mini|400px|Freihandelsabkommen der Europäischen Union (Stand: September 2025)
Die Europäische Union hat die Kompetenz, Freihandelsabkommen mit anderen Staaten oder Organisationen zu schließen. Die Mitgliedstaaten haben ihre Zuständigkeiten in der Zollpolitik vollständig übertragen und können daher keine eigenen Handelsverträge schließen.
Die Verhandlungen über neue Handelsabkommen werden von der Europäischen Kommission geführt. Waren diese erfolgreich, wird das Ergebnis zunächst von beiden Seiten durch Unterschrift bestätigt (paraphiert), anschließend erfolgt eine rechtliche Prüfung und die Ratifikation durch das Europäische Parlament und den Ministerrat. Zum Schluss folgt die Unterzeichnung durch die beiden Vertragspartner.
Bei umfassenden Handelsabkommen (wie etwa CETA mit Kanada oder dem Mercosur-Abkommen), die über reine Zollfragen hinausgehen und auch Bereiche betreffen, die in die Zuständigkeit der nationalen Parlamente fallen, müssen diese Abkommen oft von den nationalen Parlamenten der EU-Staaten ratifiziert werden. Dennoch werden die Verhandlungen zentral durch die EU geführt.
Freihandelsabkommen, die zwar unterzeichnet, aber noch nicht von allen Vertragsparteien ratifiziert wurden, sind oftmals mit einer Klausel versehen, dass sie in diesem Zustand bereits „vorläufig“ oder eingeschränkt zur Anwendung kommen. Ob diese Praxis juristisch korrekt ist, ist umstritten. So bezeichnet ein Gutachten des Europarechtlers Wolfgang Weiß die vorläufige Anwendung eines Abkommens „an den Parlamenten vorbei“ als „verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch unakzeptabel“. Laut Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist die Praxis aus österreichischer Sicht verfassungswidrig.
Die EU ist seit 1995 Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO) und übt dort das Stimmrecht für alle ihre Mitgliedsstaaten aus. Sie ist damit auch Vertragspartner beim Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), beim Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und beim Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).
Liste
Flagge Staat Unterzeichnet Vorläufige Anwendung In Kraft getreten Abkommen Beziehung Afghanistan Derzeit kein Freihandelsabkommen Außenpolitik Afghanistans Ägypten 25. Juni 2001 1. Januar 2004 1. Juni 2004 Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits Außenpolitik Ägyptens Albanien 12. Juni 2006 1. April 2009 Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits Beitrittsverhandlungen Albaniens mit der Europäischen Union Algerien 22. April 2002 1. September 2005 Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits Außenpolitik Algeriens Andorra 28. Juni 1990 1. Januar 1991 Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra Andorra und die Europäische Union Angola Derzeit kein Freihandelsabkommen Außenpolitik Angolas Antigua und Barbuda 15. Oktober 2008 29. Dezember 2008 Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits Außenpolitik Antigua und Barbudas Äquatorialguinea Derzeit kein Freihandelsabkommen Außenpolitik Äquatorialguineas Argentinien17. Januar 20261. Mai 2026 Freihandelsabkommen EU-Mercosur Außenpolitik Argentiniens Armenien 22. April 1996
24. November 20171. Juni 2018 1. Juli 1999 Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits