Yacouba Sylla (* 1906 in Nioro du Sahel; † 1988 in Gagnoa) war ein Prediger des Tidschānīya-Ordens in Französisch-Westafrika, der in den späten 1920er Jahren in Kaédi eine religiöse Aufstandsbewegung entfachte, die auch als Yacoubisme bezeichnet wird. Nach seiner Verbannung in die Elfenbeinküste baute Sylla mit seiner Anhängerschaft dort Ende der 1930er Jahre ein florierendes Wirtschaftsunternehmen auf und engagierte sich politisch. Von seinen Anhängern wird Yacouba Sylla auch „le patriarche“ genannt.
Kontakt zu Hamahoullah Sylla, der zu dem Volk der Soninke gehörte, wurde 1906 als Sohn von Sokona Sylla und dem Händler und Pflanzer Aoua Cissé aus Gagnoa geboren. Zu einem frühen Zeitpunkt schloss er sich Cheikh Hamahoullah an, der in den 1920er Jahren innerhalb des Tidschānīya-Ordens eine Reformbewegung gründete, die stark egalitaristisch ausgerichtet war. 1929 wurde er von Hamahoullah, den die Franzosen in Méderdra interniert hatten, zum muqaddam („Vorsteher“) ernannt und damit beauftragt, seine Lehre, die als Hamallismus bezeichnet wird, in der Sahelzone zu verbreiten.Alioune Traoré: Islam et colonisation en Afrique. Cheikh Hamahoullah, homme de foi et resistant. Maionneuve et Larose, Paris, 1983. S. 206. Bei dem Opferfest in Méderdra im Jahre 1929 soll ihm Hamahoullah mehrmals Bissen in den Mund geschoben haben, was die heutigen Anhänger von Yacouba Sylla als einen symbolischen Akt der Investitur durch Hamahoullah betrachten.Sean Hanretta: “'To Never Shed Blood': Yacouba Sylla, Félix Houphouët-Boigny and Islamic Modernization in Côte d'Ivoire” in The Journal of African history 49 (2008), S. 294.
Predigttätigkeit in Kaédi Nach seinem Aufenthalt in Méderdra predigte Sylla zunächst in Kayes und dann in Kaédi. Die kleine Stadt Kaédi hatte um diese Zeit ungefähr 4000 Einwohner und war völlig von dem Tidschānīya-Orden beherrscht, der hier allerdings mit zwei Richtungen vertreten war. Während die in dem Stadtteil Touldé lebenden Tukulor der Lehre ʿUmar Talls folgten, waren die Soninke im Stadtteil Gattaga begeisterte Anhänger von Cheikh Hamahoullah.Cheick Chikouna Cissé: “La confrérie hamalliste face à l’administration coloniale française: le cas de Cheick Yacouba Sylla (1929-1960)” in Mali-France - Regards sur une histoire partagée, GEMDEV/Université du Mali. Editions Donniya et Editions Karthala, Bamako-Paris, 2005, S. 63 Ein ritueller Unterschied zwischen den beiden Gruppen bestand darin, dass die umaritischen Tidschānīs bei der sogenannten Wazīfa das ordenseigene Gebet Dschauharat al-kamāl zwölf Mal beteten, die hamallistischen Tidschānīs dagegen nur elf Mal. Entsprechend der Anzahl der Perlen ihrer Gebetskette waren die umaritischen Tidschānīs auch als „les douze grains“ („die zwölf Perlen“) und die Hamallisten als „les onze grains“ („die elf Perlen“) bekannt.
Sylla erlangte bei den Hamallisten in Gattaga schnell großen Einfluss, unter anderem deswegen, weil er im Rufe stand, Gedanken lesen zu können und bei der Ankunft fremder Besucher gleich über deren Identität, Alter und Lebenssituation bestens informiert zu sein. Außerdem predigte er über die Gleichheit von Mann und Frau und über die Wertlosigkeit von Schmuck. Er ließ Frauenkleidung aus halbdurchsichtigem Tüll verbrennen und goldene Halsketten verkaufen. Später organisierte er öffentliche Beichten für diejenigen, die außereheliche sexuelle Beziehungen eingegangen waren.J. C. Froelich: Art. "Ḥamāliyya" in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. III, S. 107a-108b. Darüber hinaus sprach er sich öffentlich für eine Begrenzung des Brautpreises aus, der in den Jahren zuvor eine inflationäre Entwicklung erlebt hatte.Sean Hanretta: “Gender and Agency in the History of a West African Sufi Community: The Followers of Yacouba Sylla” in Comparative Studies in Society and History 50 (2008), 494b.
Insgesamt waren Frauen innerhalb der Anhängerschaft Yacouba Syllas in der Überzahl. Gemäß einer französischen Erhebung aus dem März 1930 gab es insgesamt 350 Anhänger, davon waren 225 Frauen.Vgl. Hanretta 2008b, 479. Auch frühere Sklaven waren in seiner Anhängerschaft stark vertreten.Vgl. Hanretta 2008b, 487.
Inhaftierung und erste Verbannung Nachdem es im Mai 1929 in Kaédi zu ersten Zusammenstößen zwischen seiner hamallistischen Anhängerschaft und den umaritischen Tidschānīs gekommen war, wurde Sylla am 31. August aus Kaédi in seine Heimatstadt Nioro ausgewiesen, wo er im Laufe des Septembers ankam.Boukary Savadogo: “La communauté « Yacouba Sylla » et ses rapports avec la Tijâniyya hamawiyya” in Jean-Louis Triaud et David Robinson (éds): La Tijâniyya : une confrérie musulmane à la conquête de l'Afrique. Karthala, Paris, 2000. S. 269–287.Cheick Chikouna Cissé: “La confrérie hamalliste face à l’administration coloniale française: le cas de Cheick Yacouba Sylla (1929-1960)” in Mali-France - Regards sur une histoire partagée, GEMDEV/Université du Mali. Editions Donniya et Editions Karthala, Bamako-Paris, 2005, S. 61.
Da Yacouba Sylla Frauen zu Dhikr-Zeremonien zuließ, beschuldigten ihn nicht-hamallistische Tidschānīs in Nioro, Orgien abzuhalten.Vgl. Hanretta 2008b, 503. Außerdem warfen sie ihm vor, aufrührerische Gesänge zu verbreiten. Man sagte ihm außerdem nach, die Unabhängigkeit des Kindes innerhalb der Familie und des Individuums innerhalb der Gesellschaft zu predigen.Vgl. Alphonse Gouilly: L’Islam dans l’Afrique Occidentale Française. Éditions Larose, Paris, 1952. S. 145. Am 18. Oktober 1929 wurde Sylla wegen Störung der öffentlichen Ordnung von einem Gericht in Nioro zu zwei Monaten Gefängnis und zweijähriger Verbannung verurteilt. Nachdem er seine Haftstrafe in Nioro verbüßt hatte, wurde er Mitte Dezember vom Gouverneur von Französisch-Sudan nach Koutiala überstellt, wo er die Zeit seiner Verbannung zusammen mit seinem Bruder Fodié Sylla in einem französischen Internierungslager verbringen sollte.Vgl. Traoré 208, Cissé 62.
Trotz der Abwesenheit der beiden Sylla-Brüder kam es in Kaédi ab Dezember 1929 immer wieder zu Kämpfen zwischen den „Onze Grains“, von denen mehrere hundert neu in die Stadt geströmt waren, und den „Douze Grains“. Da die französischen Kolonialbehörden meist Partei für letztere ergriffen, versammelten sich am 15. Februar 1930 zahlreiche Anhänger von Yacouba Sylla in Kaédi, um ihrem Protest gegen diese Haltung der Franzosen Ausdruck zu verleihen. Französische Gardes de Cercle schossen in die protestierende Menge und töteten dabei mehr als 30 von Syllas Anhängern.Vgl. Hanretta 2008a, 281, Cissé 64, Traoré 208. Yacouba Sylla, der für die Proteste verantwortlich gemacht wurde, wurde am 27. Februar 1930 auf Befehl des Gouverneurs von Französisch-Sudan, Henri Terrasson de Fougères, für acht Jahre nach Sassandra in der Elfenbeinküste verbannt.Vgl. Cissé 65.
Obwohl auch zahlreiche von Syllas Anhängern inhaftiert bzw. verbannt wurden, dauerten die Unruhen in Kaédi noch weiter an. 1933 proklamierte sich Fodié Sylla, der Bruder Yacoubas, zum Mahdi. Nachdem er den Sitz der französischen Kolonialbehörden angegriffen hatte, wurde er für mehrere Jahre in Kidal inhaftiert.
Wirken in der Elfenbeinküste Zwangsaufenthalt in Sassandra In Sassandra, wo er seine achtjährige Internierungsstrafe verbüßte, begann Sylla schon nach kurzer Zeit, Holzkohle zu produzieren, die er den Europäern verkaufte. Einige Zeit später arbeitete er als Bäcker.Cheick Chikouna Cissé: “La confrérie hamalliste face à l’administration coloniale française: le cas de Cheick Yacouba Sylla (1929-1960)” in Mali-France - Regards sur une histoire partagée, GEMDEV/Université du Mali. Editions Donniya et Editions Karthala, Bamako-Paris, 2005, S. 69. Im Laufe der Zeit folgten ihm immer mehr seiner Anhänger aus Kaédi und Nioro sowie den verschiedenen Orten, an denen sie interniert worden waren, in die Elfenbeinküste nach, so dass hier eine neue Gemeinschaft von 250 Personen entstand, die ihr Vermögen zusammenlegten und öffentliche Beichtzeremonien abhielten. Mit ihrer Hilfe erwarb Sylla 1932/33 ein erstes Grundstück von 135 Hektar in Kokolopozo (Dioulabougou) in 135 Kilometern Entfernung von Gagnoa. Dort ließ er seine Anhänger Kaffee, Kakao und Palmöl anbauen. 1936 erwarb Sylla 20 Kilometer nördlich von Sassandra eine zweite Kakao- und Bananenplantage, die er ebenfalls von seinen Anhängern bebauen ließ.
Als Marabout und Unternehmer in Gagnoa Nachdem seine Internierungsstrafe am 28. Februar 1938 aufgehoben worden war,Vgl. Traoré 208. erwarb Sylla 1939 in Gagnoa noch ein drittes Grundstück, auf dem er Zitronen, Kaffee und Kakao anbaute. Er errichtete hier ein Haus und verlegte seinen Hauptwohnsitz hierhin.Vgl. Hanretta 2008a, 282. Eine vierte Plantage eröffnete er in Daloa.Vgl. Cissé 68 und Traoré 211. 1939 war er bereits so wohlhabend, dass er seinem Scheich Hamahoullah einen Ford Mercury schenken konnte.Vgl. Hanretta 2008a, 294.
Bald drang Sylla mit seinen Anhängern auch in andere Wirtschaftsbereiche vor. So erwarb er bis 1943 sieben LKWs, mit denen er sich als Speditionsunternehmer zwischen den beiden Städten Gagnoa und Abidjan betätigte.Vgl. Hanretta 2008a, 285f und Traoré 211. 1947 erwarb er zwei Baugrundstücke. Auf dem einen in Sassandra errichtete er einen Wohnkomplex mit Gebetszentrum (zāwiya), auf dem anderen in Gagnoa eine Kaffeerösterei.Sean Hanretta: “Gender and Agency in the History of a West African Sufi Community: The Followers of Yacouba Sylla” in Comparative Studies in Society and History 50 (2008), S. 286. 1949 eröffnete Sylla eine Anzahl von Fleischereien, Bäckereien und Kinos.Vgl. Lémassou Fofana: Côte-d’Ivoire: Islam et sociétés. Contribution des musulmans à l’édification de la nation ivoirienne (Xie–XXe siècles). CERAP, Abidjan, 2007. S. 60. Zusammen mit anderen afrikanischen Händlern machte er den libanesisch-syrischen Händlern und den europäischen Handelshäusern wie der Compagnie française de l'Afrique occidentale Konkurrenz.Vgl. Cissé 69. Noch im selben Jahr 1949 gründete Sylla eine Zweigniederlassung seines Unternehmens an seinem früheren Wirkungsort Kaédi, die vor allem den Zweck hatte, Anhänger aus Mauretanien in sein Wirtschaftsnetzwerk zu integrieren.Vgl. Hanretta 2008a, 286. Auf lokaler Ebene machte er sich dadurch verdient, dass er zwischen 1946 und 1958 die Elektrifizierung der Stadt Gagnoa finanzierte.Vgl. Cissé 72.