Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gibt den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Rundfunkanstalten) die gesetzliche Grundlage, Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen, um Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften (Verwaltungsunrecht) zu ahnden. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im Regelfall den Verwaltungsbehörden obliegt (§ 35 OWiG), stellt Sanktionsrecht dar und ist von der Verhängung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung von Verwaltungsakten im Wege der Verwaltungsvollstreckung zu unterscheiden.

Inhalt Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Die Ahndung erfolgt durch einen Bußgeldbescheid. In minder schweren Fällen können auch Verwarnungen unter Erhebung eines Verwarnungsgelds oder mündliche Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden.

Nach Abs. 1 OWiG liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, aus Opportunitätsgründen von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abzusehen.

Gegen Bußgeldbescheide ist der Rechtsbehelf des Einspruchs gegeben. Die Verwaltungsbehörde übersendet die Akten über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht, wenn sie nach eigener Prüfung den Bußgeldbescheid nicht zurücknimmt. Dies führt zu einer Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit durch einen unabhängigen Richter; dem Bußgeldbescheid kommt im gerichtlichen Bußgeldverfahren die Funktion einer anklageähnlichen Sachurteilsvoraussetzung zu. Wird kein Einspruch eingelegt oder der Einspruch als unzulässig verworfen, erwächst der behördliche Bußgeldbescheid in Rechtskraft.

Werden rechtskräftige und vollstreckbare Geldbußen nicht entrichtet, können die Behörden die Durchsetzung der Geldbuße im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens durch Vollziehungsbeamte erzwingen. Werden keine Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit dargelegt, so kann das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Behörde Erzwingungshaft anordnen, ohne dass es vorheriger Vollstreckungsmaßnahmen bedarf.

Es gibt eine Vielzahl von einzelgesetzlichen Regelungen, die die Festsetzung von Geldbußen möglich machen. Zu den bekanntesten Ordnungswidrigkeiten gehören die Verkehrsordnungswidrigkeiten, die durch sogenannte „Knöllchen“ geahndet werden. Aufgrund der Transformationsvorschrift in § 46 Abs. 1 OWiG sind eine Vielzahl von Vorschriften der StPO sinngemäß anwendbar.

Für Verstöße gegen Ge- und Verbote kommunaler Satzungen können beispielsweise in Hessen Geldbußen von dem Gemeindevorstand (Magistrat) festgesetzt werden (§ 5 Hessische Gemeindeordnung in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Gleichartige Vorschriften finden sich auch in den Gemeindeordnungen der anderen Länder (z. B. § 7 Abs. 2 GO NRW für Nordrhein-Westfalen).

Gliederung des Gesetzes Erster Teil: Allgemeine Vorschriften Erster Abschnitt: Geltungsbereich Zweiter Abschnitt: Grundlagen der Ahndung Dritter Abschnitt: Geldbuße Vierter Abschnitt: Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen Fünfter Abschnitt: Einziehung von Gegenständen Sechster Abschnitt: Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen Siebenter Abschnitt: Verjährung Zweiter Teil: Bußgeldverfahren Erster Abschnitt: Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Zweiter Abschnitt: Allgemeine Verfahrensvorschriften einschließlich der Verfahrenseinstellung Dritter Abschnitt: Vorverfahren I. Allgemeine Vorschriften II. Verwarnungsverfahren III. Verfahren der Verwaltungsbehörde IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft Vierter Abschnitt: Bußgeldbescheid Fünfter Abschnitt: Einspruch und gerichtliches Verfahren I. Einspruch II. Hauptverfahren III. Rechtsmittel Sechster Abschnitt: Bußgeld- und Strafverfahren Siebenter Abschnitt: Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens Achter Abschnitt: Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen Neunter Abschnitt: Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen Zehnter Abschnitt: Kosten I. Verfahren der Verwaltungsbehörde II. Verfahren der Staatsanwaltschaft III. Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs IV. Auslagen des Betroffenen Elfter Abschnitt: Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen Zwölfter Abschnitt: Elektronische Dokumente und elektronische Aktenführung Dritter Teil: Einzelne Ordnungswidrigkeiten Erster Abschnitt: Verstöße gegen staatliche Anordnungen (darunter: falsche Namensangabe, Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans) Zweiter Abschnitt: Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (darunter: Belästigung der Allgemeinheit) Dritter Abschnitt: Missbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen Vierter Abschnitt: Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen Fünfter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften Vierter Teil: Schlussvorschriften

Literatur Heribert Blum, Kathi Gassner, Sebastian Seith: Ordnungswidrigkeitengesetz. Handkommentar, Nomos Verlag, Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8487-1771-2. Joachim Bohnert, Jens Bülte: Ordnungswidrigkeitenrecht. (Lehrbuch) 5. Auflage. C. H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-68942-0. Wolfgang Ferner: Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz. (Loseblattkommentar) Luchterhand-Verlag, ISBN 3-472-70320-2, (online). Wolfgang Ferner (Hrsg.): Handbuch Straßenverkehrsrecht. 2. Auflage. Nomos Verlag, Baden-Baden 2006, ISBN 978-3-8329-1281-9. Erich Göhler (Begr.): Ordnungswidrigkeitengesetz. In: Beck’sche Kurz-Kommentare (Bd. 18). 17. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-68948-2. Benjamin Krenberger, Carsten Krumm: Ordnungswidrigkeitengesetz 5. Auflage des von Joachim Bohnert begründeten Kommentars, Verlag C. H. Beck, München 2018, ISBN 978-3-406-71566-2. Michael Lemke, Andreas Mosbacher: Ordnungswidrigkeitengesetz. Kommentar. 2. Auflage. C. F. Müller, Heidelberg 2006, ISBN 978-3-8114-0862-3. Wolfgang Mitsch: Recht der Ordnungswidrigkeiten. (Lehrbuch) Springer Verlag, 2. Auflage 2005, ISBN 978-3-540-00026-6. Wolfgang Mitsch (Hrsg.): Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. 5. Auflage. C. H. Beck, München 2018, ISBN 978-3-406-69510-0. Kurt Rebmann, Werner Roth, Siegfried Herrmann (Begr.): Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Kommentar. (Loseblatt-Kommentar) 2 Bde., 3. Auflage. W. Kohlhammer, Stuttgart 1968–2009, Stand: 1. Oktober 2009, ISBN 978-3-17-018020-8. Günter Rosenkötter, Jürgen Louis: Das Recht der Ordnungswidrigkeiten. 7. Auflage. Boorberg Verlag, Stuttgart u. a. 2011, ISBN 978-3-415-04192-9.

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