Der Regierungsbezirk Nidda war zwischen 1848 und 1852 ein Regierungsbezirk im Großherzogtum Hessen.

Geschichte Die Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen führte auch zu einer Verwaltungsreform, weil die bis dahin bestehenden mittleren Verwaltungsebenen, Kreise, respektive Landratsbezirke und Provinzen, von den Bürgern als Instrumente staatlicher Unterdrückung wahrgenommen wurden.Klaus Dietrich Hoffmann: Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Hessen. Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 1985. ISBN 3-87854-047-7, S. 41. Landratsbezirke waren zudem noch eine ältere Organisationsform der Verwaltung, die in einigen standesherrlichen Gebieten bei der letzten Gebietsreform nicht angetastet worden war.Außerdem bestanden noch Landratsbezirke im äußersten Norden und Süden des Landes, wo je eine Reihe von Exklaven zu den Landratsbezirken Vöhl und Wimpfen zusammengefasst waren, deren Fläche und Einwohnerzahlen zu gering waren, um einen Kreis zu bilden. All diese Verwaltungsebenen wurden abgeschafftArt. 1 Gesetz, die Organisation des dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (217). und durch zehn Regierungsbezirke (ab 1850: elf1850 wurde noch der Regierungsbezirk Worms vom Regierungsbezirk Mainz abgetrennt.) ersetzt. Die neue Struktur trat zum 21. August 1848 in Kraft.Bekanntmachung, die Ausführung der Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 225.

Der Regierungsbezirk Nidda war einer der fünf neuen Regierungsbezirke im Bereich der ehemaligen Provinz Oberhessen. Dazu wurden die überwiegenden Teile der Kreise Nidda und Grünberg sowie der Landratsbezirk Büdingen zusammengefasst. Der Landratsbezirk Büdingen war aus einer vorhergehenden Phase der Gebietsorganisation des Großherzogtums verblieben, weil hier die Fürsten und Grafen von Isenburg als Standesherren eigenständige Herrschaftsrechte besaßen. Diese Sonderrechte wurden nun abgeschafft.Art. 1 Gesetz, die Organisation des dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (217); Art. 3 Gesetz, die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren betreffend vom 7. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 40 vom 9. August 1848, S. 237–241 (238).

Nach dem Sieg der Reaktion wurde der Regierungsbezirk Nidda 1852 wieder aufgelöst, der zuvor aufgelöste Kreis Nidda wiederhergestellt und die neuen Kreise Büdingen und Schotten eingerichtet.Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228 (226f). Die dem Staat im Zuge der Revolution anheimgefallenen Rechte der isenburgischen Standesherren behielt er aber ein.

Regierungskommission Die Regierungskommission des Regierungspräsidiums Nidda wurde gebildet ausDienstnachrichten, Ziff. IV) vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 226f (226).: Friedrich Daniel Carl Fuhr als Dirigent, zuletzt Kreisrat des Kreises Alsfeld, Heinrich Christoph Knorr von Rosenroth, zuletzt Sekretär des Kreises Nidda und Karl Wilhelm Gustav von Zangen, zuletzt Kreissekretär des Kreises Grünberg.

Literatur ISBN 3-88443-233-8

Anmerkungen

Einzelnachweise

Nidda Kategorie:Geschichte (Nidda) Nidda Kategorie:Aufgelöst 1852