Das Landschaftsschutzgebiet Hoppecke-Diemel-Bergland mit 7.844 Hektar Größe liegt im südöstlichen Stadtgebiet Brilon, im westlichen und südwestlichen Stadtgebiet von Marsberg. Das Gebiet wurde 2001 mit dem Landschaftsplan Hoppecketal durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Teile des LSG im Bereich der Auen von Diemel und Hoppecke gehören seit 2004 zum FFH-Gebiet Gewässersystem Diemel und Hoppecke (DE 4617-302) mit 588 ha Größe. Der Großteil des LSG gehört zum Naturpark Diemelsee. Nur einige nördliche Bereiche gehören nicht zum Naturpark. Hessen grenzt direkt an das LSG.
Beschreibung mini|links|Waldbrandfläche 2026 mini|links|Blick vom Enkenberg Richtung Beringhausen mini|Zum Gülletourismus genutzter Gülle-Container im Hoppecketal Beim Landschaftsschutzgebiet Hoppecke-Diemel-Bergland handelt es sich um eine stark reliefierte Landschaft mit Höhenlagen zwischen 500 und 800 m. In die Landschaft sind die Fließgewässer tief eingeschnitten. Hingegen ist der Bereich des Fürstenberger Waldes im LSG nur schwach reliefiert. Im Gebiet fließen Hoppecke und Diemel, wobei nur Teile der Hoppecke zum LSG gehören, während die Diemel ausschließlich im Naturschutzgebiet Oberes Diemeltal verläuft.
Das gesamte LSG hat einen großen Waldanteil. Neben Fichten findet sich auch ein großer Buchenwaldanteil im Gebiet. Im LSG befinden sich Zeugnisse der Siedlungs- und Landnutzungsgeschichte wie Reste von Erzgruben, Erzeisenbahnen, Flößgräben und Wasserkraftanlagen.
Auch viele intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen liegen im Landschaftsschutzgebiet.
Waldbrand 2026 Im Landschaftsschutzgebiet Hoppecke-Diemel-Bergland verbrannte bei einem Waldbrand im Juli 2026 nördlich von Helminghausen eine Fläche von rund 35 Hektar ab. Neben privaten Wiesenflächen waren städtische Waldflächen betroffen. Diese kamen von der Feuerwehr Marsberg und aus dem ganzen HSK, sowie aus den angrenzenden Kreisen Waldeck-Frankenberg, Paderborn und Höxter. Sogar Feuerwehrbereitschaften aus verschiedenen Teilen Nordrhein-Westfalens, unter anderem aus Dortmund und Münster, waren vor Ort, zudem das Technische Hilfswerk, das Deutsche Rote Kreuz sowie weitere Hilfsorganisationen. Örtliche Landwirte und Forstunternehmen leisteten mit ihren Maschinen Unterstützung. Ein Hubschrauber der Polizei, mit Löschwasser-Außenlastbehälter, war im Pendelverkehr zwischen Waldbrand und Diemelsee im Einsatz. Es waren rund 2000 Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, DRK, Malteser Hilfsdienst und THW im Einsatz und es handelte sich um den größten Feuerwehreinsatz seit Jahrzehnten im Gebiet von Marsberg.Christine Futter: Als die Rauchwolke über dem Sauerland stand. Sauerlandkurier, Ausgabe Arnsberg/Sundern vom 22. August 2026
Schutzzweck Das LSG Hoppecke – Diemel – Bergland wurde als LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, ausgewiesen. In den Stadtgebieten von Brilon und Marsberg gibt es noch weitere Landschaftsschutzgebiete vom Typ A (Allgemeiner Landschaftsschutz). Auch Landschaftsschutzgebiete vom Typ B (Ortsrandlage, Landschaftscharakter) und Typ C (Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland) mit jeweils anderen Auflagen wurden in den Städten ausgewiesen.
Das LSG wurde zur Erhaltung der Eigenart und Schönheit der Landschaft, zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes vor Eingriffen sowie zur Ergänzung der durch Ausweisung als Naturschutzgebiet strenger geschützten Bereiche des Naturraums als Pufferbereiche ausgewiesen.
Rechtliche Vorschriften Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen unterliegen einer behördlichen Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ A besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft, die öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, die Abwasserwirtschaft oder einen bestehenden angrenzenden gewerblichen Betrieb ( Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches). Auch der Bau von Windkraftanlagen und Wasserkraftwerken ist mit Baugenehmigung erlaubt.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Hochsauerlandkreis
Literatur Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Hoppecketal. Meschede 2001, S. 119–127.
Weblinks
Einzelnachweise
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