Die Flugplatz-Längenklassen in Spanien () kennzeichnen die nutzbare Pistenlänge von Start- und Landebahnen auf Flugplätzen mit fünf verschiedenen Kennbuchstaben A, B, C, D und E.
Die Kennbuchstaben der nutzbare Pistenlänge wurden gemäß den ICAO-Richtlinien wie folgt für ganz Spanien festgelegt und vom Ministerio de Fomento, Dirección General de Aviación Civil (DGAC) per Dekret veröffentlicht:
A, mehr als 2100 Meter B, zwischen 1500 und 2100 Meter C, zwischen 900 und 1500 Meter D, zwischen 750 und 900 Meter E, weniger als 750 Meter
Die Bezugsstartbahnlängen geben die maximal nutzbare Pistenlänge für Start und Landung in Meter bezogen auf ICAO-Standardatmosphäre an. Die spanische Kennzeichnung unterscheidet sich gegenüber den nur vier und kürzeren Längenkategorien der ICAO-Empfehlung, die im ICAO-Annex 14 verzeichnet sind. ICAO Angaben werden auch zweistellig ausgedrückt.
Weblinks Servidumbres de Aeródromos auf fomento.gob.es (spanisch) abgerufen am 25. Juli 2014 Decreto 584/1972, de 24 de febrero, de servidumbres aeronáuticas
Kategorie:Flugplatzinfrastruktur Kategorie:Luftverkehr (Spanien)