Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) ist die Bezeichnung für eine Schweizer Gesetzesvorlage, auf der seit 2016 der weitere Ausbau der Bahninfrastruktur basiert. FABI umfasst den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und das Strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP). Die rechtlichen Grundlagen wurden 2013 in der Bundesversammlung angenommen, anschliessend wurde es in der Volksabstimmung im Februar 2014 auch dem Stimmvolk vorgelegt und deutlich angenommen. Seither ist die Planung und Realisation von grossen Bahnprojekten Sache des Bundes.
Die ersten Etappen des STEP werden als Ausbauschritt 2025 und Ausbauschritt 2035 bezeichnet.
Geschichte Der Schweizer Bundesrat wollte 2010 eine Anschlusslösung von Bahn 2000 ausarbeiten, die kleinere Version wurde mit 12 Mia CHF veranschlagt, die grössere mit 21 Mia CHF. Daraufhin startete der VCS die Initiative «Für den öffentlichen Verkehr», die die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs neu regelte. Bei der Einreichung der Initiative war schnell klar, dass der Bundesrat einen Gegenvorschlag ausarbeiten will, der weiter ging als Bahn 2030, der Gegenvorschlag hiess FABI. Nach langer Diskussion in der Sommersession 2013 wurde FABI gegenüber der Initiative bevorzugt, das Parlament empfahl dem Volk FABI. Schon wenige Wochen nach der Session zog VCS die Initiative «Für den öffentlichen Verkehr» zurück. Am 9. Februar 2014 stimmte das Volk für den Bundesbeschluss FABI. FABI beinhaltet einen neuen Fonds BIF (Bahninfrastrukturfonds) und ein Programm STEP. Das neue Gesetz ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Aktueller Stand – Februar 2019
Nach der Beratung in der Verkehrskommission wurde der Neubau einer direkten Linie von Neuenburg nach La Chaux-de-Fonds mittels Tunnels, die Verlängerung in Leysin bis zur Seilbahnstation, die Doppelspur in Rorschach und Projektierungsmittel für das Herzstück Basel so wie des Durchgangsbahnhofs Luzern, neu in die Liste des Ausbauschritt 2035 aufgenommen. Die Beratungen im Ständerat sind für die Frühlingssession 2019 geplant, die im Nationalrat in der Sommer Session 2019.
Oktober 2018
Am 31. Oktober hat der Bundesrat die Botschaft "AS2035" an die Bundesversammlung verabschiedet. Die kleinere Version vom "AS2030" mit rund 7 Mia CHF wird dabei nicht mehr weiterverfolgt. Neue Elemente hat der Bundesrat jedoch aufgenommen nach der Vernehmlassung namentlich der weitere Teilausbau des Lötschberg-Basistunnel, Aufwertung Bahnhof St. Gallen zum Vollknoten und die Verbesserung zwischen Basel, dem Jurasüdfuss und Genf. Damit steigen auch die Gesamtkosten auf 11.9. (+0.4 Mia CHF). Die zwei grösseren Bauvorhaben Herzstück Basel und Durchgangsbahnhof Luzern wurden jedoch nicht aufgenommen. Beim neuartigen Projekt der Grimselbahn wird auch noch zugewartet.
Januar 2018
Aktuell werden nach der Vernehmlassung zum Ausbauschritt STEP 2030 oder 2035, die Stellungnahmen der Kantone, Parteien und Organisationen bearbeitet. Der Bundesrat wird die Botschaft anschliessend Ende 2018 der Bundesversammlung vorgelegt. Die meisten Stellungsteilnehmer befürworten die Variante STEP 2035, damit würden rund 11.5 Mia CHF bis 2035 ausgegeben für die Eisenbahn Infrastruktur. Wenige Kantone befürworten sogar eine Erhöhung des Verpflichtungskredits um weiter 0.5 bis 1.5 Mia CHF für weitere wichtige Projekte.
September 2017
Ende September hat der Bundesrat die Vernehmlassung für den nächsten Ausbauschritt veröffentlicht. Bis Januar können sich nun interessierte Parteien, Verbände oder Organisationen dazu äussern. Nachdem in den letzten zwei Jahrzehnten in die Nord-Süd-Achse investiert wurde, wird nun hauptsächlich die West-Ost-Achse ausgebaut. Vorgesehen ist der Bau des Brüttener Tunnel zwischen Winterthur und Zürich und der Ausbau Bahnhof Stadelhofen (4. Gleis). Total sind Massnahmen von 11.5 Mia CHF geplant. Weiter ist geplant, dass die Kantone Basel und Luzern jeweils ihre Grossprojekte Herzstück (BS) und Tiefbahnhof (LU) selber dürfen vorfinanzieren.
Januar 2017
Der Bundesrat hat eine Aussprache zum Ausbauschritt 2030/35 geführt und dem UVEK bestätigt, für die Planung zwei Varianten weiterzuverfolgen. Diese tragen unterschiedlich stark zur Entlastung des Netzes bei und unterscheiden sich hinsichtlich der Finanzierung und des Zeithorizonts wie folgt:
Variante 1 entschärft die grössten absehbaren Engpässe im Personenverkehr und bringt punktuelle Qualitätsverbesserungen für den Güterverkehr. Dies bei einem Finanzrahmen von 7 Milliarden Franken und einer Realisierung bis 2030. Die prognostizierte Verkehrszunahme kann damit nicht gänzlich aufgefangen werden. Variante 2 erlaubt es, zusätzlich weitere dringliche Ausbauten vorzunehmen. Dies bei einem Finanzrahmen von maximal 12 Milliarden Franken und einer Realisierung bis 2035. Der prognostizierte Verkehr kann damit weitgehend aufgefangen werden.Aussprache zum Bahnausbauschritt 2030/35, 25. Januar 2017 admin.ch
Zudem wurde bekannt, dass die Vernehmlassung von STEP 2030/35 im September 2017 stattfinden wird, einen Monat früher wird ein neues Spezialgesetz zu einem unterirdischen Gütertransport in die Vernehmlassung gehen. Dass wird der Bund nicht finanzieren, aber für dieses grosse Projekt wird es ein neues Gesetz brauchen.Bundesamt für Verkehr BAV: Unterirdischer Gütertransport admin.ch
Oktober 2016
Eine Prioritätenliste der grossen Bahnprojekte wurde veröffentlicht dabei kam heraus, dass der Brüttener Tunnel höchste Priorität geniesst. Dafür gibt es wenig Vorrang für den Tiefbahnhof in Luzern und das Herzstück in Basel. Folgende Priorität werden die einzelnen Projekte haben.
1. Priorität Brüttener Tunnel und Doppelstockzüge am Jurasüdfuss
2. Priorität Güterverkehr-Umfahrungslinie für Zürich (Gubristbahntunnel) oder Ausbau Stadelhofen (4. Gleis), Zimmerberg-Tunnel (Fortsetzung), Lötschberg-Tunnel (Teil oder Vollausbau)
3. Priorität Herzstück in Basel, Direktverbindung Zürich – Aarau, Durchgangsbahnhof Luzern, Direktverbindung Neuenburg – La Chaux-de-Fonds
Juni 2014 Mit der Annahme des Bundesbeschlusses am 9. Februar durch das Volk (22 von 23 Stände und 62,8 % Ja-Stimmen) kann die Planung weitergehen. Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, steht dem Inkrafttreten nichts mehr im Wege. Bereits bis 2019 muss der Bundesrat dem Parlament den Ausbauschritt 2035 vorlegen. Woraus dieses Programm bestehen soll, hat das Parlament im Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2025 bereits skizziert (Art. 1 Abs. 3). Im Juni 2014 gab die SBB bekannt, dass die Fernverkehrszüge ab 2021 auf den Hauptachsen im Viertelstundentakt verkehren werden.
Bahninfrastrukturfonds
Einnahmen Am 1. Januar 2016 ist die Gesetzgebung für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) in Kraft getreten. Der BIF absorbiert einerseits den bisherigen Fonds (FinöV) und wird nach Artikel 87a Absatz 2 Buchstabe d der Bundesverfassung durch folgende bisherige und neue Quellen gespeist (in Klammern der Betrag in Millionen CHF gemäss Voranschlag 2017, total 4'654): 2 Mehrwertsteuer-Promille, wovon eines befristet von 2018 bis 2030 ist maximal 2/3 der LSVA-Erlöse 9 Prozent der Mineralölsteuereinnahmen, befristet bis 2030 2,3 Milliarden Franken aus der allgemeinen Bundeskasse, die bis 2015 für Betrieb und Substanzerhalt der Infrastruktur aufgewendet wurden; der Betrag wird jährlich der Teuerung und dem Wirtschaftswachstum angepasst 500 Millionen Franken als Beitrag der Kantone, der Anteil jedes Kantons bemisst sich nach den im Regionalverkehr bestellten Personen- und ZugkilometernEisenbahngesetz (EBG): Art. 57 Mitfinanzierung durch die Kantone admin.ch 2 Prozent der Einnahmen der Direkten Bundessteuer von natürlichen Personen, entsprechend den Mehreinnahmen, die durch die Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf 3000 Franken entstanden
Ausgaben Nach dem BahninfrastrukturfondsgesetzBundesgesetz über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur admin.ch dient der Fonds vorrangig der Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt des bestehenden Eisenbahnnetzes, weiter dem Ausbau des Eisenbahnnetzes und der Forschung im Eisenbahnbereich. Bis 2030 muss der Fonds überdies die zuvor (im FinöV-Fonds) angehäuften Schulden verzinsen und zurückzahlen. Etwas mehr als ein Viertel der Ausgaben dienen dem Ausbau.
Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur Mit dem Strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) werden die Bahnprojekte in sogenannte Ausbauschritte kategorisiert.
Ausbauschritt 2025 In diesem Ausbauschritt sind auch Gelder für Studien (z. B. Brüttenertunnel) für zukünftige Ausbauschritte enthalten. Der Ausbauschritt 2025 wird vor allem für mehr Kapazität auf den Hauptstrecken (z. B. Zürich – Bern) sorgen. Mit dem ersten Standbericht zum Ausbauschritt 2025 wurde ersichtlich, dass einzelne Massnahmen später als 2025 in Betrieb genommen werden.
StatusStrecke (Abschnitt)vmaxLängeBauzeitKostenFokusQuelle In Betrieb Zermatt–Fiesch2017–202254 Mio Kapazität für 30'-Takt sowie 15'-Takt Zermatt-Täsch https://www.ulrichimboden.ch/sites/images/downloads/schtipper/55.pdfIm Bau Contone - Ponte Ticino 1,38 km2024–202775 Mio. Kapazität durch Doppelspur In Betrieb Minusio2022–202324,7 Mio. Neue Haltestelle In Betrieb Lugano–Locarno (Contone–Tenero)2019–2021150 Mio Kapazität für 30'-Takt durch DoppelspurGeplant Zürich–Lugano–2025100 Mio Kapazität für 30'-Takt durch Wendegleis in LuganoIm Bau Zürich–Chur2023–2025130 Mio Kapazität für 30'-Takt durch Güterzug-Überholgleise In Betrieb Rapperswil–St. Gallen2021–202355 Mio Kapazität durch längere Züge (Perronverlängerungen)In Betrieb Rapperswil–St. Gallen (R.–Uznach)2021–2023240 Mio. Kapazität für 2 zusätzliche Züge pro Stunde durch Doppelspur In Betrieb St. Gallen–Chur2023–2024238 Mio. Doppelspur Trübbach–Buchs (SG) und Doppelspur Rüthi (SG)–Oberriet, Neue Haltestelle Trübbach Fährhutten, Rückbau der Haltestellen in Trübbach, Weite-Wartau, Räfis-Burgerau.Geplant Chur–Davos/St. Moritz–2025150 Mio Kapazität für 30'-Takt In Betrieb Wolhusen 2021 20 Mio. Mittelperron Modernisierung In Betrieb Giswil/Stans–Luzern2020–202190 Mio Kapazität für 15'-Takt durch Doppelspurinseln und KreuzungsstellenGeplant Bern–Luzern–202560 Mio Kapazität für 30'-TaktGeplant Leistungssteigerung Bern West2025–2036900 Mio. Kapazität für mehr Bahnen inkl. Überwerfung Holligen Im Bau Basel–Liestal2020–2025490 Mio Kapazität für 3. stündliche S-Bahn nach Liestal durch Ausbau Basel OstIm Bau Chavannes–Twann (Ligerztunnel)2020–2029431 Mio Kapazität für 30'-Takt und Güterverkehr durch Doppelspur In Betrieb Bussigny-Cossonay (Diagonale Vufflens) 2022–202433 Mio. Kapazität durch Vereinfachung der Güterverkehr Geplant Lonay - Morges2,5 km2024–2031150 Mio. 3. Gleis (Léman 2030) In Betrieb Coppet – Founex2018–2019330 Mio. Kapazität für Güterzüge, Bauende Juni 2019 (Léman 2030)Geplant Genf14 km2030–20382000 Mio. Unterirdischer Durchgangsbahnhof und Kapazität durch zwei zusätzliche Gleise (Léman 2030)
Ausbauschritt 2035 Der 1. Ausbauschritt wird 2025 vollendet sein, es werden 6,4 Mia Fr. investiert. Anschliessend wird es einen Ausbauschritt 2035 geben. Der Bahn-Ausbauschritt 2035 (AS 35) bezweckt, die sich abzeichnenden Engpässe im Eisenbahnnetz zu beheben. Für das Gesamtpaket hat das Parlament 2019 den Betrag von 12,89 Milliarden Franken bewilligt. Im Ausbauschritt 2035 sind u. a. folgende Projekte bewilligt: Brüttener Tunnel, Zimmerberg-Basistunnel, der Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen auf vier Gleise und die Projektierungskosten für den Tiefbahnhof Luzern und das Herzstück Basel.