Militärgefängnisse sind durch das Militär geführte Gefängnisse, in denen in der Regel Verurteilte der Militärjustiz ihre Strafe verbüßen.

Deutschland

Zur Zeit der Monarchie bis 1918, unter der NS-Herrschaft und in der DDR gab es auch deutsche Militärgefängnisse. 1920 wurde die Militärgerichtsbarkeit im Deutschen Reich aufgehoben und Straftaten nach dem Militär-Strafgesetzbuch, wurden von ordentlichen Gerichten abgeurteilt. In dieser Zeit gab es in Deutschland auch keine Militärgefängnisse mehr. 1934 wurden wieder eine eigenständige Militärgerichtsbarkeit eingeführt und 1936 Wehrmachtsgefängnisse eingerichtet. 1945 wurde die eigenständige Militärgerichtsbarkeit zunächst noch zur Aufrechterhaltung der Disziplin in Kriegsgefangenenlagern von den Siegermächten fortgeführt; die Gefängnisse der Wehrmacht wurden aufgelöst. In der Bundesrepublik gibt es keine eigenständigen Militärgefängnisse der Bundeswehr mehr, während es in der DDR eine entsprechende Einrichtung gab.

Die Kreuzkaserne in der Garnison München existierte beispielsweise von 1670 bis 1883, das Wehrmachtgefängnis Torgau von 1936 bis 1945.

Deutsches Heer bis 1918 Im Deutschen Heer bestanden Militärgefägnisse. Das Verwahrhaus I des damaligen Königlichen Strafgefängnisses Tegel (heute: Justizvollzugsanstalt Tegel) war ab 1916 ein Militärgefängnis.

Wehrmacht Ab 1936 wurden im Deutschen Reich Wehrmachtsgefängnisse errichtet, die während des Zweiten Weltkrieges noch durch Kriegswehrmachtgefängnisse in besetzten Gebieten ergänzt wurden. Bis 1939 gab es Wehrmachtsgefängnisse in Germersheim, in Glatz und in Torgau am Standort Fort Zinna. Im Laufe des Zweiten Weltkrieges wurden weitere Gefängnisse in Torgau am Standort Brückenkopf, Graudenz, Anklam, Bruchsal und Freiburg im Breisgau eingerichtet. Zuchthausstrafen wurden in zivilen Zuchthäusern vollstreckt, da durch die Verurteilung automatisch die Wehrunwürdigkeit und damit die Entlassung aus der Wehrmacht einherging.

Am 3. November 1939 hatte das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) den drei damals bestehenden Wehrmachtsgefängnissen Ausführungsbestimmungen zur Aufstellung und Beschickung der Feldstraflager zugesandt.Hans-Peter Klausch: Orte des Schreckens: Die Feldstraflager der Wehrmacht. Via Regia – Blätter für internationale kulturelle Kommunikation, Heft 24, 1995, abgerufen am 15. Oktober 2023. Ab 1942 wurden Teile des Gefängnissystems ausgegliedert und in beweglichen Frontgefängnissen organisiert, die als Strafeinheiten in Bataillonsstärke zu gefahrvollen Arbeiten in Kampfzonen herangezogen wurden. Vornehmlich kamen verurteilte deutsche Soldaten in den militärischen Strafvollzug, während von Kriegsgerichten verurteilte Zivilisten in der Regel an Haftanstalten des Reichsjustizministeriums übergeben wurden.Peter Kalmbach: Wehrmachtjustiz. Metropol-Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-86331-053-0, S. 54 ff., 153 ff.

Neben des Gefängnissen gab es von 1936 bis August 1941 im Heer sieben und in der Marine und der Luftwaffe je eine Sonderabteilung, die der Disziplinierung von Soldaten unterhalb des Strafrechts dienten. Die Sonderabteilungen gingen 1941 im Feldsonderbataillon des Heeres auf.

Für Arreststrafen gab es unterschiedliche Formen des Vollzugs: Der Kasernen- oder Stubenarrest wurde auf der Stube des Soldaten vollzogen. Für den gelinden und geschärften Arrest, der durch den Vorgesetzten oder ein Kriegsgericht verhängt wurde, gab es in den Kasernen und auf Schiffen Arrestzellen. Die Arrestbereiche wurden ab 1942 als Wehrmachtsstrafanstalten bezeichnet.

Festungshaft wurde in den Festungshaftanstalten Ingolstadt (geschlossen 1940) und Germersheim vollzogen.

Deutsche Demokratische Republik Das Militärgefängnis Schwedt in Schwedt an der Oder war das einzige Militärgefängnis der DDR. Kleinere Delikte wurden dabei oft konstruiert bzw. als Vorwand benutzt, um politischen Dissens, den Ausdruck von Individualität oder Andersdenken zu unterdrücken bzw. zu bestrafen.

Bundeswehr In der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland verhängen die Truppendienstgerichte Disziplinararrest nach der Wehrdisziplinarordnung, der keine Freiheitsstrafe im strafrechtlichen Sinne ist. Dieser Arrest kann maximal 21 Tage dauern und wird in der Regel in einer Kaserne in einer Arrestzelle verbüßt. Auch der von ordentlichen Gerichten verhängte Strafarrest nach dem Wehrstrafgesetz wird von der Bundeswehr so vollzogen. Dies gilt auch für Freiheitsstrafen und Jugendstrafen von nicht mehr als sechs Monaten Dauer, wenn die zivile Vollstreckungsbehörde die Bundeswehr darum ersucht ( EGWStrG in Verbindung mit BwVollzO).

Einrichtung der Besatzungsmächte

mini|hochkant=1.4|Eingangstor zum Kriegsverbrechergefängnis Spandau, 1951 Um die Urteile des Kriegsverbrechertribunals von Nürnberg zu vollziehen, richteten die vier Besatzungsmächte 1947 das Kriegsverbrechergefängnis Spandau in einer ehemaligen Festungshaftanstalt (1898–1945) ein. Es war eine der wenigen Einrichtungen, in welchen die Mächte noch während des Kalten Kriegs zusammenarbeiteten. Die Einrichtung wurde 1987 geschlossen, nachdem der letzte Gefangene Rudolf Heß tot war.

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine eigentlichen Militärgefängnisse. Die militärstrafrechtlichen Freiheitsstrafen, welche nur von den Organen der Militärjustiz verhängt werden können, werden in den zivilen Strafanstalten vollzogen.

(Disziplinarrechtliche) Arreststrafen werden während des Dienstes von der Truppe in einem Arrestlokal selbst vollstreckt; außerhalb des Dienstes vollzieht der Wohnsitzkanton des Täters dessen Arreststrafe (Art. 191 f. MStG).

Vereinigte Staaten Die Vereinigten Staaten haben ein ausdiffernziertes System von militärischen Strafanstalten, das dem System der Bundesgefängnisse ähnelt. Militärgefängnisse werden beim Heer und der Luftwaffe umgangssprachlich als guardhouse oder stockade und bei der Marine, dem Marine Corps und der Küstenwache als brig bezeichnet. Es gibt mehrere Gefängnisse unterschiedlicher Sicherheitsstufen. Für männliche Gefangene werden die Einrichtungen in Tier I (für Strafen bis zu einem Jahr, nicht eingerichtet), Tier II (bis zu sieben Jahren) und die United States Disciplinary Barracks in Fort Leavenworth (Kansas) für Strafen von mehr als zehn Jahren unterteilt. Nach dieser Einstufung ergeben sich auch die Sicherheitsmaßnahmen. Für weibliche Gefangene gibt es keine Unterteilung. Weibliche Gefangene, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden, werden in der Naval Consolidated Brig auf der Marine Corps Air Station Miramar bei San Diego in Kalifornien untergebracht. 2020 gab es 1200 Gefangene in amerikanischen Militärgefängnissen, davorn waren 557 Gefangene Soldaten des Heeres, 253 des Marine Corps, 227 der Luftwaffe, 156 der Marine und 7 der Küstenwache. Nur 2,4 % der Straftaten betrafen Militärrecht. Den größten Teil machten mit 71,7 % Sexualdelikte und andere Gewaltdelikte (16,8 %), wie Mord und Körperverletzung, aus.

mini|Ehemaliges Militärgefängnis der US-Armee in Mannheim Ein Teil der Anstalten ist für Gefangene aller Teilstreitkräfte, einige sind an eine Teilstreitkraft gebunden. Es gibt sechs Anstalten, die für alle Teilstreitkräfte den Vollzug durchführen. Davon gehören je drei zum United States Army Corrections Command (US Disciplinary Baracks und Midwest Joint Regional Correctional Facility in Fort Leavenworth und Northwest Joint Regional Correctional Facility in Fort Lewis) und zur Marine (Naval Consolidated Brig in Charleston, Chesapeake und Miramar). Zwei weitere Anstalten unterstehen dem Heer und 41 der Marine. Die große Zahl bei der Marine ergibt sich daraus, dass es 20 Einrichtungen auf Schiffen (Flugzeugträger und amphibische Angriffsschiffe) und vier gesonderte Untersuchungshaftanstalten (Pre-Trial Confinement Facility) gibt. Dem Marine Corps unterstehen drei Anstalten. Bei der Luftwaffe und der Küstenwache gibt es keine gesonderten Haftanstalten. Die US Army unterhält in Europa die United States Army Corrections Facility-Europe in der Sembach Kaserne in Kaiserslautern. Bis 2014 war die zentrale Einrichtung für in Europa stationierte Soldaten in Mannheim untergebracht. 2020 waren 672 Gefangene in Anstalten des Heeres, 330 bei der Marine, 157 beim Marine Corps und 21 bei der Luftwaffe untergebracht.

Außerdem gibt es Militärgefängnisse, die nicht für Soldaten gedacht sind, sondern in welchen Gefangene, die keine Kriegsgefangenene sind, untergebracht werden. Beispiele dafür sind das Abu-Ghuraib-Gefängnis im Irak, das Militärgefängnis Bagram in Afghanistan oder das Gefangenenlager Guantanamo auf der Guantanamo Bay Naval Base.

Beispiele

Europa: Wehrmachtgefängnis Linz in Österreich Cherche-Midi-Gefängnis in Frankreich bis 1947 (während der Besatzungszeit auch von der Wehrmacht genutzt) Wehrmachtgefängnis Frèsnes in Frankreich

USA: Governors Island

Militärgefängnisse sonstiger Staaten: Militärgefängnis Callao in Peru Militärgefängnis Santiago Tlatelolco in Mexiko-Stadt, Mexiko

Weblinks

Einzelnachweise