Im deutschen Arbeitsrecht beschreibt man mit dem Begriff Kampfkraft die Fähigkeit einer Gewerkschaft, in einem Arbeitskampf ihre Positionen durchzusetzen. Als Faktoren dafür gelten dass die Streikkasse hinreichend gefüllt ist dass genügend Gewerkschafter gewillt sind, lange genug gegen ihren Arbeitgeber zu streiken ein hoher Organisationsgrad

Der Begriff wird auch seltener für dieselbe Fähigkeit der Arbeitgeberseite verwendet. Diese wird entsprechend durch die Kampfkraft der Gewerkschaft gesenkt.

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Kategorie:Arbeitsrecht Kategorie:Gewerkschaftswesen (Deutschland)