Die Volksbefragung über Verfassungsreformen in Island fand am 20. Oktober 2012 statt. Ausgelöst wurde sie durch ein vom Alþingi, dem isländischen Parlament, eigens hierzu beschlossenem Referendumsgesetz. Gegenstand der unverbindlichen Volksbefragung waren fünf Vorschläge einer 2011 eingesetzten parlamentarischen Kommission zur Überarbeitung der isländische Verfassung, zu denen sich das Parlament eine Rückmeldung aus der Bevölkerung wünschte.
Bei der unverbindlichen Volksbefragung wurden die Stimmberechtigten zu sechs Punkten einer möglichen Verfassungsreform nach ihrer Meinung gefragt: Ob die Vorschläge der Kommission die Grundlage für eine neue Verfassung bilden sollen, ob die Bodenschätze des Landes öffentliches Eigentum sein sollen, ob die Verfassung eine Staatskirche vorsehen, ob das Wahlrecht stärker personalisiert werden, ob ein anderes Wahlverfahren genutzt werden und ob eine Volksinitiative eingeführt werden soll.
Bei der Befragung wurden alle Punkte mehrheitlich bejaht. Gleichwohl scheiterte das Vorhaben der Einführung einer neuen Verfassung letztlich am Widerstand der konservativen Parteien, die nach den Wahlen von 2013 erneut die stärksten Fraktionen stellten.
Hintergrund
Die Finanzkrise von 2007/08 führte weltweit zu zahlreichen Bankenpleiten. In Island war davon die Icesave-Bank betroffen, die vor allem Einlagen von Anlegerinnen und Anlegern aus den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich angezogen hatte. Aufgrund einer unzureichenden Einlagensicherung drohte der weitgehende Verlust der Einlagen. In dieser Situation entschlossen sich die Regierungen der Niederlande und Großbritanniens, die Gläubigerinnen und Gläubiger aus ihren Staaten jeweils selbst zu entschädigen und die Schulden anschließend direkt von der Republik Island zurückzufordern.
Island rutsche durch die Finanzkrise in eine schwere Rezession, neben einer Abwertung der isländischen Krone musste das Land zur Sanierung des Staatshaushalts ein Sanierungsprogramm des Internationalen Währungsfonds umsetzen. All dies führte zu erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verwerfungen, der sogenannten Kochtopfrevolution, die letztlich auch in geänderten politischen Kräfteverhältnissen im Parlament mündete. Die seit der Unabhängigkeit Islands im Jahr 1944 durchgängig dominierende Unabhängigkeitspartei, war nach den Wahlen von 2009 erstmals nicht mehr stärkste Kraft. Stattdessen erreichten erstmals in der Geschichte Islands die sozialdemokratische Allianz und die Links-Grüne Bewegung eine Parlamentsmehrheit und konnten die Regierung übernehmen.
Bereits seit der Unabhängigkeit gab es Forderungen in Island nach Überarbeitung der Verfassung. In den 1940er Jahren, im Zuge der Loslösung aus der Union mit Dänemark, hatte man nur eine provisorische Verfassung geschrieben. Im Wesentlichen handelte es sich um eine Kopie der dänischen Verfassung, in der alle Hinweise auf die Monarchie durch entsprechende republikanische Formulierungen ersetzt worden waren. Nach der Kochtopfrevolution und dem weitgehenden Vertrauensverlust in das bestehende politische System Islands, wurden Rufe nach einer umfassenden Verfassungsrevision wieder lauter. Die neue Regierung unter Ministerpräsidentin Jóhanna Sigurðardóttir (Allianz) griff diese Forderung auf.
Der Weg zur Volksbefragung Angesichts des starken Vertrauensverlusts, den die isländischen Parteien nach der Finanzkrise erlitten, gehörte zu den Forderungen nach einer Verfassungsrevision auch, dass die neue Verfassung nicht im Parlament, sondern ausschließlich von den Bürgerinnen und Bürgern selbst erarbeitet werden sollte. Die Parteienverdrossenheit verschärfte sich weiter, als Präsident Ólafur Ragnar Grímsson sich weigerte, das vom Althing am 30. Dezember 2009 beschlossene Entschädigungsgesetz zum Icesave-Skandal zu unterzeichnen. Auslöser seiner Weigerung war eine Petition von über 60.000 Isländerinnen und Isländern, die sich kategorisch gegen jede Entschädigung an die Niederlande und das Vereinigte Königreich aus Steuermitteln wandten. Erstmals in der Geschichte der Republik Island machte der Präsident von seinem Recht Gebrauch, ein Gesetz dem Stimmvolk im Referendum zur Entscheidung vorzulegen. Dieses wurde am 6. März 2010 abgehalten, wobei über 98 % der Abstimmenden das Entschädigungsgesetz des Althing ablehnten.
Als Folge dieser Niederlage setzt sich im Althing im Juni 2010 mit 39 zu elf Stimmen der Antrag auf Einberufung einer Verfassungsversammlung () durch (Gesetz Nr. 90/2010). In einem ersten Schritt wurde Anfang November ein Versammlung von 950 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern abgehalten. In dieser versammlung wurden einige Grundsätze festgelegt, denen eine künftige Verfassung zu entsprechend habe.
Im nächsten Schritt sollte eine verfassungsgebende Versammlung, bestehend aus 25 gewählten Isländerinnen und Isländern, binnen vier Monaten eine Überarbeitung der seit 1944 geltenden provisorischen Verfassung ausarbeiten. Die isländischen Parteien waren ausdrücklich von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Wahl zur 25-köpfigen Verfassungsversammlung fand am 27. November 2020 statt. Daraufhin reichen drei Bürger Beschwerde gegen den Wahlprozess ein und machen Verfahrensfehler geltend. Der Hæstiréttur, das isländische Verfassungsgericht, gab den Beschwerden am 25. Januar 2011 statt und annullierte die Wahl.
Um in dieser Situation den bereits begonnenen Prozess der Ausarbeitung einer neuen Verfassung nicht zu unterbrechen, entschied der Althing kurzerhand, die 25 gewählten Personen in einen sogenannten Verfassungsrat () zu berufen, der die Arbeit nahtlos fortsetzt. Anstatt einer eigenständigen verfassungsgebenden Versammlung, war das Gremium damit nun jedoch zu einer bloßen, vom Parlament berufenen Kommission herabgestuft worden. Am 27. Juni 2011 verabschiedet der Verfassungsrat einstimmig seine Empfehlungen zur Überarbeitung der Verfassung und übergab diese dem Althing.
Die Regierung von Jóhanna Sigurðardóttir plante, zeitgleich mit der nächsten Präsidentschaftswahl im Juni 2012 einzelne Fragen der Verfassungsreform in einem Referendum zur Abstimmung zu stellen. Jedoch entbrannte im Althing ein erbitterter Streit über die Fragestellungen, der erst im Mai 2012 gelöst wurde. Da es für eine Zusammenlegung mit der Präsidentschsaftswahl bereits zu spät war, beschloss der Althing am 24. Mai 2012 in einem eigenen Gesetz eine gesonderte Volksbefragung mit sechs verschiedenen Fragen abzuhalten. Die Regierung legte hierfür anschließend den 23. August 2012 fest.
Ergebnisse Vorlage 1: Entwurf der Verfassungskommission Bei der ersten zur Abstimmung gestellten Vorlage ging es um die Frage, ob der umfangreiche Entwurf des Verfassungsrates insgesamt als Grundlage für die weiteren Beratungen dienen sollte.
Die Abstimmungsfrage zu ersten Vorlage war die einzige, die nicht bloß mit einem kurzem „Ja“ oder „Nein“ beantwortet wurde. Sie lautete inklusive Antwortmöglichkeiten:
Von den abgegebenen 108.811 gültigen Stimmen (= 95 %) sprach sich eine große Mehrheit von 72.509 (= 66,6 %) für die Annahme aus, 36.302 Stimmen (= 33,4 %) lehnten diese ab. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei deutlich erhöhten 5 %, was dennoch zugleich der niedrigste Anteil an allen vorgelegten Fragen war.
Vorlage 2: Bodenschätze als öffentliches Eigentum Bei der zweiten zur Abstimmung gestellten Vorlage ging es um die Frage, ob Bodenschätze auf dem Staatsgebiet Islands, die sich nicht bereits in privatem Besitz befinden, automatisch zum öffentlichen Eigentum erklärt werden sollten. Dies hätte bestehenden Privatbesitz an den Bodenschätzen des Landes nicht angetastet, aber alle anderen, gegebenenfalls auch erst künftig entdeckten Bodenschätze automatisch zu öffentlichem Eigentum gemacht.
Die Abstimmungsfrage zur zweiten Vorlage lautete:
Von den abgegebenen 102.230 gültigen Stimmen (= 89,2 %) sprach sich eine sehr große Mehrheit von 84.760 (= 82,9 %) für die Annahme aus, lediglich 17.470 Stimmen (= 17,1 %) befürworteten diese. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei sehr hohen 10,8 %.
Vorlage 3: Stellung der Staatskirche Bei der dritten zur Abstimmung gestellten Vorlage ging es um die Frage, ob in der Verfassung eine Staatskirche benannt sein soll. Die Verfassung von 1944 benennt in Artikel 62 die Evangelisch-Lutherische Kirche als Staatskirche Islands, die unter besonderem Schutz steht. Im Verfassungsrat war diese Frage kontrovers diskutiert worden, am Ende hatte sich der Rat gegen eine Staatskirche ausgesprochen.
Die Abstimmungsfrage zu dritten Vorlage lautete:
Von den abgegebenen 102.369 gültigen Stimmen (= 89,35 %) sprach sich eine Mehrheit von 58.455 (= 57,1 %) für die Annahme aus, 43.914 Stimmen (= 42,9 %) lehnten dies ab. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei sehr hohen 10,65 %.
Vorlage 4: stärker personalisiertes Wahlrecht Bei der vierten zur Abstimmung gestellten Vorlage ging es um die Frage, ob das Wahlrecht zum Althing stärker personalisiert werden soll. So sah die alte Verfassung ausschließlich die Wahl nach starren Listen vor, bei der ausschließlich die Parteien über die Kandidatenreihenfolge entscheiden. Der Verfassungsrat forderte hingegen ein personalisiertes Wahlrecht, in dem die Wählerinnen und Wähler Stimmen direkt an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten vergeben können (Kumulieren).
Die Abstimmungsfrage zu vierten Vorlage lautete:
Von den abgegebenen 100.111 gültigen Stimmen (= 87,4 %) sprach sich eine große Mehrheit von 78.451 (= 79,4 %) für die Annahme aus, 21.660 Stimmen (= 21,6 %) lehnten dies ab. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei sehr hohen 12,6 %.
Vorlage 5: Gleichheit des Stimmengewichts Bei der fünften zur Abstimmung gestellten Vorlage ging es um die Frage des Stimmengewichts. Das bestehende Wahlrecht in Island teilt allen Wahlkreisen eine feste Zahl an Mandaten zu. Durch die Verstädterung und die damit einhergehende Bevölkerungsverschiebung führte dies über die Zeit dazu, dass bevölkerungsschwache ländliche Gebiete gegenüber den bevölkerungsstarken Städten übergewichtet sind. Der Verfassungsrat sah eine Änderung des Wahlrechts vor, bei dem alle Stimmen das gleiche Stimmengewicht bekommen.
Die Abstimmungsfrage zur fünften Vorlage lautete:
Von den abgegebenen 100.243 gültigen Stimmen (= 87,5 %) sprach sich eine klare Mehrheit von 66.653 (= 66,5 %) für die Annahme aus, 33.590 Stimmen (= 33,5 %) lehnten dies ab. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei sehr hohen 12,5 %.
Vorlage 6: Einführung der Volksinitiative Bei der sechsten zur Abstimmung gestellten Vorlage ging es um die Frage, ob die Möglichkeit der Volksinitiative eingeführt werden soll. Damit hätten Stimmberechtigte das recht erhalten, eine Vorlage in das Parlament einzubringen und dadurch gegebenenfalls eine Volksabstimmung anzustoßen. Bislang besteht alleine die Möglichkeit, über eine Petition die Präsidentin oder den Präsidenten zu bitten, die Unterzeichnung eines Gesetzes zu verweigern und dadurch ein Referendum auszulösen.
Die Abstimmungsfrage zu sechsten Vorlage lautete:
Von den abgegebenen 99.073 gültigen Stimmen (= 86,5 %) sprach sich eine große Mehrheit von 72.633 (= 73,3 %) für die Annahme aus, 26.440 Stimmen (= 26,7 %) lehnten dies ab. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei sehr hohen 13,5 %.
Übersicht der Gesamtergebnisse