Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (umgangssprachlich NSA-Untersuchungsausschuss) war ein am 20. März 2014 vom Deutschen Bundestag im Auftrag aller Fraktionen eingesetzter Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre, der „[…] Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufklären“ sollte.
Mitglieder Dem Gremium gehörten acht Mitglieder des Deutschen Bundestages an.
Philipp Wolff (seit 2022 Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes (BND)) war Beauftragter des Bundeskanzleramts für den Untersuchungsausschuss, wo er für die Bundesregierung unter anderem für die Einhaltung des Geheimschutzes sorgte.
Den Vorsitz hatte zunächst der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger inne, dieser trat allerdings nach nur sechstägiger Amtszeit nach der 1. Sitzung des Ausschusses zurück. Seinen Rücktritt begründete er zweifach – mit dem Streit um die Benennung von Edward Snowden als Zeugen für den Ausschuss: Dies richtete sich vor allem gegen die Opposition. Als zweiten Grund für seinen Rücktritt nannte Binninger sein Amt als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGR). Er sorgte sich, dass im NSA-Ausschuss nun dieselben Personen zu denselben Themen befragt werden könnten wie im PKGR – und dass durch seine Doppelrolle das im Geheimgremium notwendige Vertrauen leiden könnte. Die Grünen spekulierten, der Druck auf Binninger aus dem Kanzleramt sei zu groß geworden. Belege gibt es hierfür nicht. , konstatierte Lisa Caspari in der Zeit. mini|Patrick Sensburg mit Angela Merkel Für ihn folgte als Ausschussvorsitzender Patrick Sensburg (CDU) nach.
Am 29. Januar 2015 trat Hans-Ulrich Krüger (SPD) von seinen Ämtern im Ausschuss zurück. Während die SPD von einem gesundheitsbedingten Rücktritt sprach, wollte der Spiegel erfahren haben, dass der SPD-Politiker seinen Rückzug mit anderweitigen Verpflichtungen begründete – mit denen im Haushaltsausschuss des Bundestags. Über Weihnachten habe er die Erkenntnis erlangt, dass sich die Arbeit in beiden Gremien zeitlich nicht mehr miteinander vereinbaren lasse.
Roderich Kiesewetter kündigte am 19. Januar seinen Rückzug aus dem Ausschuss zum 1. März 2015 an. Er gab dafür andere berufliche Verpflichtungen an – zu dem Zeitpunkt war er ebenfalls Obmann der AG Außenpolitik und Vorsitzender des Bundesfachausschusses für Außenpolitik und Verteidigung. Anfang Februar 2015 berichtete die Welt am Sonntag von den tatsächlichen Gründen für den Rücktritt. Kiesewetter gab an, im November 2014 entdeckt zu haben, dass zwei Führungsmitglieder im Reservistenverband, dessen ehrenamtlicher Vorsitzender er seit 2011 ist, mit dem BND zusammenarbeiten: Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses Funktion Name Partei Stellvertretung Vorsitzender Patrick SensburgVorsitzender seit dem Rücktritt von Clemens Binninger; vorher Obmann CDU Tim Ostermann Obfrau Nina WarkenObfrau seit dem Rücktritt von Roderich Kiesewetter CDU Matern von Marschallfür Nina Warken nachgerückt Mitglied Andrea Lindholz CSU Marian Wendt Mitglied Tankred Schipanskifür Patrick Sensburg nachgerückt CDU Stephan Mayerfür Tankred Schipanski nachgerückt Obmann Christian Flisek SPD Burkhard Lischka Mitglied Susanne Mittagstellvertretende Vorsitzende seit dem Rücktritt von Hans-Ulrich Krüger SPD Jens Zimmermannfür Susanne Mittag nachgerückt Obfrau Martina Renner Die Linke André Hahn Obmann Konstantin von Notz Grüne Hans-Christian Ströbele Ausgeschiedene Mitglieder Name Partei Clemens Binningerbis zu seinem Rücktritt Vorsitzender CDU Hans-Ulrich Krügerbis zu seinem Rücktritt stellvertretender Vorsitzender SPD Roderich Kiesewetterseit dem Vorsitz Sensburg bis zu seinem Rücktritt Obmann CDU
Anmerkungen A: (April 2014) Anmerkungen B: (Januar 2015) Anmerkungen C: (März 2015)
Auftrag Das Gremium sollte Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufklären. Zum Auftrag des Gremiums gehörte es auch, nach Strategien zu suchen, wie die Telekommunikation mit technischen Mitteln besser geschützt werden kann.
Rahmenbedingungen mini|Marie-Elisabeth-Lüders-Haus Dem Ausschuss lagen etwa 2000 Ordner zur NSA vor. Wenn sich Abgeordnete dieses Material ansehen wollten, mussten sie in die Geheimschutzstelle, einen besonders streng gesicherten Raum im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus beziehungsweise ins Kanzleramt (Abteilung 6) gehen. Viele Stellen der Akteninhalte waren geschwärzt. Die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses drohten als Folge mit Klage und fordern die Bundesregierung auf, Akteninhalte, die sie für den Ausschuss geschwärzt hatte, wieder lesbar zu machen. Hunderte Akten wurden von der Bundesregierung zurückgehalten: „Bevor der Ausschuss sie sehen dürfe, müssten erst die USA gefragt werden“. Am 5. März 2015 wurde bekannt, dass der BND dem Untersuchungsausschuss nicht alle Akten geschickt hatte. 130 Akten wurden vorenthalten. Laut dem BND geschah dies versehentlich. Der Ausschuss wurde auf die fehlenden Dokumente aufmerksam, als ein als Zeuge geladener BND-Mitarbeiter im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung aus vertraulichen Papieren zitierte, die die Ausschussmitglieder nicht kannten. Es steht der Verdacht im Raum, dass ausgehändigte Akten manipuliert oder sogar extra für den Untersuchungsausschuss angefertigt wurden. So gebe es darin etwa keine der sonst für Behördenakten so typischen Strukturen, die Seiten seien offensichtlich nicht aus einzelnen Ordnern genommen und für den Ausschuss zusammengestellt worden. Vielmehr seien es fortlaufend nummerierte Seiten, obwohl darin ständig Wiederholungen und zeitliche Sprünge vorkämen. Auch einen Aktenplan, der alle Bestände zeigt und bei jeder Behörde Pflicht ist, gab es beim BND nicht – zumindest wurde er dem Ausschuss nicht gezeigt. Der Untersuchungsausschuss verlangte daraufhin, dass sämtliche Unterlagen, die von Sachgebieten des BND herausgesucht worden sind, nun noch einmal überprüft und kontrolliert werden müssen.
An die Obleute des Untersuchungsausschusses wurden zur verschlüsselten Kommunikation Krypto-Handys ausgeteilt. Es handelt sich um das Modell Blackberry Z30, ausgestattet mit einem Krypto-Chip des Düsseldorfer Herstellers Secusmart, das verschlüsselte Kommunikation, beispielsweise mit Journalisten, ermöglicht. Beim geheimen Teil der Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses wird eine Metallkiste aufgestellt. Alle Handys und Tablets werden dort deponiert. Im Hintergrund lief klassische Musik als Abschirmung. Über eine nicht-elektronische Schreibmaschine als Computerersatz wurde damals nachgedacht. Ein absoluter Abhörschutz schien aber auch hier fragwürdig, wie Heise online berichtete.
Brief des Kanzleramts an den Untersuchungsausschuss wegen öffentlicher Enthüllungen Das Kanzleramt zeigte sich im Oktober 2014 empört, dass immer wieder eigentlich geheime Informationen (z. B. Operation Eikonal) aus dem NSA-Untersuchungsausschuss an die Öffentlichkeit gelangen. Um das zu verhindern, ging ein Brief mit der Ankündigung möglicher Konsequenzen an die Volksvertreter. Das Bundeskanzleramt hat den Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses mit Strafanzeige gedroht, sollte es zu weiteren, in den Augen des Kanzleramtes widerrechtlichen öffentlichen Enthüllungen aus dem Gremium kommen. Explizit seien dabei Berichte des Spiegel, der Süddeutschen Zeitung und Meldungen von Netzpolitik.org genannt worden. Ursprünglich habe die Bundesregierung sogar erwogen, sofort eine Anzeige gegen Unbekannt einzureichen, es dann aber bei einer schriftlichen Warnung belassen. Netzpolitik veröffentlichte daraufhin folgende Erklärung: „Ebenso wie das Kanzleramt sich von vielen Strafanzeigen nicht einschüchtern lässt und weiterhin nicht bereit ist, den größten Überwachungsskandal in der Geschichte der Menschheit aufzuklären, werden wir unsere Arbeit deswegen nicht runterfahren.“
Diskussion um die Zeugenbefragung Snowdens Am 8. Mai 2014 wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen, den im russischen Asyl lebenden US-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden als Zeugen zu laden. Offen blieb, wo der ehemalige NSA-Mitarbeiter aussagen könnte.
Sensburg warf dem Whistleblower Edward Snowden vor, sich nur aufzuspielen, und zweifelte seine Glaubwürdigkeit an. Snowden sei „nie speziell mit der massenhaften Ausspähung deutscher Bürger in Deutschland befasst“ gewesen und „sollte Snowden nicht bald Beweise in Form von Originaldokumenten vorlegen, verliert er jedwede Glaubwürdigkeit für den Untersuchungsausschuss.“ Über das hinaus, was im Internet zu finden sei, habe „Snowden bis zum heutigen Tage nichts geliefert“. Sensburg bezweifelte, dass Snowden wesentliche neue Details enthüllen könne.
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke halten hingegen eine Aussage von Snowden in Deutschland für dringend notwendig und wollen dies notfalls mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen. Durch ein Ultimatum, das zur ersten Ausschusssitzung nach der Sommerpause 2014 verstrich, unterstrichen sie eine Forderung an die Bundesregierung, den Weg für eine Zeugenbefragung Snowdens freizumachen.
Im März 2015 wurde bekannt, dass die USA Deutschland massiv gedroht hatten: „Sie [die USA] hätten der Bundesregierung ‚aggressiv‘ gedroht, sollte Deutschland dem Ex-NSA-Mitarbeiter Asyl gewähren. Träte dieser Fall ein, würden die US-Geheimdienste die Deutschen vom Fluss der Geheimdienstinformationen in Sachen Terrorabwehr abschneiden. Sollte also ein terroristischer Anschlag bevorstehen, würden die US-Behörden keine Warnung mehr nach Berlin übermitteln.“
Klage der Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht Am 23. September 2014 reichten Grüne und Linke Klage gegen CDU, SPD und den NSA-Untersuchungsausschuss beim Bundesverfassungsgericht ein. In dieser ging es um den Beschluss der CDU und SPD, Edward Snowden nicht in Berlin befragen zu wollen, sondern per Video-Konferenz oder in Moskau. Weil Snowden dies jedoch ablehnte, versuchten Linke und Grüne per Gerichtsurteil den Beschluss des NSA-Untersuchungsausschusses, dass Snowden nicht in Berlin vernommen werden soll, aufzuheben.
Am 28. September 2014 reichten Grüne und Linke eine Klage gegen die Amtsführung von Kanzlerin Merkel ein. Ihrer Ansicht nach behindere Kanzlerin Angela Merkel die Aufklärung des globalen Datenspionage-Skandals. Die Bundesregierung habe die Pflicht, den NSA-Ausschuss im Parlament zu unterstützen – und weigere sich, dieser Pflicht nachzukommen. Die Opposition warf der Bundesregierung vor, des Grundgesetzes zu verletzen. Demnach muss die Bundesregierung im Fall eines Untersuchungsausschusses „Rechts- und Amtshilfe“ leisten. Die Kanzlerin und ihre Regierung seien „verpflichtet, die rechtlich ihr möglichen Voraussetzungen für die Vernehmung des Zeugen Edward Snowden zu schaffen“, heißt es in der Klageschrift. Es werde „deutlich, dass die Bundesregierung sich weigert, dieser Pflicht nachzukommen“.
Über zwei Jahre später, am 21. November 2016 gibt der Bundesgerichtshof der Klage der Opposition recht, dass Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss persönlich einzuladen sei. Der Beschluss verpflichtet den Untersuchungsausschuss jedoch lediglich ein entsprechendes Ersuchen an die Bundesregierung zu stellen. Eine Aussage dahingehend, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, dem durch den Untersuchungsausschuss zu beschließenden Ersuchen nachzukommen, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden.
Politische Sicht