Villingendorf ist eine Gemeinde im Landkreis Rottweil in Baden-Württemberg.

Geografie Lage Villingendorf liegt am Ostrand des mittleren Schwarzwalds zwischen 501 und 718 Meter Höhe über dem oberen Neckartal etwa vier Kilometer nördlich der Kreisstadt Rottweil.

Nachbargemeinden Die Gemeinde grenzt im Westen an Dunningen, im Norden an die Rottweiler Exklave Hochwald und Bösingen, im Osten an Epfendorf und Dietingen und im Süden an Rottweil und Zimmern ob Rottweil.

Gemeindegliederung Zur Gemeinde Villingendorf gehören das Dorf Villingendorf und das Gehöft Tannwald.Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Band VI: Regierungsbezirk Freiburg Kohlhammer, Stuttgart 1982, ISBN 3-17-007174-2. S. 520

Schutzgebiete

Die Hänge des Neckartals im Osten der Gemeinde gehören zum Landschaftsschutzgebiet Neckartal mit Seitentälern von Rottweil bis Aistaig und zum FFH-Gebiet Neckartal zwischen Rottweil und Sulz.

Geschichte Frühe Geschichte Das Dorf geht auf eine alemannische Gründung aus dem Anfang des 5. Jahrhunderts zurück. Das belegen die Ausgrabungen des alemannischen Friedhofs im Gewann Teichwiesen im Jahr 1996. Die ältesten Funde datieren aus der Zeit um 425. Die herausragenden Funde dieser Ausgrabung waren ein Reitergrab und ein Grab, das eine Goldgriffspatha enthielt. Bisher wurden nur wenig mehr als 20 Goldgriffspathen im schwäbisch-alemannischen Raum gefunden. Die Besitzgeschichte von Villingendorf ist äußerst kompliziert, wie die der meisten Dörfer der näheren Umgebung. Es muss hier zwischen der politischen Oberherrschaft, der Grundherrschaft, den Zehntrechten und dem Patronatsrecht, d. h. dem Recht den Pfarrer einzusetzen, unterschieden werden. Diese Besitztitel waren sicherlich in der Frühzeit und während der Zeit des Herzogtums Schwaben noch wesentlich konzentrierter, als sie sich zum Ausgang des Mittelalters darstellten. In der frühen Geschichte kann auch aufgrund der Urkundenlage kaum zwischen politischer Oberherrschaft und Zehntrechten unterschieden werden.

Landespolitisch zu verstehende Oberherrschaft Vermutlich bereits im 8. oder 9. Jahrhundert kam ein Teil des Dorfes zum Kloster St. Gallen, ein anderer Teil zum Kloster Gengenbach. Der Besitz des Klosters St. Gallen in Villingendorf ist urkundlich nur schwer zu fassen. 793 schenkte der alemannische Graf Berthold einen umfangreichen Besitz, darunter auch die nahe Neckarburg, an das Kloster St. Gallen und erhielt diesen Besitz gegen einen jährlichen Zins vom Kloster wieder zurück. Villingendorf wird in dieser Urkunde nicht genannt, dürfte aber zu dieser Zeit zur Herrschaft der nahe gelegenen Neckarburg gehört haben. Das St. Gallus-Patrozinium der Dorfkirche und ein besonderer Zehntanteil, der sog. „Portzehnt“, der an den Pförtner des Klosters St. Gallen ging, belegen jedoch Besitztitel dieses Klosters in Villingendorf. Der „Portzehnt“ wurde 1278 vom Kloster St. Gallen an die Rottweiler Bürger Konrad, Trutwin und Ulrich die Blez gegen zwei Konstanzer Schillinge Jahreszins weiter verliehen. In der Folge wurde dieser Zehntanteil weiter vererbt und auch weiter aufgeteilt. Der „Portzehnt“ ist auch aus dem östlich des Neckar gelegenen Dietingen bekannt, das damit ebenfalls zum Besitzkomplex der Neckarburg gehört haben dürfte.

Seit 1315 war Reinher I v. Rüti im Besitz der nahen Neckarburg und damit wahrscheinlich auch im Besitz (von Teilen?) von Villingendorf. Die Niederadelsfamilie v. Rüti wird 1251 zum ersten Mal urkundlich genannt. Sie stammte von dem abgegangenen Dorf Reutin bei Oberndorf und trug die drei Sterne im Wappen, die heute auch Bestandteil des Villingendorfer Gemeindewappens sind. Reinher I war Ortsherr von Villingendorf, und ihm gehörte zumindest auch ein großer Hof, der Ruprechtshof. Da sein Enkel Albrecht Villingendorf und den Ruprechtshof ohne Zustimmung der Grafen von Sulz an Wernher von Zimmern verpfändete, können diese Besitztitel keine Lehen, sondern müssen Allod (Eigenbesitz) gewesen sein. Zwischen 1315 und 1352 wurde die Herrschaft Neckarburg dann unter die Söhne des Reinher (I), Reinher (II) und Peter (I) geteilt. Die Linie des Reinher (II) besaß die vordere Burg, während Peter (I) die hintere Burg bekam. Zur Herrschaft der vorderen Burg gehörte vermutlich Villingendorf, zwei Höfe in Neckarburg, die Kirche in Dietingen und je die Hälfte des Burgstalles Hohenstein und des Dorfes Irslingen. Dieser Besitz kam dann in den Besitz des Albrecht v. Rüti, dem Sohn Reinher’s (II), der anscheinend in chronischen Geldnöten war. 1350 musste er den Ruprechtshof in Villingendorf zunächst an Burk v. Kirneck verpfänden, 1353 dann das Dorf Villingendorf und den Ruprechtshof an den Grafen Wernher von Zimmern. Dadurch wurde Albrecht v. Rüti zum Lehnsmann des Wernher von Zimmern. Bis 1451 waren die Herren von Zimmern in den (geteilten?) Besitz von Villingendorf gekommen.

In der ersten urkundlichen Erwähnung von Villingendorf in einer Urkunde des Klosters Gengenbach aus dem Jahre 1139 ließ sich das Kloster nicht weiter spezifizierten Grundbesitz in Villingendorf bestätigen. 1140 bei der Schenkung eines Gutes in Niedereschach samt der dortigen Pfarrkirche an das Kloster Gengenbach sind 40 anwesende Edelfreie aus der näheren Umgebung Zeuge dieser Besitzübertragung. Unter diesen werden als Gengenbacher Amtsträger auch ein Leo und Wernher von Villingen(dorf) erwähnt. Aufgrund der Urkundenlage und des (erst später sicher nachgewiesenen Grundbesitzes) kann es als sicher gelten, dass Teile von Villingendorf zusammen mit Beffendorf, Irslingen und Niedereschach zu einem Ausstattungsgut des Klosters Gengenbach gehörte. Zu diesem Besitz gehörte eine sogenannte „Curie“, ein Verwaltungshof (später meist Fronhof genannt) sowie die Dorfvogtei und wahrscheinlich noch andere Güter. 1393 verpfändete Konrad Bock (I), Bürger zu Rottweil, seine von Junker Egenolf von Wartemberg genannt von Wildenstein gekauften Güter samt Vogtrecht zu Villingendorf, die ein Lehen des Klosters Gengenbach waren, gegen 40 Mark Silber Rottweiler Gewichts an seinen Sohn Johann Bock, behielt sich aber die Wiederlosung vor. 1428 wurde Konrad Bock (II) mit dem Besitz seines verstorbenen Bruders Johannes Bock, der es bis zum Ritter gebracht hatte, belehnt. Darunter befanden sich nicht weiter ausgeführte Lehen des Klosters Gengenbach und das Vogtrecht.

1447 verkaufte Konrad Bock (III), der Sohn des oben genannten Konrad Bock (II), die Vogtrechtszinsen sowie Zinsen aus verschiedenen kleineren Gütern, die er zuvor als Gengenbacher Lehen innegehabt hatte, an Abt Egenolf und den Konvent des Klosters Gengenbach zurück.

Aus den Jahren 1498 und 1528 liegen zwei Urbare (Güter- oder Besitzbeschreibungen) der Gengenbacher Güter vor. Das Urbar von 1528 beschreibt auch die Rechte, die das Kloster in Villingendorf hatte, u. a. das Gericht, das 3-mal jährlich stattfand. Vermutlich lag dieser Gerichtsplatz in den Fronwiesen auf dem Käppelebühl, der noch 1528 eine besondere Bedeutung hatte. Der Besitzkomplex des Klosters Gengenbach an Hofstätten, Gärten und Wiesen lag wahrscheinlich geschlossen im nördlichen Teil der Ortsflur beiderseits des „Stettener Weges“, heute Teuffenstraße und Schellenwasen. Erst 1536 verkaufte das Kloster Gengenbach diesen Besitz an das Spital in Rottweil, das durch diesen Kauf zum größten Grundherrn in Villingendorf aufstieg. Die Vogt- und Gerichtsrechte scheinen an die Stadt Rottweil übergegangen zu sein.

Im Jahre 1513 hatten die Herren von Zimmern bereits ihren Teil von Villingendorf an die Freie Reichsstadt Rottweil verkauft, so dass nun die nahe gelegene Reichsstadt das alleinige Sagen hatte (Vogtrechte, Gerichtsrechte, Steuern, Wehrdienstpflicht der Bauern). Villingendorf blieb im politischen Besitz Rottweils bis zur 1802 erfolgten Angliederung Rottweils an Württemberg.

Zehntgeschichte und Patronat Der Zehnt war ursprünglich zur Besoldung des Pfarrers und zum Unterhalt der Kirche jedem Christen auferlegt worden. Er bestand aus dem Großen und Kleinen Zehnten sowie dem Blutzehnten. Später kam diese Abgabe aber auch in den Besitz von Laien (siehe oben „Portzehnt“) und von anderen Institutionen. In Villingendorf war der „Portzehnt“ durch Erbteilung und Verkauf an die verschiedensten Besitzer gekommen. Mindestens eine Sechstelung mancher Anteile lässt sich urkundlich nachweisen. Einer dieser Zehntanteile kam um 1400 in den gemeinsamen Besitz der Rottweiler Bruderschaft, Heiligkreuz, der Dominikaner und der Johanniter.

Bereits 1360 hatten die Johanniter mit dem Kauf des Ruprechtshofes von Albrecht von Rüti bereits den großen und kleinen Zehnten dieses Hofes erworben. Danach erwarben die Johanniter nach und nach fast den gesamten Villingendorfer Zehnt. 1789 wird aber noch explizit ein kleiner Zehntanteil erwähnt, der an den Besitz der Neckarburg geknüpft war („Neckarburger Zehnt“) und für den die Johanniter eine kleine Ausgleichszahlung zu leisten hatten. Dafür hatten die Johanniter das Patronat (= Recht den Pfarrer vorzuschlagen) und die Pflicht den jeweiligen Pfarrer zu besolden. Dazu muss allerdings gesagt werden, dass vor allem im 17. Jahrhundert gar kein Pfarrer in Villingendorf war, sondern sehr häufig Rottweiler Ordensgeistliche die Gemeinde versorgen.

Grundherrschaft Sehr komplex ist auch die Grundherrschaft in Villingendorf. Im 18. Jahrhundert gab es elf große Bauernhöfe in Villingendorf. Zehn Bauernhöfe waren Lehnshöfe und nur ein Hof war ein Eigenhof. Ein Lehnshof (= geliehener Hof) war nicht Eigentum des jeweiligen Lehnsbauern, sondern eines Grundherrn. Er bekam den Hof gegen eine jährliche, ertragsunabhängige Fixabgabe, meist in Form von Geld, Getreide und Kleinvieh (Hühner und Eiern) geliehen. Insgesamt gab es 22 Lehen (bzw. 23, falls die Heiligenfelder aus einem ursprünglichen Lehen entstanden sein sollten), die von den 10 Lehnsbauern bewirtschaftet wurden. Das bedeutet, dass die meisten Lehnsbauern nicht nur ein Lehen hatten, sondern mehrere auf sich vereinigen konnten.