Die Landesschülervertretung Hessen (LSV Hessen) ist die Interessenvertretung (Schülervertretung) der ca. 808.000 Schülerinnen und Schüler Hessens. Die Arbeit der Landesschülervertretung ist in § 124 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. Der Landesschülerrat wird in indirekter Wahl durch die Schüler des Landes bestimmt. Landesschulsprecher ist seit dem 24. Mai 2025 Laurenz Spies, im Trio mit Ted Krämer und Luca Albert Dobrita als stellvertretende Landesschulsprecher. Die drei wurden am 8. November 2025 in ihrem Amt bestätigt.
Organisationsstruktur Die nach dem Hessischen Schulgesetz legitimierte Schülervertretung ist in drei Ebenen gegliedert, die Schulebene, Kommunalebene und die Landesebene, mit jeweils einem beschlussfassenden Gremium – dem Schülerrat, dem Kreis- oder Stadtschülerrat und dem Landesschülerrat – sowie jeweils einem Vorstand. Die LSV Hessen ist Mitglied der Bundesschülerkonferenz.
Landesschülervertretung (LSV) Landesschülerrat (LSR) Der Landesschülerrat setzt sich aus den Landesschülerratsdelegierten aus den Landkreisen und Städten Hessens zusammen und ist das oberste beschlussfassende Gremium der hessischen Schülervertretung. Er entscheidet über bildungspolitische Belange der hessischen Schülerschaft.
Der LSR tritt in der Regel dreimal im Jahr zu einer dreitägigen Sitzung zusammen, üblicherweise im Februar, im Juni und im November, wobei im November auf der konstituierenden Sitzung der Vorstand gewählt wird. Des Weiteren findet die meiste Zeit die Antragsberatung statt, bei der über verschiedene Anträge diskutiert und abgestimmt wird. Die Anträge enthalten bildungspolitische Belange der Schülerschaft und können von einem oder mehreren Kreis- oder Stadtschülerräten, Landesschülerratsdelegierten oder Landesvorstandsmitgliedern gestellt werden. Der Landesschülerrat vertritt dabei die gesamte hessische Schülerschaft. Der Landesvorstand, insbesondere der geschäftsführende Vorstand (Landesschulsprecher und Stellvertreter), ist für die Umsetzung und Repräsentation gegenüber dem Hessischen Kultusministerium, den Parteien und anderen bildungspolitischen Verbänden verantwortlich.
Landesvorstand (LaVo) Dem Vorstand gehören ein Landesschulsprecher und zwei Stellvertreter bzw. im Falle einer Hierarchiefreiheit, wie aktuell gültig, drei Landesschulsprecher an, die gemeinsam den geschäftsführenden Vorstand bilden.
Dazu kommen die Referatsleiter für Inneres, Recht, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Engagiertenentwicklung und vier Projektleitungen, denen der Landesvorstand zu Beginn des Jahres ihre Projekte zuweist.
Des Weiteren werden drei Bundesdelegierte gewählt, die die Landesschülervertretung bei der Bundesschülerkonferenz vertreten und für die Vernetzung mit anderen Bundesländern zuständig sind. Sie haben bei Landesvorstandsitzungen kein Stimmrecht.
Der Landesvorstand kann Schüler in den Landesvorstand kooptieren; diese arbeiten mit, haben jedoch kein Stimmrecht.
Der Landesvorstand, insbesondere der geschäftsführende Vorstand, ist für die Umsetzung der LSR-Beschlüsse und des Grundsatzprogrammes zuständig.
Des Weiteren entsendet der Landesschülerrat zwei Mitglieder in den hessischen Landesschulbeirat. Diese arbeiten ebenfalls im Vorstand mit, haben jedoch kein Stimmrecht.
Landesbeirat und Geschäftsführung Der Landesvorstand wird von dem Landesbeirat unterstützt, der aus bis zu fünf Lehrern besteht, die vom LSR gewählt werden. Seit längerem ist dieser jedoch nur noch mit einem Lehrer besetzt. Ein Landesbeiratsmitglied ist für die Verwaltung der Kasse zuständig. Der Landesbeirat erhält Entlastungsstunden von seiner Tätigkeit als Lehrer, um in dieser Zeit seiner Tätigkeit als Landesbeirat nachzugehen.
Des Weiteren sind zwei Geschäftsführer für die LSV angestellt, die den Landesvorstand bei Formalem, Organisatorischem und Veranstaltungen unterstützen.
Kreisschülerrat (KSR) und Stadtschülerrat (SSR) Der Kreis- bzw. Stadtschülerrat wählt neben seinem Vorstand, bestehend aus Kreis- bzw. Stadtschulsprecher, zwei Stellvertretern und bis zu fünf Beisitzern, einen Delegierten für den Landesschülerrat sowie einen Stellvertreter. Diese bilden zusammen den Landesschülerrat, vertreten dort und auch im Austausch mit anderen Kreisen und Städten sowie bei regionalen Treffen ihren Kreis bzw. ihre Stadt.
Der KSR oder SSR vertritt die Schüler auf Kreis- bzw. Stadtebene, vor allem gegenüber dem kommunalen Schulträger und dem Staatlichen Schulamt in den die Schüler betreffenden Angelegenheiten, Schulentwicklung und Ähnlichem.
Schülervertretung an Schulen (SV) Die Schüler wählen in ihren Klassen und Tutorenkursen einen Klassen- oder Kurssprecher sowie einen Stellvertreter. Diese bilden den Schülerrat, welcher zwei Delegierte sowie zwei Stellvertreter in den Kreis- oder Stadtschülerrat entsendet.
Die SV ist schulpolitisch aktiv, hat ein Stimmrecht in der Schulkonferenz und kann an den Gesamtkonferenzen (Konferenz aller Lehrer einer Schule) teilnehmen. Es kann bei richtungsweisenden Entscheidungen Einfluss genommen werden und jedem Fachtreffen beigewohnt werden.
Des Weiteren kann die SV Veranstaltungen für die Schüler veranstalten.
Haushalt Der Landesschülervertretung Hessen steht seit 2016 ein Budget von 89.500 Euro aus Landesmitteln zu, der Haushaltsposten wurde um 10.000 Euro aufgestockt. Die Verwendung der Mittel steht im Ermessen der Landesschülervertretung, der LSR stellt dazu im Februar-LSR einen Haushaltsplan auf. 2018 gab es erstmals einen eintägigen Landesschülerrat im Januar, der nur der Verabschiedung des Haushaltes diente. Der Landesvorstand kann im Rahmen des Haushaltsplanes über die Mittel verfügen, ab einer Höhe von 2.000 Euro muss der LSR jedoch zustimmen.
Die Haushaltsmittel werden für die Veranstaltungen der Landesschülerräte, Sitzungen des Landesvorstandes und dessen Referate und damit verbundene Fahrtkosten sowie für bildungspolitische Kampagnen der LSV ausgegeben.
Es findet keinerlei Einflussnahme durch die Schulbehörden statt. Nachdem es zu Fehlern in der Buchführung kam und die Landesschülervertretung darauf hingewiesen wurde, behob sie diese Fehler. Dennoch ist am 1. Mai 2014 die Verwaltung der Projektmittel der Landesschülervertretung dem Schulamt Gießen durch das hessische Kultusministerium übertragen worden. Die Maßnahme war umstritten.Anke Petermann: Landesschülervertretung Hessen. Finanzielle Entmachtung eines kritischen Gremiums? Radiobeitrag in: Deutschlandfunk. Campus und Karriere. 30. April 2014, abgerufen am 18. Juli 2014.
Landesschulsprecher +LandesschulsprecherZeitraumName2006–2008Kaweh MansooriMai 2012 – Mai 2013Laurien WüstMai 2013 – November 2013Melissa JeckelNovember 2013 – Mai 2014Armin AlizadehMai 2014 – Dezember 2015Fevzije ZeneliDezember 2015 – Mai 2016Svenja AppuhnMai 2016 – Mai 2017André PonziMai 2017 – Mai 2018Fabian PflumeMai 2018 – November 2018Emilie DilchertNovember 2018 – Juni 2019Johannes StrehlerJuni 2019 – November 2019Tom SohlNovember 2019 – Januar 2021Paul HarderJanuar 2021 – Juni 2021Dennis LipowskiJuni 2021 – Juni 2022Jessica PilzJuni 2022 – Juni 2023Mika SchatzJuni 2023 – November 2023Pia RosenbergNovember 2023 – Juni 2024Gaston LiepachJuni 2024 – November 2024Pia RosenbergNovember 2024 – Mai 2025Nele VogelSeit Mai 2025 (Im Amt)Laurenz Spies
Weblinks Offizielle Website Verordnung über die Schülervertretungen und die Studierendenvertretungen (Sch/StudVtrV HE) Hessisches Schulgesetz § 124 – Landesschülerrat Konferenz Verordnung
Einzelnachweise
Kategorie:Schülervertretung Kategorie:Bildung in Hessen Kategorie:Organisation (Gießen) Kategorie:Schülerorganisation in Deutschland