Fruchtmesser (), auch Getreide- oder Kornmesser sowie Mitterer (mhd.), bezeichnete bis ins 19. Jahrhundert eine zum Messen von Getreide und anderen Früchten bei Kauf und Verkauf amtlich angestellte oder bestellte Person.Eberhard Ref: Mitterer. Fachbegriffe und Erläuterungen zum Pfälzischen Mühlenlexikon, abgerufen am 2. Mai 2020.

Augsburg beispielsweise hatte schon im Jahr 1276 zwölf Fruchtmesser zur Kontrolle der Getreidevorräte.Karl Friedrich Wernet: Wettbewerbs- und Absatzverhältnisse des Handwerks in historischer Sicht. Duncker und Humblot, 1967, Band 1, S. 149.

Fruchtmesser wurden in öffentlichem Auftrag tätig und gehörten zur städtischen bzw. staatlichen Finanzverwaltung.Von tollen Früchtchen – Rund um die Heidelbeere. Rathaus Bürstadt, 3. Januar 2005.Walter K. F. Haas: Geschichts- und Heimatverein Villingen, abgerufen am 2. Mai 2020.1.7.1. Rechneiamt Institut für Stadtgeschichte im Karmeliterkloster Frankfurt am Main; abgerufen am 2. Mai 2020.

Einzelnachweise

Kategorie:Historischer Beruf Kategorie:Mühlenwesen Kategorie:Finanzverwaltung