Das Amtsgericht Sontra war ein von 1867 bis 1976, als Zweigstelle bis 2003, bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der nordhessischen Stadt Sontra.

Geschichte Mit Inkrafttreten des kurhessischen Organisations-Edikts am 1. Januar 1822 wurden Justiz und Verwaltung im Kurfürstentum Hessen getrennt.Verordnung vom 29. Juni 1821, die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend () Dabei verlor das bisherige Amt Sontra seine administrativen Funktionen an den neu gebildeten Kreis Rotenburg und diente als Justizamt Sontra nur noch der Rechtsprechung.Verordnung vom 30. August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend () Der Bezirk dieses Justizamtes bestand aus der Stadt Sontra und den benachbarten Dörfern Berneburg, Breitau, Dens, Hornel, Königswald, Krauthausen, Lindenau, Mönchhosbach, Rautenhausen, Rockensüß, Ulfen, Weißenborn und Wölfterode.. In: Handbuch des kurhessischen Militair-, Hof- und Civil-Staats auf das Jahr 1821. Waisenhaus, Kassel, S. 47–49. Am 1. Januar 1837 wurden noch die Orte Diemerode und Heyerode aus dem Bezirk des Justizamts Bischhausen eingegliedert, gleichzeitig wurde jedoch der Ort Dens an den Bezirk des Justizamts Nentershausen abgegeben.Verordnung vom 5. November 1836, die Veränderung einiger Untergerichts- und Kreisamts-Bezirke betreffend () Nach der preußischen Annexion Kurhessens 1866 wurde die Gerichtsverfassung neu geordnet. An die Stelle der bis dahin bestehenden Justizämter traten Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz.Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867 () Dabei wurde aus dem bisherigen Justizamt Sontra das Amtsgericht Sontra im Bezirk des Kreisgerichtes Rotenburg.Verfügung vom 8. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte () Mit Einführung des Gerichtsverfassungsgesetz am 1. Oktober 1879 erfolgte der Wechsel in den Bezirk des neu errichteten Landgerichtes KasselVerordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275), der Bezirk des Amtsgerichtes Sontra änderte sich dagegen nicht.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 538)

Infolge der Aufhebung mehrerer Amtsgerichte am 30. September 1932 vergrößerte sich der Amtsgerichtsbezirk Sontra um die Gemeinden Eltmannsee, Hoheneiche, Mitterode, Stadthosbach, Thurnhosbach und Wichmannshausen aus dem Bezirk des vorherigen Amtsgerichtes Bischhausen, Bauhaus, Blankenbach, Dens, Nentershausen und Weißenhasel aus dem Bezirk des vormaligen Amtsgerichtes Nentershausen sowie um Archfeld, Breitzbach, Frauenborn, Herleshausen, Holzhausen, Markershausen, Nesselröden, Unhausen, Willershausen und Wommen aus dem Bezirk des ehemaligen Amtsgerichtes Netra.Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932 (PrGS 1932, S. 301)

Am 1. Januar 1933Zweite Verordnung über Änderungen in der Abgrenzung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. November 1932 (PrGS 1932, S. 353) wurden die Orte Bauhaus und Rautenhausen dem Amtsgericht Rotenburg an der Fulda und am 1. Oktober 1933Verordnung zur Festsetzung und Änderung amtsgerichtlicher Bezirksgrenzen vom 15. September 1933 (PrGS 1933, S. 347) die Ortschaften Archfeld, Holzhausen, Markershausen und Willershausen dem Amtsgericht Eschwege zugewiesen. Zum 1. Juli 1957 wurde der Ort Hoheneiche an das Amtsgericht Eschwege abgetreten. Schließlich wurden im Zuge der Gebietsreform in Hessen die Gemeinde Herleshausen mit ihren Gemeindeteilen Breitzbach, Frauenborn, Nesselröden, Unhausen und Wommen am 1. Dezember 1971 sowie der nach Waldkappel eingemeindete Ort Eltmannsee mit Wirkung vom 1. Januar 1974 an das Amtsgericht Eschwege und die 1954 gebildete Gemeinde Cornberg mit den eingemeindeten Ortsteilen Rockensüß und Königswald nebst der Gemeinde Nentershausen mit ihren Ortsteilen Dens, Mönchhosbach und Weißenhasel zum 1. Juli 1973 an das Amtsgericht Rotenburg a. d. Fulda abgegeben. Mit Wirkung zum 1. Juni 1976 wurde das Amtsgericht Sontra als Vollgericht aufgehoben und in eine ausschließlich für die Stadt Sontra zuständige Zweigstelle des Amtsgerichtes Eschwege umgewandelt. Am 1. November 2003 wurde dann auch diese Zweigstelle aufgelöst.bezieht sich auf

Amtsgerichtsgebäude

Um 1830 wurde das Gerichtsgebäude mit Adresse Neues Tor 8 errichtet und dann von Justizamt bzw. Amtsgericht genutzt. Es handelt sich um ein dreigeschossiges, kubisches Gebäude aus Hausteinen. Die Fassade wird durch 5 Fenster je Geschoss streng gegliedert. Das Gebäude steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.,

Einzelnachweise

Sontra Sontra Kategorie:Geschichte (Sontra) Kategorie:Organisation (Werra-Meißner-Kreis) Kategorie:Gerichtsgründung 1867 Kategorie:Aufgelöst 2003