Der Landesrat der Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg (kurz: Landesschülerrat, LSR) ist die gesetzlich legitimierte Interessenvertretungvgl. § 138 Abs. 1 und 2 BbgSchulG. Abgerufen am 13. Juli 2019. der brandenburgischen Schülerschaft. Er ist Gründungsmitglied der Bundesschülerkonferenz. Er besteht aus mehreren Organen und ist in seinen Grundsätzen überparteilich, überkonfessionell, tolerant und demokratisch.

Seine Geschäftsstelle hat der Landesschülerrat im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (kurz: MBJS) des Landes Brandenburg. Sprecher ist Jakob Stamm.Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) vom 20./21.12.2025, S. 9

Organisation Jede staatliche Schule in Brandenburg wählt in ihrer Konferenz der Schüler einen Vertreter in den Kreisrat.vgl. § 84 BbgSchulG Abgerufen am 13. Juli 2019 Diese 18 Kreisschülerräte wählen je zwei Vertreter in die Landesdelegiertenkonferenz des Landesschülerrates. Diese hat 36 Mitglieder aus den 18 Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs.

Der Landesschülerrat wählt einen Geschäftsführenden Vorstand, der aus einem Sprecher und drei Stellvertretern besteht. Zum Vorstand gehören zudem noch acht Mitglieder des LSR, die ihn im Landesschulbeirat vertreten, weshalb der Vorstand aus mindestens 8 und maximal 12 Personen besteht.vgl. § 138 Abs. 3 und 4 BbgSchulG Abgerufen am 13. Juli 2019vgl. Geschäftsordnung des Landesschülerrates Brandenburg unter lsr-Brandenburg.de/nutzliches/arbeitsgrundlage abgerufen am 4. Januar 2026

Er wird in seiner Arbeit fachlich und organisatorisch von einer Landesberatungslehrkraft, ggf. einem Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie durch die Geschäftsstelle für Mitwirkungsgremien im Bildungsministerium unterstützt.vgl. § 138 VI BbgSchulG Abgerufen am 13. Juli 2019 Er ist ausschließlich staatlich finanziert.

Aufgaben Die Aufgabe des Landesschülerrates ist es, die Interessen der brandenburgischen Schülerschaft zu vertreten. Er informiert dazu die Öffentlichkeit über seine Anliegen, berät die politischen Entscheidungsträger, stellt Anträge an das für Schule zuständige Ministerium im Landesschulbeirat.

Liste der Landkreise und kreisfreien Städte Kraft Gesetz sind die folgenden Kreisschülerräte (amtlich: Kreisräte der Schülerinnen und Schüler), in kreisfreien Städten die Stadtschülerräte, durch je zwei Mitglieder im Landesrat vertreten:§ 138 BbgSchulG in Verbindung mit der Liste der kreisfreien Städte und Landkreise Land Brandenburg, abgerufen am 25. Februar 2021. Barnim Brandenburg an der Havel Cottbus Dahme-Spreewald Elbe-Elster Frankfurt (Oder) Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark

Weblinks Website des Landesschülerrates Brandenburg Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Mitglieder des Landesschülerrats

Einzelnachweise

Kategorie:Schülervertretung Kategorie:Schülerorganisation in Deutschland Kategorie:Organisation (Brandenburg) Kategorie:Bildung in Brandenburg