mini|Ausbildungs- und Funktionspersonal eines Offizieranwärterbataillons
Das Barett ist eine der Kopfbedeckungen der Bundeswehr. Bei fast allen Heeresuniformträgern, aber auch einigen Luftwaffen- und Marineuniformträgern, zählt das Barett zur persönlichen Ausrüstung.Anmerkung: Die Bundeswehr bezeichnet als Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger alle Soldaten, die die Uniform der jeweiligen Teilstreitkraft tragen. Der Begriff umfasst also auch Soldaten außerhalb der drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, also beispielsweise Soldaten in der Streitkräftebasis oder im Bundesministerium der Verteidigung, vgl. Die ZDv 37/10 war an diese neue Begriffe jedoch noch nicht angepasst. Wenn die ZDv 37/10 also Bestimmungen über die Uniform von Heer, Luftwaffe oder Marine traf, dann waren damit gleichermaßen jeweils alle Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger gemeint. Die die ZDv 37/10 fortschreibende Zentralrichtlinie A1-2630/0-9804 „Anzugordnung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ differenziert mittlerweile Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger. Die neuen Begriffe sind aber noch nicht in jedem Gesetz, Verordnung, Richtlinie oder Technischer Lieferbedingung entsprechend verankert. In vielen Truppenteilen der Bundeswehr ist das Barett außerhalb des Gefechtsdienstes die gewöhnliche Kopfbedeckung. Seine Farbe und das am Barett über der linken Schläfe angesteckte Barettabzeichen erlauben häufig die Zuordnung des Soldaten zu einer Teilstreitkraft, Truppengattung (bzw. Dienstbereich, Verwendungsreihe oder Laufbahn) bzw. zu einem bestimmten Truppenteil – meist zu einem multinationalen Großverband. Eine ähnliche Funktion in Hinsicht auf die Zuordnung zu einem funktionalen Teilbereich (Truppengattung bzw. Verwendungsreihe) haben die Kragenspiegel in unterschiedlichen Waffenfarben sowie die Verwendungsabzeichen.
Rechtsgrundlagen Barette sind Teil der Uniform der Bundeswehr und daher durch ihre Relevanz im Völkerrecht besonders reglementiert. Maßgebliche gesetzliche Grundlage für Trageweise und Gestaltung ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten, die auch einige konkrete Bestimmungen über die zu tragenden Barette enthält. Konkrete Bestimmungen zur Ausführung und den Tragebestimmungen regelt die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“, die die bis 2015 maßgeblichen Bestimmungen der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“ inhaltlich im Wesentlichen kaum verändert fortführt. Im Einzelnen: Die detaillierte Ausführung beschreiben die vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr herausgegebenen Technischen Lieferbedingungen TL 8405-0131 „Barette“ und TL 8455-0128 „Barettabzeichen (Truppengattungsabzeichen)“.
Tragebestimmungen mini|Der Kommandant dieses Marders trägt auch im Gefechtsdienst das grüne Barett der Panzergrenadiere mini|Trageweise eines Baretts am Beispiel eines Soldaten der Instandsetzungstruppe
Nach ZDv 37/10 kann das Barett Kopfbedeckung zur Grundform und verschiedener Abwandlungen der Uniform der Bundeswehr sein. Soldaten, die zum Tragen des Baretts berechtigt sind, tragen das Barett in folgender Kombination:
zur abgewandelten Grundform des Feldanzugs (auch in der Art für Besatzungen gepanzerter Fahrzeuge) (zulässig für Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger) zum Flugdienstanzug (nur zulässig für Heeresuniformträger) zur Grundform Dienstanzug und zur Grundform Großer Dienstanzug (nur zulässig für Heeres- und Luftwaffenuniformträger) zur Grundform und Abwandlungen des sandfarbenen Sommeranzugs (nur zulässig für Heeres- und Luftwaffenuniformträger) zur ergänzten Grundform des Gesellschaftsanzug (nur zulässig für Heeresuniformträger und weibliche Luftwaffenuniformträger)
Während viele Truppengattungen den Feldanzug gewöhnlicherweise in seiner Grundform mit Feldmütze tragen, ist bei den meisten Truppenteilen der Kampftruppen und der Heeresaufklärungstruppe das Barett auch außerhalb des Gefechtsdienstes die übliche Kopfbedeckung zum Feldanzug; bei den Panzertruppen ist das Barett insbesondere für (ständige) Panzerbesatzungen auch im Gefechtsdienst üblich. Laut ZDv 37/10 werden Barette unabhängig vom Dienstgrad getragen. Wie bei den Litzen ist es jedoch in vielen Kompanien üblich, dass sich Rekruten in der Grundausbildung das Barett erst „verdienen müssen“ und es dann erst zum Ende der Grundausbildung „verliehen“ wird.
Das Barett kann gefaltet werden. Es kann so bequem transportiert werden; nach ZDv 37/10 soll das Barett aber nicht, wie manchmal in der Praxis zu sehen, unter die Schulterklappe gesteckt werden, sondern in der rechten Seitentasche der Feldhose verstaut werden. In der Bundeswehr kann zudem der Trend zu kleiner werdenden Baretten französischer Art (sogenannte „Kommandobarette“ der französischen Marke Plein Ciel) beobachtet werden. Das Tragen der selbst beschafften Kommandobarette ist von der ZDv 37/10 nicht vorgesehen, wird aber von vielen Vorgesetzten auch deshalb geduldet, weil auch die dienstlich gelieferten Barette ohnehin herstellungsbedingt große Schwankungen der Tellergröße aufweisen.
Beschreibung Abgrenzung zur Barettfarbe mini|Ein oft in der Fallschirmjägertruppe geduldetes, aber nicht der ZDv 37/10 entsprechendes, Barett mit selbst beschafftem Barettabzeichen alter Art ohne Bundesflagge und ins Zugband eingeflochtener Waffenfarbe.
Das Barett ist in Form einer Baskenmütze ohne Zipfel aus farbigem Wollfilz gefertigt. Die Randeinfassung des Stumpens ist aus schwarzem Ziegenlederband gefertigt, durch das ein Zugband aus Flachlitze geführt wird, um die Kopfweite individuell einstellen zu können.
Das Truppengattungsabzeichen (auch als Barettabzeichen bezeichnetNach TL 8455-0128 sind beide Begriffe zulässig und werden im Folgenden auch austauschbar benutzt. Im strengen etymologischen Sinn sind die Truppengattungsabzeichen eine Untermenge der Barettabzeichen, nämlich solche die einer Truppengattung eigentümlich sind. Trägt jedoch beispielsweise ein Verband, der aus mehreren Truppengattungen zusammengesetzt ist, ein dem Truppenteil eigenes Abzeichen, so müsste man konsequent von einem Barettabzeichen aber keinesfalls von einem Truppengattungsabzeichen sprechen.) ist mit einer Verstärkungseinlage hinterlegt und gemäß ZDv 37/10 seitlich oberhalb der linken Schläfe angebracht. Die „überstehende“ Seite des Baretts wird eng über die rechte Kopfseite gezogen, so dass das Barett leicht schräg (rechts und auf der Stirnseite tiefer als links und hinten) auf dem Kopf sitzt, das Truppengattungsabzeichen aber dennoch annähernd vertikal steht.
Das Barettabzeichen ist nach ZDv 37/10 metallgeprägt. Gestickte, selbstbeschaffte Ausführungen des Truppengattungsabzeichen sind für Heeresuniformträger nur für Offiziere und Unteroffiziere zugelassen – für Marineuniformträger sind selbstbeschaffte, handgestickte Abzeichen für alle Dienstgrade zulässig. Das Hinterlegen der Truppengattungsabzeichen mit der Waffenfarbe oder das Einflechten der Litzen der Waffenfarbe in das Zugband des Baretts – wie z. B. häufig bei der Heeresaufklärungs- und Panzertruppe sowie bei Kräften, die aufgrund ihrer Unterstellung ein farblich abweichendes Barett tragen – entspricht nicht der ZDv 37/10, wird aber teils durch die Vorgesetzten geduldet.Ähnliche informelle Modifikation der Barette finden sich bei vielen Truppengattungen und Teileinheiten. In der Fallschirmjägertruppe wird das Truppengattungsabzeichen manchmal mit dem olivgrünen Stoff des automatischen Sprungfallschirms T-10 hinterlegt, wenn der Träger Sprungerfahrung hat. Bei Freifallern wird stattdessen der hellblaue Stoff des vormaligen Freifall-Sprungfallschirms MT-1 verwendet. In der Pioniertruppe der Bundeswehr ist das in Waffenfarbe hinterlegte Zeichen manchmal das informelle Kennzeichen für Soldaten, die Sprengungen durchgeführt haben. Andere Truppengattungen – wie z. B. häufig bei der Heeresaufklärungs- und Panzertruppe zu beobachten – kleiden das Barett mit einem Innenfutter in Waffenfarbe aus. In Bayern ist es bei einigen Truppenteilen üblich, das Innenfutter durch eines im bayrischen Rautenmuster zu ersetzen. Alle Sanitätskräfte der Division Schnelle Kräfte, insbesondere die der Luftlandesanitätskompanien, tragen abweichend aufgrund ihrer Unterstellung das bordeauxrote Barett der Luftlandetruppe mit dem Barettabzeichen der Fallschirmjägertruppe oder des Kommandos Spezialkräfte und flechten teilweise die Litze mit ihrer kobaltblauen Waffenfarbe in das Zugband des Baretts. In der Panzertruppe werden als Zeichen für erfolgreiche Richtschützen bzw. für Panzerbesatzungen mit guten Ergebnissen auf der Schießbahn die Rohre des Panzers im Barettabzeichen nach unten abgeknickt. Alle geschilderten Modifikationen stehen der ZDV 37/10 entgegen, werden aber häufig geduldet.
Barettfarben Kein Barett tragen Soldaten, die die Bergmütze tragen (siehe dazu Kapitel → „Kopfbedeckung der Gebirgstruppe“), sowie die Mehrzahl der Marine- und Luftwaffenuniformträger, die nicht unter die in der Tabelle unten explizit aufgezählten Gruppen fallen, sowie die Mitglieder der Big Band der Bundeswehr soweit diese überhaupt in Heeresuniform auftritt.Über die Kopfbedeckung der Big Band der Bundeswehr trifft die ZDv 37/10 keinen Aussage. Meist tragen die Bandmitglieder ohnehin die Uniform der Luftwaffe oder Marine. Nur selten tritt die Big Band in Heeresuniform auf, dann aber meist im Gesellschaftsanzug des Heeres. In der Praxis tritt die Big Band dann ohnehin meist ohne Kopfbedeckung auf. Ob zum Ausstattungssoll auch ein Barett zählt, ist unbekannt.
Alle anderen Soldaten der Bundeswehr tragen ein Barett in der Farbe, die für ihr Einsatzkontingent, ihren Truppenteil oder allgemein für ihre Truppengattung (bzw. ihre Verwendungsreihe, bzw. ihr Ausstattungssoll,vgl. unten die Regelung zum Ausstattungssoll Marine-Land bzw. ihren Ausbildungsabschnitt,vgl. die Bestimmungen über das marineblaue Barett für Offiziere und Offizieranwärter in der Ausbildung bzw. gemäß ihrem Geschlecht, Uniformträgerbereich und Laufbahnvgl. die Bestimmungen über das marineblaue Barett für weibliche Luftwaffenuniformträger in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, [sowie] des Militärmusikdienstes) vorgesehen ist, wobei wie folgt priorisiert wird:Die sich in der ZDv 37/10 nur implizit zu erschließenden Vorrangregelungen regeln nicht jeden Sonderfall eindeutig. Im Zweifel befiehlt der Vorgesetzte eine Kopfbedeckung. Meist ist aber auch das unnötig, da an die Soldaten bei der Einkleidung nur ein Barett und Barettabzeichen ausgegeben wird.
Deutsche Kontingente der Friedenstruppen der Vereinten Nationen tragen das unten beschriebene Barett.Beispiel: sonst korallenrote Barette tragende Pioniere tragen während einer Blauhelm-Mission das hellblaue Barett der UN-Truppen. Offiziere und Offizieranwärter tragen nach Rückführung der Offiziersausbildung in die jeweiligen Truppengattungen das Barett in der Farbe ihrer Truppengattung (Beispiel: ein Offizieranwärter der Artillerie trägt das korallenrote Barett).gem. Änderung der A1-2630/0-9804 vom Dez. 2020Entfällt