mini|Strafjustizzentrum Augsburg (2021) Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist eine Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörde des Freistaats Bayern. Die Behörde hat ihren Sitz in Augsburg im Strafjustizzentrum in der Gögginger Straße 101. Sie ist die drittgrößte der 22 Staatsanwaltschaften in Bayern.
Zuständigkeit Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist für die Bearbeitung aller Strafsachen im Landgerichtsbezirk Augsburg zuständig. Dieser umfasst neben der Stadt Augsburg die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen an der Donau, Landsberg am Lech und Donau-Ries. Für die Strafvollstreckung nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens ist die Staatsanwaltschaft ebenfalls zuständig. Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Gnadensachen.
Die übergeordnete Behörde ist die Generalstaatsanwaltschaft München.
Organisation Die Staatsanwaltschaft hat 174 Mitarbeiter (Stand 20. November 2024), darunter 6 Oberstaatsanwälte 58 Staatsanwälte (davon 10 in Teilzeit) 21 Rechtspfleger (davon 11 in Teilzeit)
Nimbus besonderer Strenge Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat in Juristenkreisen den Ruf, Straftaten im Allgemeinen besonders streng und konsequent zu verfolgen. Sie fordert meist vor Gericht, ein besonders hohes Strafmaß gegen den Beschuldigten zu verhängen.Schottdorfs Gegner positionieren sich.; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 30. Mai 2014
Öffentliche Kritik an der Arbeitsweise Die Augsburger Staatsanwaltschaft sieht sich besonderer öffentlicher Kritik ausgesetzt. Sie war mit mehreren spektakulären Fällen befasst, die in der Bevölkerung oftmals den Eindruck erweckten, dass die Behörde nicht objektiv arbeite. Es kam zu einigen dubiosen Vorgängen. Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen.Polizist kritisiert Generalstaatsanwalt.; in: Süddeutsche Zeitung online vom 9. März 2015Die Arschloch-Affäre 2.0 der Augsburger Justiz.; in: Schwäbische Zeitung vom 27. Oktober 2011 Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel / Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Grundgesetz. Besondere Bekanntheit erreichten dahingehend die folgenden Fälle:
1996: Bei Ermittlungen gegen Max Strauß, den Sohn des früheren Bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, war Max Strauß vor der Durchsuchung seiner Münchner Wohnung gewarnt worden. Eine bei der Durchsuchung sichergestellte Festplatte war laut eigener Darstellung unmittelbar vorher von einem Computervirus befallen und gelöscht worden. Als die Staatsanwaltschaft Augsburg sie später weiter untersuchen lassen wollte, war diese angeblich nicht mehr auffindbar, ebenso die gleichfalls beschlagnahmten Datensicherungsbänder. Die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag sprachen offen davon, dass hier ja offenkundig absichtlich Beweismittel beiseite geschafft wurden.Daten verschwunden: Peinliche Panne bei Ermittlungen gegen Strauß-Sohn; in: Spiegel Online vom 12. April 2000; in: Berliner Zeitung vom 22. April 2000
2000: CDU-Parteispendenskandal / CDU-Spendenaffäre, Verfahren gegen Walther Leisler Kiep, Karlheinz Schreiber und Jürgen Maßmann. Es wurde der Vorwurf erhoben, dass Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft behindert wurden. Überdies hatte die Staatsanwaltschaft in jener Sache eine Geheimakte angelegt. Der äußerst engagiert ermittelnde Staatsanwalt Winfried Maier wurde plötzlich von dem Fall abgezogen und wechselte sodann, auf massiven Druck hin, vom Staatsanwalt- in den Richterdienst.Winfried Maier – In den Richterstand geflohener bayerischer Staatsanwalt; in: Süddeutsche Zeitung vom 17. Mai 2001 Der ebenfalls in dem Fall sehr engagiert ermittelnde Augsburger Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger verunglückte während der Ermittlungen im Jahre 1999 bei einem Autounfall tödlich, was Vermutungen hervorrief, wonach dieser durch einen herbeigeführten Unfall ermordet worden sein könnte.Bankrott der Justiz.; in: Der Spiegel, Heft 19/2000 vom 8. Mai 2000 Wenige Wochen zuvor hatte Hillinger den Amtschef des bayerischen Justizministeriums Wolfgang Held (CSU) bezichtigt, er habe Ermittlungsergebnisse an die Bayerische Staatsregierung weitergegeben. Zudem hatte er in den Wochen vor seinem Tod geäußert, dass er von dem Münchner Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer (CSU) bei seinen Ermittlungen immer wieder durch nicht nachvollziehbare Weisungen behindert worden war.
2006: Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist in die Schottdorf-Affäre verwickelt.„Fall Schottdorf“ in TV und Uni; in: Bürgerblick Passau vom 19. November 2013 Der später wegen Korruption und Geldwäsche verurteilte Augsburger Ex-Staatsanwalt Uwe HuchelEx-Staatsanwalt als Geldwäscher; in: Merkur Online vom 24. Mai 2009 hatte vor 2006 Strafverfahren gegen den Labor-Arzt Bernhard Schottdorf eingestellt. Die wiederaufgenommenen Verfahren wurden dem zuständigen Münchner Korruptions-Staatsanwalt nach über zweijähriger Ermittlungsarbeit wegen angeblicher Unzuständigkeit entzogen und der Staatsanwaltschaft Augsburg übertragen. Die Verfahren gegen Schottdorf wurden von dieser daraufhin umgehend eingestellt.Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 14. Juli 2011 auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl; in: Bayerischer Landtag, 16. Wahlperiode, Drucksache Nr. 16/8832, Seite 3/4, vom 21. April 2011Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 24. Februar 2010 auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Tausendfreund, Christine Kamm, Theresa Schopper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; in: Bayerischer Landtag, 16. Wahlperiode, Drucksache Nr. 16/4001, Seite 3/4, vom 24. Februar 2010Wilhelm Schlötterer: Wahn und Willkür. Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt, München 2013, S. 234 ff. Bernhard Schottdorf ließ sich von den Rechtsanwälten Peter Gauweiler und Hermann Leeb vertreten; beide sind ehemalige bayerische CSU-Minister.
2008: Der Speditionskaufmann Uwe N. zeigte Polizeibeamte wegen Misshandlungen an. Fest steht, dass die Polizei, nachdem am 19. Juli 2008 ein Notruf bei ihr eingegangen war, irrtümlich zur falschen Adresse gefahren war, nämlich zu der von Uwe N. Dieser behauptet, er sei von den Polizisten daraufhin grundlos verprügelt und gequält worden. Er war zu jenem Zeitpunkt frisch an der Schulter operiert und habe bei dem Einsatz vor Schmerzen laut geschrien. Das Verfahren gegen die Polizisten wurde eingestellt. Hingegen klagte die Staatsanwaltschaft Augsburg dann Uwe N. wegen angeblicher Falscher Verdächtigung an. Dass er daraufhin in erster Instanz freigesprochen wurde, hinderte die Staatsanwaltschaft nicht daran, weiter gegen ihn vorzugehen. Doch auch in der Berufungsinstanz wurde Uwe N. erneut freigesprochen.Ein Polizeieinsatz mit Folgen; in: Augsburger Allgemeine Zeitung vom 16. November 2012
2009: Die Staatsanwaltschaft Augsburg beantragte einen Durchsuchungsbeschluss, weil ein Bürger im Internet zwei MP3-Dateien im Wert von jeweils 1,29 Euro illegal heruntergeladen hatte. In der Begründung heißt es „Die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ sowie „Die Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachtes und ist für die Ermittlungen notwendig“.
2009: Der Augsburger Ex-Staatsanwalt Uwe Huchel hatte die Geldbuße eines Anlagebetrügers auf eine Stiftung einzahlen lassen, die auf den Namen seiner Mutter eingetragen war. Zudem hatte der Laborunternehmer Bernd Schottdorf Huchel Geld geliehen. Schottdorf wurde deswegen verdächtigt, dass er an den Staatsanwalt Bestechungsgelder gezahlt habe. Denn Huchel hatte als Staatsanwalt auch die anonymen Anzeigen gegen Schottdorf bearbeitet (vgl. Schottdorf-Affäre), eine Bestechung war jedoch nicht nachzuweisen. Es blieb somit nur beim Vorwurf der Vorteilsgewährung. Schottdorf akzeptierte dazu einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen in Höhe von je 5000 Euro, mithin eine Geldstrafe von 450 000 Euro.Augsburger Ärztekrieg; in: Der Spiegel, Heft 6/2009 vom 2. Februar 2009 Das aus dem Vorgang resultierende Verfahren gegen den Staatsanwalt Uwe Huchel wurde unter kuriosen Umständen beendet. In einem Prozess, der kurzfristig anberaumt und nicht öffentlich angekündigt worden war, verurteilte ihn das Landgericht München I zu drei Jahren und drei Monaten Haft, wegen Geldwäsche, Betrugs und Vorteilsannahme. Der Vorwurf der Rechtsbeugung wurde von der Staatsanwaltschaft hingegen fallen gelassen, laut Aussage des ermittelnden LKA-Beamten auf Weisung der Bayerischen Justizministerin Beate Merk und der Generalstaatsanwaltschaft München. Uwe Huchel wurde als Staatsanwalt aus dem Dienst entfernt.
2010: Ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Augsburg schrieb wörtlich in eine Anklageschrift den Satz „Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen“.Staatsanwalt nennt Angeklagten ein Arschloch; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 11. Mai 2010
2011: Anklage gegen den Strafverteidiger und TV-Darsteller Stephan Lucas (Sat.1-Gerichtsshow Richter Alexander Hold) sowie späterer Freispruch. Lucas sollte nach Einschätzung des Verbands Deutscher Strafverteidiger dadurch offensichtlich mundtot gemacht werden.Wenn der Richter nichts mehr weiß; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 23. März 2011Fehler nicht absichtlich begangen. in: Süddeutsche Zeitung Online vom 1. April 2011
2012: Unter der Überschrift „Die merkwürdige Logik des Landgerichts Augsburg in Sachen Untersuchungshaft“ hatte der Strafverteidiger Rainer Pohlen in einem Internet-Blog, unter Weglassung des Rubrums und der Namen der beteiligten Firmen (also in anonymisierter Form), aus einem Haftbeschwerde-Beschluss des Landgerichtes Augsburg zitiert und diesen inhaltlich kritisiert. Tatsächlich war der Beschluss und der zugrunde liegende Haftbefehl dann auch im Rahmen der weiteren Beschwerde vom Oberlandesgericht München aufgehoben worden, so dass der Beschuldigte im Ergebnis aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Wegen dieses Blogbeitrags leitete die Staatsanwaltschaft Augsburg ein Ermittlungsverfahren gegen Pohlen ein. Der Vorwurf lautete auf Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen ( StGB).Bloggen kann gefährlich sein – Staatsanwaltschaft Augsburg leitet ein Verfahren wegen eines Blogbeitrags ein