panzerungünstigen Räumen, etwa im Hessischen Bergland oder im Bayerischen Wald, wurden mechanisierte Verbände zu Jägerverbänden umgegliedert.
Mit dem Umgliederungsbefehl Nr. 98/70 – Heer – vom 8. Dezember 1970 wurden unter anderem die 2. Grenadierdivision und die 4. Grenadierdivision in Jägerdivisionen umbenannt und entsprechend umgegliedert. In diesem Zusammenhang erhielten die bisherigen Panzer- bzw. Panzergrenadierbataillone dieser Divisionen die Bezeichnung Panzerjägerbataillone. Diese Verbände wurden mit Kanonenjagdpanzern oder Kampfpanzern M48 ausgerüstet. Die hierdurch frei werdenden Panzerfahrzeuge konnten in panzergünstigen Räumen konzentriert und dort den mechanisierten Verbänden zur Verstärkung ihrer Kampfkraft zugewiesen werden.
Als Reaktion auf die fortgesetzte Aufrüstung der Sowjetunion wurde die Bundeswehr in der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre umfassend mit neuem Wehrmaterial ausgestattet. Für die Panzerjägertruppe bedeutete dies insbesondere die Einführung moderner Panzerabwehrlenkflugkörper, darunter die HOT, die eine deutlich gesteigerte Reichweite, Treffergenauigkeit und Gefechtsentfernung gegenüber den Systemen der ersten Generation boten.