Das Arbeitsrecht regelt in Bulgarien die Rechtsverhältnisse zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Rechtsquellen Das bulgarische Arbeitsrecht zeichnet sich durch eine mehrstufige normative Regulierung aus. Neben dem Arbeitsgesetzbuch (kurz: ArbGB, bulg.: Кодекс на труда) von 1986 finden Anwendung auch zahlreiche detaillierte Gesetze und Verordnungen (Verordnung für die Personen, die noch nicht 15 Jahre vollendet haben (1986);Verordnung Nummer 4 von 1993 über die notwendigen Unterlagen, die einem Arbeitsvertrag beizufügen sind; Verordnung Nummer 5 über das Verfahren für die Anmeldung von Arbeitsverhältnissen nach Art. 62, Abs. 4 ArbGB u. a.)
Arbeitsverhältnis Das Arbeitsverhältnis ist eine Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sein Inhalt umfasst die Rechte und Pflichten der Parteien – der Arbeitnehmer muss seine Arbeit leisten und die vom Arbeitgeber durchgesetzte Disziplin im Betrieb einhalten, einerseits und andererseits, der Arbeitgeber muss dagegen die Arbeitsbedingungen bereitstellen und dem Arbeitnehmer einen entsprechender Lohn zahlen.
Das Arbeitsverhältnis kann aus im Arbeitsgesetzbuch ausführlich aufgezählten Gründe entstehen: Arbeitsvertrag, Bewerbungsvorgang, Wahl oder Verwaltungsakt.
Parteien des Arbeitsverhältnisses Der Arbeitnehmer ist eine Person, die körperliche Arbeit leistet. Angestellte leistet intellektuelle Arbeit. Diese natürliche Person muss ein bestimmtes Mindestalters erreichen und passenden Gesundheitszustand haben. Das allgemeine Mindestalter für das Eingehen von Arbeitsverhältnissen in Bulgarien ist 16 Jahre gemäß Art. 301, Abs. 1 ArbGB. Für einige Arbeiten kann wegen Gefahr der Schädigung das Mindestalter erhöht werden. Die bulgarische Gesetzgebung regelt auch einige Fälle, in den das Mindestalter niedriger sein kann (Beispiel: Arbeit im Zirkus, Kunst). Das vollendete Alter wird mit dem Personalausweis oder mit der Geburtsurkunde nachgewiesen. Der Arbeitgeber kann eine natürliche oder juristische Person sein. Er hat das Recht Anweisungen zu erteilen. Seine Pflichten sind aber u. a., die Arbeitsbedingungen bereitzustellen, die Arbeitsvergütung zu zahlen und für die Sozialversicherung des Arbeitnehmers zu sorgen.
Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Person Arbeitnehmer, die mit ihrer Arbeitskraft eine Dienstleistung erbringt, und einer anderen Person Arbeitgeber, die die Arbeitsbedingungen bereitstellt und eine Vergütung für die Erfüllung der Arbeitsleistung leistet. Art. 66 im ArbGB setzt die Bedingungen, denen der Arbeitsvertrag entsprechen muss. Der Vertrag muss enthalten: Personaldaten der Parteien; den Arbeitsort; die Art der Beschäftigung und die Beschreibung der Arbeitstätigkeit; die Vertragsdauer; die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs; gleiche Kündigungsfrist für die beide Vertragsparteien; Abschlussdatum des Vertrags und das Datum des tatsächlichen Dienstantritts des Arbeitnehmers; die reguläre tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers; den Grundlohn. Gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag muss auch eine Beschreibung der Stelle ausgefertigt werden. Nach Art. 67 Abs. 2 ArbGB wird der Arbeitsvertrag in der Regel unbefristet abgeschlossen. Die Möglichkeit, dass der Arbeitsvertrag als befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, ist auch im Gesetz vorgesehen. Eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien ist notwendig. Im bulgarischen Arbeitsgesetzbuch sind verschiedene Arten des Arbeitsvertrags geregelt: Arbeitsvertrag auf Probezeit (Art. 70, 71 ArbGB), Arbeitsvertrag für ein Praktikum (Art. 230–233 ArbGB), Hauptarbeitsvertrag und Arbeitsvertrag für zusätzliche Arbeit mit demselben oder bei einem anderen Arbeitgeber. Damit der Arbeitsvertrag gültig ist, muss er in schriftlicher Form abgeschlossen werden.
Lohn Die Zahlung des Lohns ist eine der Verpflichtungen des Arbeitgebers und zwingender Bestandteil des Arbeitsvertrags. Dieses Recht des Arbeitnehmers ist in der bulgarischen Verfassung von 1991 verkündet. Bei der Berechnung des Lohns des Arbeitnehmers müssen die Dauer der Arbeitszeit, Intensität und Qualität der Arbeitskraft berücksichtigt werden. Das Arbeitsentgelt kann nach zwei Methoden berechnet werden: Berechnung des Arbeitsentgelts nach der Zeit, die für die Arbeitsleistung aufgewendet wurde, Leistungsentgelt – eine Form des Arbeitsentgelts, bei der die erbrachte oder zu erbringende Leistung Basis der Entgelthöhe ist. Für die niedrig qualifizierten Beschäftigungen wird ein Mindestlohn vom Ministerrat festgelegt. Das Arbeitsgesetzbuch bestimmt verschiedene Arten der Zusatzleistungen, wie Zuschläge für Überstunden, für Feiertage, für Nachtarbeit u. a.
Arbeitszeit Die bulgarische Gesetzgebung gibt die Möglichkeit für verschiedene Dauer der Arbeitszeit – normale Arbeitszeit, verlängerte Arbeitszeit, verkürzte Arbeitszeit und Teilzeitarbeit. Die normale Arbeitszeit ist nach der normalen und gewöhnlichen Arbeitsbedingungen festgelegt (Art. 136 ArbGB): der festgelegte Arbeitstag beträgt acht Stunden und die festgelegte Arbeitswoche – 40 Stunden. Das ist auch die maximale Dauer gemäß geltendem Recht. Die verlängerte Arbeitszeit ist laut Art. 136 a ArbGB eine Arbeitszeit, deren Dauer länger als die gesetzlich vorgesehene ist. Die Besonderheit ist, dass die Einführung dieser Arbeitszeit durch eine schriftliche Anweisung mit gesetzlich vorgeschriebenem Inhalt erfolgt. Die verkürzte Arbeitszeit nach den Artikeln 137, 305, 309, 317 ArbGB hat eine Dauer, die kürzer als diese der Regelarbeitszeit ist. Die Gründe für ihre Einführung können besondere oder gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen bzw. Alter und andere Eigenschaften der Person des Arbeitnehmers sein. Diese Arbeitszeit kann durch vertragliche Vereinbarung oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Die Teilzeitarbeit – die Arbeitszeit dabei umfasst einen Bruchteil der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit (Art. 138 ArbGB). Die Arbeitszeit kann auch als regelmäßige Arbeitszeit oder Überstunden festgelegt werden. Die regelmäßige Arbeitszeit ist, wenn die Dauer der Arbeitszeit durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien bestimmt wird. Diese Dauer kann normal, verringert oder anteilig sein. Bei den Überstunden liegt eine Überschreitung der im Vertrag vereinbarten Arbeitszeit vor. Die Überstunden werden gemäß Art. 262 ArbGB mit einer zwischen den Parteien vereinbarten Erhöhung vergütet. Das bulgarische Gesetz setzt die Mindestvergütungen fest. In Bulgarien kann auch Nachtarbeit geleistet werden. Die Nachtarbeit umfasst den Zeitraum vom 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, für minderjährige Arbeitnehmer von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Das ArbGb regelt den Lohn für die Leistung dieser Arbeit im Art. 261. Arbeitszeit kann auch tatsächliche Arbeitszeit (Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer unmittelbar seine Arbeitspflichten erfüllen soll) und Zeit zur Verfügung (sie wird in verringerte Höhe vergütet. Sollte der Arbeitnehmer einberufen werden, wird diese Zeit als Überstunden vergütet) sein. Vergütung der geleisteten Überstunden. In Art. 143–150 ArbGB sind die geleisteten Überstunden gesetzlich geregelt. Diese Arbeit wird nach einer Anweisung der Arbeitgeber oder mit dessen Kenntnis und ohne seine Gegenüberstellung geleistet (Art. 143 Abs. 1 ArbGB). Der Arbeitnehmer ist in Bulgarien nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Überstunden sind außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit abzuleisten (z. B. vor dem Anfang oder nach dem Ende des Arbeitstages sowie während der Mittagspausen). Die Anordnung von Überstunden erfolgt in Bulgarien durch eine Willenserklärung des Arbeitgebers. Überstunden können auch ohne Willenserklärung der Arbeitgeber geleistet werden, wenn er Kenntnis darüber hat, dass der Arbeitnehmer Überstunden leistet, und diesem nicht widerspricht. Wichtig: leistet der Arbeitnehmer in Bulgarien seine Arbeit ohne Kenntnis darüber, dass es sich dabei um Überstunden handelt, und ohne Anordnung des Arbeitgebers, dann gilt diese Zeit nicht als Überstunden. Nach dem bulgarischen Recht sind Überstunden zulässig nur in den vom Gesetz (Art. 144 ArbGB) vorgesehenen Fällen: 1. Es handelt sich von einem öffentlichen Interesse, das verteidigt werden muss (z. B. Arbeit im Zusammenhang mit dem Schutz des Staates, zur Vorbeugung einer Krise oder die Beherrschung oder Überwindung deren Folgen oder bei unaufschiebbaren Tätigkeiten, die dem Interesse der Gesellschaft und dem Gemeinwohls dienen); 2. Tätigkeiten, die den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer betreffen (bei Wiederherstellungsarbeiten infolge Unfälle oder Katastrophen oder bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit; wenn eine Arbeit vollständig ausgeführt werden muss, die nicht in der Arbeitszeit ausgeführt werden kann und dadurch eine Gefahr entsteht; bei Ausführung von erforderlichen Saisonarbeiten).
Gemäß Art. 146 Abs. 1 ArbGB die Dauer der Überstunden innerhalb eines Kalenderjahres darf 150 Stunden nicht überschreiten innerhalb einer Arbeitswoche – 6 Stunden Tagesarbeit und 4 Stunden Nachtarbeit; innerhalb eines Arbeitsmonats – 30 Stunden Tagesarbeit und 20 Stunden Nachtarbeit. Der Ausgleich der Überstunden mit Pausen ist verboten. Die geleisteten Überstunden werden mit entsprechend höheren Zuschlägen vergütet, die zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags vereinbart werden (Art. 150 i. V. m. Art. 262 ArbGB). Die Mindestzuschläge müssen wie folgt betragen: 50 % für Arbeit an Werktagen; 75 % für Arbeit an Feiertagen; 100 % für Arbeit an offiziellen Feiertagen; 50 % für die Arbeit bei summierter Berechnung der Arbeitszeit.
Ruhepausen Während der Ruhepause ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seine Arbeit zu leisten. Das ist eine Folge von den Charakteristiken der Ruhepause als eine Zeit für Erholung, die der Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen soll. 1. Mittagspause ist eine Arbeitspause während des Arbeitstages (Art. 151 ArbGB). Sie darf aber nicht kürzer als 30 Minuten sein. 2. Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit (Art. 152 ArbGB) darf nicht weniger als 12 Stunden betragen. 3. Zwischenwöchentliche Ruhezeiten (Art. 153 ArbGB) beträgt 2 aufeinanderfolgende Tage (48 Stunden) bei 5-tägiger Arbeitswoche. Bei summierter Berechnung der Arbeitszeit kann die zwischenwöchentliche Ruhezeit auch mindestens 36 Stunden betragen. Wenn die summierte Berechnung der Arbeitszeit sich auf Schichtarbeit bezieht, muss die Pause nicht kürzer als 24 Stunden sein. 4. Ruhezeiten nach in der zwischenwöchentlichen Ruhezeit geleisteten Überstunden – der Arbeitnehmer kann in der nächsten Arbeitswoche eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden in Anspruch nehmen. Der genaue Tag dafür wird in der die Überstunden anordnenden Weisung des Arbeitgebers festgelegt. 5. Feiertage (Art. 154 ArbGB) Das Arbeitsentgelt während der Feiertage darf jedoch nicht weniger als das zweifache der üblichen Arbeitsvergütung (Art. 264 ArbGB) betragen. Die an Feiertagen geleisteten Überstunden werden mit einer um 100 % erhöhten Zulage entlohnt (Art. 262 Abs. 1 ArbGB).
Urlaub Das ist ein Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer mit Einverständnis seines Arbeitgebers vom Arbeitsplatz fernbleiben darf. Der Urlaub stellt ein gesetzlich anerkanntes subjektives Recht des Arbeitnehmers dar, über das er beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich frei verfügen kann. Der Urlaub wird in Arbeitstagen und Arbeitsstunden gemessen. Das bulgarische ArbGB regelt verschiedene Arten des Urlaubs. An erster Stelle kann der Urlaub bezahlt sein werden – er ist ein subjektives Recht des Arbeitgebers und wird auch dem Dienstalter hinzugerechnet;