Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, deren Erträge den Angehörigen des ehemals in Bayern regierenden Hauses Wittelsbach zukommen. Er wurde durch ein bayerisches Gesetz am 9. März 1923 im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Haus Wittelsbach und dem Freistaat Bayern gegründet. Weiterer Stiftungszweck ist die Bewahrung des ihm anvertrauten kulturellen Erbes der Wittelsbacher.
Kontext und Entstehung Der WAF entstand in der Folge der Novemberrevolution von 1918, durch die die Monarchie auch im bisherigen Königreich Bayern endete. Es galt daher, die Vermögensverhältnisse zwischen dem ehemaligen bayerischen Herrscherhaus, den Wittelsbachern, und dem nunmehrigen Freistaat Bayern zu klären. Vor der gleichen Situation standen damals auch die Nachfolgeländer und die Familien der übrigen 20 entthronten Bundesfürsten. Von den meisten anderen Ländern wurden ebenfalls Abfindungsverträge mit ihren vormals regierenden Dynastien geschlossen, welche die Verteilung der Vermögensmassen zwischen den jeweiligen Ländern und den ehemaligen Herrscherhäusern regelten. Insgesamt wurden 26 Verträge zur Regelung der Vermögensauseinandersetzungen zwischen den Ländern und den Fürstenhäusern abgeschlossen, wobei die Verhandlungen zum Teil noch bis 1926 und darüber hinaus andauerten.Peter Longerich: Deutschland 1918–1933. Die Weimarer Republik. Handbuch zur Geschichte, Fackelträger, Hannover 1995, S. 240 In den meisten Bundesländern lief dies auf eine endgültige Trennung und Aufteilung der bislang oft unübersichtlich verschränkten Vermögensmassen zwischen Staat und Fürstenhäusern hinaus. Die Fürstenhäuser behielten zwar meist auch einige Schlösser, waren aber daran interessiert, nicht nur „Lastobjekte“ wie Schlösser, Bauten oder Gärten, sondern überwiegend „Renditeobjekte“ zu erhalten, wie beispielsweise land- und forstwirtschaftliche Flächen, vermietbare Immobilien oder rentable Betriebe. Dem wurde entsprochen, so dass die großen Residenzschlösser mit ihren weitläufigen Nebengebäuden und Parks in der Regel von den Ländern übernommen wurden, während die übrigen Vermögenswerte, vor allem die Landgüter, aufgeteilt wurden.
Sammlungen, Theater, Museen, Bibliotheken und Archive gingen in vielen Fällen in neu gegründete Stiftungen ein, in denen die Dynastien, die sie einst gegründet hatten, bisweilen noch Mitspracherechte in Stiftungs- oder Verwaltungsräten behielten.Ulrich Schüren: Der Volksentscheid zur Fürstenenteignung 1926. Die Vermögensauseinandersetzung mit den depossedierten Landesherren als Problem der deutschen Innenpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Preußen, Droste, Düsseldorf 1978. Im Anhang werden die wesentlichen Vertragsinhalte bezogen auf außerpreußische Länder präsentiert, siehe dort S. 284–298. Bei Otmar Jung: Volksgesetzgebung. Die „Weimarer Erfahrungen“ aus dem Fall der Vermögensauseinandersetzungen zwischen Freistaaten und ehemaligen Fürsten, 2. Auflage, Hamburg 1996, siehe im Detail zu außerpreußischen Ländern S. 30–431. Die Situation bezogen auf Preußen beschreibt Jung dort von S. 431–546. Der Staat übernahm ferner auf der Basis dieser Verträge oftmals die Hofbeamten und -bediensteten sowie die mit ihnen verbundenen Versorgungslasten. Apanagen und die so genannten Zivillisten, also jener Budgetteil, der einst für das Staatsoberhaupt und seine Hofhaltung bestimmt gewesen war, fielen gegen einmalige Ausgleichszahlungen in aller Regel fort. In Bayern, und nur dort, wurde mit dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds eine Stiftungslösung auch für die finanzielle Fürstenabfindung gefunden.Zu den strukturellen Parallelen der Abfindungsverträge siehe Ulrich Schüren: Volksentscheid, S. 283.
Kurfürst Max IV. Joseph von Bayern hatte Anfang des 19. Jahrhunderts das umfangreiche Vermögen von drei wittelsbachischen Linien geerbt (Kurpfalz-Bayern, Pfalz-Zweibrücken und Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld-Gelnhausen). 1804 bündelte er diese Vermögensmassen durch eine sogenannte Domanialfideikommisspragmatik zu einem Familienfideikommiss. 1806 stieg er als Max I. zum ersten bayerischen König auf. Nach den napoleonischen Kriegen, als der bayerische Staat finanziell schlecht gestellt war, übertrug der König den Fideikommiss im Rahmen der Montgelas'schen Reformen an den Staat, der im Gegenzug die Versorgung der Wittelsbacher übernahm. Dies wurde in der Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 bestätigt und 1834 im Verfassungsgesetz über die Zivilliste im Detail geregelt.
Nach der Revolution 1918 wurde versucht, bayerisches Staatsvermögen und Wittelsbacher Hausvermögen voneinander zu trennen. Die vom Obersthofmeisterstab verwalteten Liegenschaften der Zivilliste wurden vom Freistaat als Staatseigentum betrachtet, wohingegen das private Familienvermögen gemäß einem Beschluss des bayerischen Kabinetts unter dem ersten Ministerpräsidenten Kurt Eisner vom November 1918 nicht enteignet werden sollte. Im Gegensatz dazu wurde in Österreich der ehemalige Kaiser Karl im April 1919 durch das Habsburgergesetz, das 1920 in Verfassungsrang gehoben wurde, komplett enteignet, auch mit allem Privatvermögen. Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) initiierte im März 1926 erfolgreich ein Volksbegehren, um eine entschädigungslose Fürstenenteignung in ganz Deutschland durchzusetzen; der daraufhin abgehaltene Volksentscheid scheiterte aber am 20. Juni 1926.
Mit Hilfe des Staatsrechtslehrers Konrad Beyerle versuchten die Wittelsbacher 1921 nachzuweisen, dass sie erst gegen einen Versorgungsanspruch ihr Hausgut in das Staatsvermögen eingebracht hätten und in Bayern eine Trennung von Staats- und Hausvermögen überhaupt erst vollzogen werden müsse. 1923 wurde ein Kompromiss gefunden, der in ein Gesetz vom 9. März 1923 gefasst wurde: Demnach fielen die ehemaligen Vermögenswerte aus dem Hausgutfideikommiss König Ludwigs I. und Teile der Liegenschaften aus dem Vermögen König Ottos nicht direkt an das Haus Wittelsbach zurück, sondern flossen in die neu errichtete Stiftung ein. Gleichzeitig verpflichtete sich die Familie Wittelsbach freiwillig, auch weiteres Privatvermögen, vor allem Kunstschätze, in den Fonds einzubringen mit der Bestimmung, diese dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Somit wurde der erste Stiftungszweck des WAF begründet, das kulturelle Erbe des Hauses Wittelsbach zu bewahren. Neben dem WAF errichtete das damalige Oberhaupt des Hauses Wittelsbach, Kronprinz Rupprecht von Bayern, die Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft, die zur Eigentümerin derjenigen Kunstschätze der Wittelsbacher wurde, die vor der Errichtung des Haus- und Staatsfideikommisses von 1804 erworben worden waren.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes verzichtete das Haus Wittelsbach dauerhaft auf alle weiteren vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Staat. Das heißt, es mussten seitens des Staates weder Vermögensbestandteile an Familienangehörige herausgegeben werden, noch musste sich der Freistaat zu künftigen Unterhaltszahlungen verpflichten. Daraus leitet sich der zweite Stiftungszweck ab: Seither gilt, dass ausschließlich die erwirtschafteten Erträge aus dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds und keinerlei Unterstützungsleistungen aus Steuermitteln durch den Freistaat Bayern zur dauerhaften wirtschaftlichen Versorgung der Mitglieder des Hauses Wittelsbach beitragen. Der Ausgleichsfonds trägt ferner zur Erhaltung der von ihm verwalteten Kulturgüter bei.
Rechtsform Der WAF ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die bayerische Staatsregierung hat die näheren Bestimmungen über die Einrichtung der Verwaltung des Fonds und seine Erhaltung getroffen. Demnach obliegt die Sorge für die ungeschmälerte Erhaltung des Stiftungsvermögens dem Verwaltungsrat des Fonds. Diese Pflicht leitet sich aus dem WAF-Gesetz und dem Bayerischen Stiftungsgesetz ab.
Vermögen Zu den Vermögensgegenständen der Stiftung gehören:
Ländereien (ca. 12.000 ha Wald, darunter der Köschinger Forst, und das Gut Rohrenfeld mit 260 ha Landwirtschaft sowie Golfplatz), Immobilien (vor allem Mietshäuser in München), Kunstschätze und -sammlungen (beispielsweise die Kunstsammlung von König Ludwig I., die größtenteils in der Alten und Neuen Pinakothek und der Glyptothek in München zu sehen ist), darunter auch einige historische Preziosen, die als Leihgaben in der Schatzkammer der Münchner Residenz ausgestellt werden, die als Museen zugänglichen Schlösser Berchtesgaden und Hohenschwangau, das Museum der bayerischen Könige in Hohenschwangau, ein großer HotelkomplexDerzeitiger Pächter sind die Althoff Hotels, siehe: Neuschwanstein Alpsee Resort, ameroncollection.com sowie landwirtschaftliche Flächen in Hohenschwangau und das nahegelegene, erst 2024 erworbene Schloss Bullachberg bei Hohenschwangau, die Schlösser Berg (mit Votivkapelle) und Grünau (mit Gut Rohrenfeld) das Geheime Hausarchiv (das Familienarchiv der Wittelsbacher, heute eine Abteilung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs), Unternehmensanteile.
Ehemals zu den Vermögensgegenständen gehörten:
Schloss Neuburg an der Donau, das 1939 an die Heeresverwaltung verkauft wurde, später an die Bundesvermögensverwaltung kam, von der es 1970 der Freistaat Bayern erwarb. Schloss Fürstenried, 1881 als Wohnsitz für den Prinzen und späteren König Otto erworben, 1929 an die Erzdiözese München-Freising verkauft. Hambacher Schloss Villa Ludwigshöhe in Edenkoben/Pfalz, 1975 an das Land Rheinland-Pfalz verkauft. Die Porzellanmanufaktur Nymphenburg hatte der WAF von 1975 bis 2011 vom Freistaat Bayern in Pacht. Seither ist Luitpold Prinz von Bayern als Privatunternehmer der Pächter.Pressemitteilung: Schloss Sandersdorf (2008–2022)
Laut Jahresabschluss zum 30. September 2018 betrug die Bilanzsumme des Fonds rund 444 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2018 (1. Oktober 2017 bis 30. September 2018) wurden etwas mehr als 15 Millionen Euro an die Familienmitglieder ausgeschüttet. Die Ausschüttungen erfolgen dabei nach dem Familienstatut von 1819, in dem der bayerische König Max I. die Apanagen der Familienangehörigen aufschlüsseln ließ. Der Chef der Wittelsbacher erhält demnach die Hälfte. Prozentual abgestuft werden dann die Ausschüttungen an seine Söhne, die Chefs zweier Nebenlinien und die Prinzessinnen verteilt, solange diese ledig sind; verheiratete Prinzessinnen erhalten eine einmalige Aussteuer.
Nicht zum Wittelsbacher Ausgleichsfonds gehören die Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft sowie das Privatvermögen der Angehörigen des Hauses Wittelsbach, darunter der Besitz der früheren Herzoglichen Linie (Herzöge in Bayern) mit dem Kloster Tegernsee und dem Herzoglich Bayerischen Brauhaus Tegernsee, dem Wildbad Kreuth und den Ländereien des ehemaligen Klosters Banz, ferner die der einstigen königlichen Hauptlinie gehörenden Schlösser Wildenwart, Leutstetten und Kaltenberg (mit der König Ludwig Schlossbrauerei Kaltenberg). Das in der Münchner Innenstadt gelegene Wittelsbacher Palais hingegen wurde 1944 schwer beschädigt, nach dem Krieg abgebrochen und das Grundstück vom ehemaligen Kronprinzen Rupprecht an die Bayerische Landesbank verkauft. Rupprecht gründete 1949 die gemeinnützige Kronprinz-Rupprecht-von-Bayern-Stiftung für den Wiederaufbau Würzburgs, die sich dem sozialen Wohnbau in Würzburg nach den dortigen Kriegszerstörungen widmete und bis heute knapp 600 Objekte mit preisgünstigen Mietwohnungen im Raum Würzburg besitzt.Als sich ein Wittelsbacher der Wohnungsnot annahm. Mainpost, 26. November 2019. Verwaltet werden die Objekte von der Heimathilfe Wohnungsbaugenossenschaft eG im Auftrag der Stiftung.