Am 25. Juni 1975 ließ Premierministerin Indira Gandhi den Ausnahmezustand in Indien proklamieren (englisch unter dem Begriff The Emergency bekannt). Der Ausnahmezustand bestand über 21 Monate bis zum 21. März 1977. In dieser Zeit waren die Grundrechte wie Pressefreiheit aufgehoben oder eingeschränkt, zahlreiche Oppositionelle wurden inhaftiert und die Premierministerin regierte weitgehend per Dekret. Die Zeit des Ausnahmezustandes zählt zu den am kontroversesten diskutierten Perioden der neueren indischen Geschichte. Bei der im März 1977 durchgeführten Parlamentswahl erlitt die von Indira Gandhi geführte Kongresspartei eine schwere Niederlage, die erste größere in ihrer Geschichte, was das Ende des Ausnahmezustandes bedeutete.

Vorgeschichte mini|Jawaharlal Nehru, erster Premierminister des unabhängigen Indien und Vater von Indira Gandhi Nach der Unabhängigkeit Indiens 1947 von der britischen Kolonialherrschaft etablierte sich der Indische Nationalkongress, der hauptsächlich Träger der landesweiten Unabhängigkeitsbewegung gewesen war, als führende Regierungspartei. Bei den gesamtindischen Wahlen zum Parlament in den ersten Jahren der Unabhängigkeit gewann die Kongresspartei zwischen 50 und 75 % der Wahlkreise und Parlamentssitze. Die größten Oppositionsparteien waren die Kommunisten, sozialistische Parteien, Hindu-Nationalisten und die Swatantra-Partei, die alle jedoch nur mit weitem Abstand auf die Kongresspartei folgten. Die Wahlerfolge der Kongresspartei wurden dabei durch das geltende relative Mehrheitswahlrecht begünstigt, das dazu führte, dass Kongresspartei-Kandidaten aufgrund der Zersplitterung der Opposition in der Regel auch schon dann ihren Wahlkreis gewinnen konnten, wenn sie nur auf etwa 30 % der Gesamtstimmen kamen.

Weitgehend unangefochtener politischer Führer in dieser Zeit war Jawaharlal Nehru, der ehemalige Mitstreiter und Weggefährte Mahatma Gandhis. Nach dem relativ überraschenden Tod Nehrus im Jahr 1964 ergab sich ein Machtvakuum in der Kongresspartei und es war zunächst unklar, wer die Führung übernehmen sollte. Für nur wenige Tage übernahm Gulzarilal Nanda das Amt des Premierministers und wurde dann durch Lal Bahadur Shastri abgelöst, der im Wesentlichen die Politik Nehrus fortführte (Staatssozialismus im Inneren, Blockfreiheit in der Außenpolitik). Auch die Tochter Nehrus, Indira Gandhi, erhielt in der Regierung Shastri ein Ministeramt, das des Ministers für Telekommunikation und Rundfunk. Nach dem ebenfalls relativ überraschenden Tod Shastris auf der Konferenz von Taschkent 1968, auf der er ein Abkommen zur Beendigung des Zweiten Indisch-Pakistanischen Krieges unterzeichnet hatte, wurde Indira Gandhi zur neuen Vorsitzenden der Kongresspartei gewählt. Ihr Haupt-Gegenkandidat war Morarji Desai vom konservativen Flügel der Kongresspartei.

In den folgenden Jahren bewegte sich Indira mit ihrer Politik deutlich in Richtung des linken politischen Spektrums. 1969 wurden wichtige Banken verstaatlicht und die Pensionszahlungen an die vormaligen indischen Fürsten (Privy Purse), die diese als Entschädigung für die Abgabe ihrer Länder an die Indische Republik erhalten hatten, eingestellt. Schließlich überwarf sich Indira Gandhi mit den anderen Führern der Kongresspartei in verschiedenen politischen Fragen, so dass sie 1969 durch den Parteipräsidenten S. Nijalingappa aus der Kongresspartei ausgeschlossen wurde. Die machtbewusste Indira sammelte daraufhin ihre Anhänger hinter sich und die Mehrheit der Kongresspartei-Abgeordneten folgte ihr, so dass sich die Kongresspartei in einen kleineren Indian National Congress (Organisation) (Congress (O)) und einen größeren Congress (R) – letzterer unter der Führung von Indira – aufspaltete. Beide Fraktionen beanspruchten, der legitime Nachfolger der alten Kongresspartei zu sein. Bei den landesweiten Wahlen 1971 konnte Indiras Kongress einen erdrutschartigen Sieg erringen und gewann 352 der 520 Parlamentssitze, während der Congress (O) mit dem Spitzenkandidaten Morarji Desai nur 51 Sitze gewann. Danach war klar, wer die Nachfolge der alten Kongresspartei angetreten hatte, und das Suffix „(R)“ wurde fortan weggelassen.

Nach der Parlamentswahl 1971 mini|Indira Gandhi als Premierministerin Die neue Kongresspartei unter der Führung Indiras war nur noch begrenzt mit der alten Kongresspartei vergleichbar, in der es einen erheblichen Pluralismus der Meinungen und eine innerparteiliche Demokratie gegeben hatte. In Indiras Kongress wurden Entscheidungen häufig zentralistisch gefällt, und zwar oft nicht im Kabinett der Premierministerin, sondern in ihrem Büro, in dem ihr Hauptberater und Sekretär P. N. Haksar eine zentrale Rolle spielte, umgeben von einem kleinen Zirkel von Beratern, die häufig von Kaschmir-brahmanischer Herkunft waren, die von Kritikern so genannte „Kashmiri Mafia“. Im Verlaufe ihrer Amtszeit fällte die Premierministerin auch immer wieder einsame Entscheidungen, mit denen sie auch ihre engen Berater überraschte oder schockierte. Die unteren Parteiränge realisierten, dass ihr Aufstieg innerhalb der Partei wesentlich von der Gunst Indiras abhing und so entwickelte sich ein ausgeprägter Personenkult und vorauseilender Gehorsam gegenüber der Parteiführerin. Auf dem Höhepunkt ihres Einflusses war es der Premierministerin möglich, handverlesene Personen ihres Vertrauens zu Chief Ministern in den Bundesstaaten zu ernennen, während die Kongresspartei, die diese Amtsträger eigentlich hätte wählen sollen, dazu degradiert wurde die Entscheidungen Indiras „abzunicken“. Einen Gipfelpunkt der Personalisierung und Zentrierung auf eine einzige Person erreichte der Präsident der Kongresspartei Dev Kant Barooah 1974 mit seinem Slogan Indira is India and India is Indira („Indira ist Indien und Indien ist Indira“) und seiner Erklärung, dass „Indien ohne Opposition auskommen kann, die Opposition ist irrelevant für die Geschichte Indiens“ (India can do without an Opposition; the Opposition is irrelevant to the history of India).

Unter den einfachen Bevölkerungsschichten genoss die charismatische Premierministerin eine erhebliche Verehrung. Sie wurde teilweise als Indira Amma, die Personifikation von Mutter Indien gesehen und zum Teil sogar als hinduistische Gottheit oder Kaiserin von Indien porträtiert. Mit ihrem populistischen Wahlslogan Garibi Hatao ! („Beseitigt die Armut!“) von 1971 hatte sie den Unterprivilegierten ein besseres Leben in Aussicht gestellt. Vom 3. bis 16. Dezember 1971 kam es unter ihrer Regierung zum Krieg mit Pakistan, der mit der Unabhängigkeit Ost-Pakistans unter dem Namen Bangladesch endete. Am 18. Mai 1974 explodierte die erste indische Atombombe auf dem Testgelände Pokhran in der Wüste Thar in Rajasthan. Diese Demonstrationen indischer Stärke steigerte die Popularität Indira Gandhis.

Dauerkonflikte mit den Gerichten und Widerstand gegen die Politik Indiras Die sozialistische Politik Indiras stieß jedoch auch auf Widerstände. Insbesondere kam es zu einem Dauerkonflikt der Premierministerin mit den oberen Gerichten Indiens. In einem grundlegenden Urteil im Fall Golaknath v. State Of Punjab (Kläger Golaknath gegen den Bundesstaat Punjab), bei dem es um die Enteignung der Landbesitzerfamilie Golaknath ging, urteilte 1967 der Oberste Indische Gerichtshof (Supreme Court of India) zugunsten des Klägers, dass die in der indischen Verfassung verankerten Grundrechte (darunter auch das Eigentumsrecht) unverletzlich seien und auch nicht durch vom Parlament beschlossene Gesetze oder Verfassungszusätze (Amendments) aufgehoben werden könnten. Daraufhin verabschiedete Indiras Kongresspartei mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament 1971 den 24. Verfassungszusatz zur indischen Verfassung, nach dem das Parlament auch das Recht besitzen sollte, sämtliche Teile der Verfassung per Gesetz (Verfassungszusatz) zu ändern. Nachdem der Oberste Gerichtshof auch die Aufhebung des Privy Purse als rechtswidrig erklärt hatte, beschloss Indiras Kongress den 26. Verfassungszusatz, mit dem diese Entscheidung des Gerichtes praktisch aufgehoben wurde. Mit einer knappen Mehrheit von 7:6 Stimmen hob der Oberste Gerichtshof im Fall Kesavananda Bharati v. State of Kerala den kurz zuvor beschlossenen 24. Verfassungszusatz 1973 wieder auf und betonte die Unantastbarkeit der Grundrechte in der Verfassung.

In den Jahren 1973 bis 1975 kam es in verschiedenen Teilen des Landes zu Unruhen gegen die Regierung, darunter auch in Gujarat, wo infolgedessen die oppositionelle Janata Front, ein Wahlbündnis verschiedener Parteien, die Wahlen zum regionalen Parlament 1975 gewinnen konnte. Ab 1974 gab es sozialistisch-revolutionär inspirierte Unruhen in Bihar unter der Führung von Jayaprakash Narayan (J. P. movement oder Bihar movement), der zum Sturz der Regierung und täglichen landesweiten Demonstrationen aufrief,Lalan Tiwari: Democracy and Dissent: A Case Study of the Bihar Movement, 1974-75. South Asia Books (Dezember 1987). ISBN 978-81-7099-008-6. und im Mai 1974 kam es zu einem landesweiten Eisenbahnerstreik, der die Infrastruktur des Landes lahmzulegen drohte und gegen den die Regierung mit Härte und umfangreichen Verhaftungen von Streikenden vorging.Stephen Sherlock: Railway Workers and Their Unions: Origins of 1974 Indian Railways Strike. Economic and Political Weekly, 24(41), Oktober 1989, S. 2311–2315,

Der entscheidende Auslöser für die Ausrufung des Ausnahmezustandes war jedoch wieder ein Gerichtsurteil. Bei der Parlamentswahl 1971 war Raj Narain im Wahlkreis Rae Bareli in Uttar Pradesh gegen die Premierministerin angetreten und hatte die Wahl verloren. Daraufhin klagte Narain auf Annullierung des Wahlergebnisses, da seine Gegenkandidatin, die Premierministerin, unerlaubte Mittel verwendet hätte, indem sie sich im Wahlkampf der staatlichen Institutionen bedient habe. Dazu gehörte zum Beispiel der Einsatz von Polizisten sowie die Nutzung von Elektrizität aus einer staatlichen Quelle bei Wahlkampfveranstaltungen. Der Kläger bekam im Fall State of Uttar Pradesh v. Raj Narain durch den Allahabad High Court am 12. Juni 1975 Recht zugesprochen, wobei durch das Gericht ausdrücklich die schwerwiegenderen Anschuldigungen, wie Bestechlichkeit und Wählerstimmen-Manipulation abgewiesen wurden. Die vergleichsweise geringfügigen Verfehlungen hatten zur Folge, dass der High Court die Wahl Indiras im Wahlkreis Rae Bareli für ungültig erklärte, ihren Parlamentssitz aberkannte und ihr untersagte, in den nächsten sechs Jahren an Wahlen teilzunehmen. Zuvor war die Premierministerin in einer bisher dahin nie dagewesenen Weise durch den High Court ins Kreuzverhör genommen worden. Ihr Amt als Premierministerin war von dem Urteil nicht betroffen. Trotzdem nutzte die Opposition das Urteil zu massiver Agitation gegen Indira und es kam zu Massenstreiks der Gewerkschaften und Studentenunruhen.

Die Premierministerin focht das Urteil an und ging in Revision vor dem Obersten Gerichtshof. Am 24. Juni 1975 entschied der Supreme Court, dass das Urteil Gültigkeit habe. Am Folgetag kam es zu von der Opposition organisierten massiven Protesten in Delhi, bei denen teilweise offen zum Umsturz der Regierung aufgerufen wurde. mini|Titelseite des Indian Herald vom 26. Juni 1975 mit der Nachricht über die Verhaftung von prominenten Politikern (Jayaprakash Narayan, Morarji Desai – Congress (R), A. B. Vajpayee und L. K. Advani (beide Jan Sangh), Ashoka Mehta (Sozialistische Partei)) Noch am gleichen Tag, dem 25. Juni 1975 erwirkte die Premierministerin, ohne zuvor ihre Minister konsultiert zu haben, bei dem ihr ergebenen Präsidenten Fakhruddin Ali Ahmed die Ausrufung des Ausnahmezustandes (state of emergency). In der Proklamation des Präsidenten hieß es:

Der Ausnahmezustand war zunächst verfassungsgemäß auf sechs Monate Dauer befristet. Die Premierministerin ließ ihn jedoch mehrfach jeweils kurz vor Auslaufen der 6-Monatsfrist durch den Präsidenten für weitere sechs Monate verlängern.

Ereignisse zur Zeit des Ausnahmezustandes