Das dänische Eisenbahngesetz vom 25. Juni 2014 () beinhaltet Projekte, um Linienverbesserung durchzuführen, in deren Folge die Geschwindigkeiten der Züge auf Haupt- und Nebenstrecken erhöht werden können.

Das dänische Folketing beauftragt das Transportministerium mit dem Gesetz, folgende Bauprojekte zu planen und zu projektieren, einschließlich der Prüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt: Eine neue Streckenführung durch Vestfyn (Anlage 1 des Gesetzes) Eine neue Streckenführung über den Vejle Fjord (Anlage 2 des Gesetzes) Eine neue Streckenführung zwischen Hovedgård und Hasselager (Anlage 3 des Gesetzes) Ein Bahnanschluss der Stadt Billund und des Flughafens Billund Geschwindigkeitserhöhungen bei den Hauptstrecken Fredericia–Vejle, Vejle–Horsens, Horsens–Hovedgård und Aarhus–Aalborg sowie Verbesserungen in Aarhus Hauptbahnhof einschließlich Bahnsteiganpassungen Geschwindigkeitserhöhungen bei den Regionalbahnstrecken Aalborg–Frederikshavn, Struer–Thisted, Langå–Struer, Østerport–Helsingør, Vejle–Struer, Esbjerg–Struer, Skanderborg–Skjern, Bramming–Tønder, Holbæk–Kalundborg, Køge Nord–Næstved und Tinglev–Sønderborg Verbesserung der Fracht- und Fahrgastkapazitäten in Nordjütland Erhöhung der Streckenkapazität zwischen Herning und Holstebro Niveaufreier Ausbau des Bahnhofes Ny Ellebjerg Bau eines weiteren Durchgangsgleises im Bahnhof Gødstrup

Das Gesetz wurde am 25. Juni 2014 von Königin Margrethe II. unterzeichnet und trat am 1. Juli 2014 in Kraft.

Siehe auch Eisenbahngesetz vom 8. Mai 1894 Eisenbahngesetz vom 27. Mai 1908 Eisenbahngesetz vom 20. März 1918 Eisenbahngesetz vom 29. März 1924

Einzelnachweise

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