Das Adelsgeschlecht Isenburg, auch Ysenburg, ist ein Hochadelsgeschlecht, dessen Anfänge bis ins 11. Jahrhundert reichen. Stammburg des Geschlechts war die Isenburg im gleichnamigen Ort im heutigen Landkreis Neuwied. Bis 1376 gelang es den Ysenburgern, die durch Heirat erworbenen Ansprüche an der Herrschaft Büdingen (im heutigen Wetteraukreis) durchzusetzen. Nachfolgende Isenburger wurden 1442 Reichsgrafen und waren u. a. auch Burggrafen von Gelnhausen.

Die Grafschaft Isenburg (bis 1744 Isenburg oder Ysenburg, danach nur noch die Birsteiner Linie mit „I“Zur Schreibweise der Namen des bzw. der verschiedenen Grafen- und Fürstenhäuser siehe Anton Calaminus: Die Einführung der Reformation in der Grafschaft Ysenburg. In: Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde, 9. Band, Kassel 1862, S. 1–57.) erreichte ihre größte Ausdehnung im 18. Jahrhundert. Sie umfasste Teile des heutigen Main-Kinzig-Kreises und Wetteraukreises im nördlichen Teil und des Kreises und der Stadt Offenbach im südlichen Teil. Die Linien Isenburg-Limburg und Isenburg-Kempenich, die von Rembold von Isenburg begründet wurden, verzweigten sich mehrfach (Nieder-Isenburg). Durch Heirat erwarben Ysenburger die Herrschaft Büdingen und weitere Gebiete in der südöstlichen Wetterau (Ober-Isenburg). Als reichsunmittelbare Grafen und Fürsten zählten die diversen Linien der Isenburger/Ysenburger zum Hochadel.

Geschichte miniatur|Die zehn Reichskreise am Anfang des 16. Jahrhunderts

Nieder-Isenburg Die Isenburger galten als eines der bedeutendsten, alteingesessenen, edelfreien Geschlechter am Mittelrhein und im Westerwald. Der erste nachweisbare feste Wohnsitz des Geschlechts war ein Herrenhof in Rommersdorf, nahe dem heutigen Heimbach-Weis, einem Stadtteil von Neuwied. Um 1100 hatten die Brüder Rembold I. (auch Reinbold) und Gerlach I. am Sayn- und Iserbach die Burg Isenburg erbaut und nannten sich von nun an Herren von Isenburg. Rembold II. von Isenburg (1103–1121) war mit einer Tochter des vorletzten Grafen von Arnstein verheiratet und erbte einige Rechte im Einrichgau. Weitere Herrschaftsrechte waren: Klostervogtei Fulda 1232–1414 Klostervogtei Limburg und Herrschaft (siehe Limburg (Adelsgeschlecht)) 1243–1326 Hälfte der Grafschaft Wied 1326–1462 Grafschaft Wied

Gerlach IV. von Isenburg heiratete Ende des 12. Jahrhunderts die Erbtochter der Herren von Kobern. Er wird 1189 als Herr von Kobern bezeichnet. Bis 1270 befand sich die Herrschaft Kobern in den Händen der Isenburger (siehe Linie Isenburg-Kobern).

Bereits im 12. Jahrhundert begann die Verzweigung des Geschlechts. 1210 existierten schon vier bis fünf verschiedene Linien nebeneinander. Immer neue Familienstämme bildeten sich, mit denen Erbteilungen einhergingen. Entsprechend baute man auch weitere Burgen: Zwischen 1179 und 1210 die Burg Braunsberg bei Anhausen, 1194 die Niederburg Kobern an der Mosel, 1213 die Burg Grenzau bei Höhr-Grenzhausen, 1258/59 die Burg Arenfels bei Hönningen.

Im 13. Jahrhundert erbten Bruno II. von Braunsberg und sein Bruder Dietrich von Isenburg die Hälfte der Grafschaft Wied. Später gelang es Wilhelm von Braunsberg-Isenburg (1324–1383), die gesamte Grafschaft zu vereinigen und eine neue Linie der Grafen von Wied zu gründen (siehe Linie Isenburg-Wied).

Zum Ende des 15. Jahrhunderts war von der Linie Isenburg-Cleeberg nur noch der Zweig Isenburg-Büdingen übrig. Diese neue Grafschaft teilte sich vom Ende des 15. Jahrhunderts bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts mehrmals.

Mit dem Tod von Graf Ernst von Isenburg-Grenzau im Jahre 1664 war die Linie Nieder-Isenburg ausgestorben. Landesherren wurden dann ab 1666 im Rahmen eines Kondominiums die Grafen von Walderdorff und Grafen von Wied-Neuwied.

Ober-Isenburg mini|Grafschaft Oberisenburg, Karte von J. D. A. Hoeck 1790

Ludwig von Isenburg († um 1304), ein Ysenburger (aus Nieder-Isenburg), kam vermutlich über eine Heirat mit der Erbtochter von Büdingen in die südöstliche Wetterau (Ober-Isenburg). Es gelang den Ysenburgern, das ursprünglich in fünf Teile zerfallene Erbe der Büdinger, darunter die Verwaltung des Büdinger Waldes als Teil der Pfalz Gelnhausen, im Verlauf von etwa 150 Jahren größtenteils an sich zu bringen.

Diese Grafschaft Isenburg-Büdingen mit dem Büdinger Schloss als Herrschaftszentrum teilte sich 1511/17 in die Linien Isenburg-Ronneburg und Isenburg-Birstein (Erste Hauptteilung). Die Linie Isenburg-Ronneburg starb 1601 aus, worauf der Gesamtbesitz an Isenburg-Birstein fiel. Die Linie Isenburg-Birstein spaltete sich 1628/31 in die Zweige Isenburg-Büdingen und Isenburg-Offenbach (Zweite Hauptteilung).

mini|Solmser Landrecht, Titelblatt der Ausgabe von 1571

Ende des 16. Jahrhunderts wurde das Solmser Landrecht im Isenburger Herrschaftsgebiet als Landesrecht eingeführt. Dafür fand ein „besonderer Publicationsakt“ statt.Arthur B. Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 105 u. Anm. 25 sowie beiliegende Karte. Das Gemeine Recht galt nun nur noch, wenn Regelungen des Solmser Landrechts für einen Sachverhalt keine Bestimmungen enthielten. Das Solmser Landrecht blieb in den Landesteilen, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts an das Großherzogtum Hessen fielen, weiter geltendes Recht. Es wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.

Die Landesteilung von 1687, die Entstehung des Büdinger Landes und der Speziallinien Durch die Dritte Hauptteilung (1684) entstanden die beiden Häuser Ysenburg-Büdingen-Birstein (ab 1744 Fürstentum Isenburg und Büdingen mit Residenz in Birstein bzw. Offenbach) und Ysenburg-Büdingen (Grafschaft mit Residenz in Büdingen). Die letztere teilte sich am 23. Juli 1687 in Meerholz in einem erneuten RezessGustav Simon: Die Geschichte des reichsständischen Hauses Ysenburg und Büdingen. Zweiter Band: Die Ysenburg und Büdingen’sche Hausgeschichte. Verlag Brönner, Frankfurt 1865, S. 363 f. noch einmal in vier Speziallinien. Sie alle nannten sich Ysenburg und Büdingen und fügten jeweils den Sitz ihrer Linie hinzu (einheitliche Schreibweise jedoch erst ab dem 19. Jahrhundert): Ysenburg-Büdingen in Büdingen (ausgestorben 1941), Ysenburg-Büdingen in Marienborn (ausgestorben 1725), Ysenburg-Büdingen in Meerholz (ausgestorben 1929) und Ysenburg-Büdingen in Wächtersbach (die 1941 ihren Sitz in Büdingen nahmen; es war die einzige Speziallinie, die übrig geblieben war). Die Teil-Grafschaften waren nicht nur durch die Blutsverwandtschaft, sondern insbesondere auch durch Hausverträge (Erbfolgeregelungen) verbunden (Agnaten).

Da das Erbprinzip der Primogenitur in Ysenburg noch nicht eingeführt war, wurde das Territorium 1687 unter den vier Söhnen von Maria Charlotte (1631–1693), Witwe des Johann Ernst I. von Isenburg-Büdingen, Vormünderin ihrer Söhne, geteilt. Der älteste Sohn, Johann Casimir Graf von Isenburg-Büdingen (1660–1693) erhielt Schloss, Stadt und Gericht Büdingen und die umliegenden Dörfer, Ferdinand Maximilian, der zweitälteste Sohn erhielt Schloss und Stadt Wächtersbach, Georg Albrecht erhielt Meerholz und die umliegenden Dörfer und Karl August erhielt Marienborn, im heutigen Büdinger Stadtteil Eckartshausen, mit den umliegenden Dörfern. Da die Linie Ysenburg-Büdingen-Marienborn bald ausstarb, gab es in der Folgezeit neben der (älteren) Hauptlinie Isenburg-Birstein die (neuen) Speziallinien Ysenburg und Büdingen in Büdingen, Ysenburg und Büdingen in Meerholz und Ysenburg und Büdingen in Wächtersbach.

Durch den Tod des Grafen Karl August von Ysenburg-Büdingen-Marienborn 1725 wurde entsprechend seinem Testament der Marienborner Besitz aufgeteilt, die Ämter Gründau und Eckartshausen, sowie die Dörfer Gettenbach und Haitz kamen zu Ysenburg-Büdingen-Meerholz.

Jede der nunmehr drei Grafschaften umfasste jetzt ca. 200 km² mit ca. 6 500 Einwohnern bei Einnahmen von ca. 35 000 fl.Johann Daniel Albrecht Hoeck: Historisch-statistische Topographie der Grafschaft Oberisenburg. Jäger, Frankfurt am Main 1790,

Graf Wolfgang Ernst I. zu Isenburg und Büdingen (Birsteiner Linie) wurde am 23. Mai 1744 von Kaiser Karl VII. in den Fürstenstand erhoben; aber erst 1803 erhielt sein Nachfolger einen Sitz im Reichsfürstenrat.

Neuer Staat im Rheinbund – Souveräner Fürst 1806 trat das Fürstentum Isenburg(-Birstein) – nicht ganz freiwilligBei einem Festbankett mit etlichen Diplomaten deutscher Reichsterritorien soll Außenminister Talleyrand diesen die Anordnung Napoleons mitgeteilt haben: „Mit Bayern und Württemberg ist bereits alles ausgehandelt, den übrigen Souveränen bleibt daher nichts anderes übrig als mit zu machen, falls sie ihre Länder behalten wollen“, Gesandter von Beust aus Paris an seinen Landesherrn, den Kurfürsten von Mainz Karl Theodor von Dalberg am 3./4. Juli 1806; BStA (Bayerisches Staatsarchiv) Würzburg, MGK 494, 3, fol. 138–143, zitiert nach: Konrad M. Färber Kaiser und Erzkanzler – Carl von Dalberg und Napoleon, Mittelbayerische Druck- und Verlags-Gesellschaft, Regensburg 1994, S. 93 , ISBN 3-927529-51-6 (zugleich Diss. Universität München 1982). – dem Rheinbund bei und vereinigte alle isenburgische Lande,Artikel 24 Abs. 11 der Rheinbundakte (Vertrag zwischen dem Bevollmächtigten Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen, Königs von Italien mit den im Vertrage selbst genannten Bevollmächtigten deutscher Fürsten vom 12. Juli 1806). also auch die ysenburgischen Grafschaften Büdingen, Meerholz und Wächtersbach. Nach der faktischen Auflösung des Rheinbunds war das Fürstentum zunächst besetztes Feindesland (Generalgouvernement Frankfurt), wurde dann mediatisiert und kam 1815 zu Österreich und anschließend 1816 nach einer Teilung zu Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel (der südlich des Mains gelegene Teil im heutigen Kreis und der Stadt Offenbach und der westliche Teil des größtenteils nördlich der Kinzig gelegenen Teils zum Großherzogtum Hessen, der östliche des nördlichen Teils zum Kurfürstentum Hessen).Convention Territorial entre le Grand Duc de Hesse et Electeur de Hesse. Signèe à Francfort sur Mein, le 29 Juin, 1816. In: British and Foreign State Papers 1815–1816. Band 3, Compiled by the Librarian and Keeper of the Papers, Foreign Office, James Ridgway and Sons, Piccadilly, London 1838, S. 812–819 (größtenteils in deutscher Sprache) (Digitalisat). Im Haus Hessen war von diesem Zeitpunkt an „Fürst zu Isenburg“ Bestandteil des Titels.Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, S. 312. Die isenburgischen Souveränitätslande wurden im Großherzogtum als hessen-darmstädtischer Landratsbezirk Offenbach und Landratsbezirk Büdingen und der kurhessische Teil im Kreis Gelnhausen organisatorisch weiter geführt.

Standesherren im Großherzogtum Hessen und im Kurfürstentum Hessen Graf Ernst Casimir III. von Ysenburg-Büdingen-Büdingen wurde 1840 vom Großherzog (Hessen-Darmstadt) als Ernst Casimir I., und Ferdinand Maximilian von Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach wurde 1865 vom Kurfürst (Hessen-Kassel) in den Fürstenstand erhoben. Die beiden Linien nannten sich seit der Erhebung in den Fürstenstand „Fürsten zu Ysenburg und Büdingen“ (wie auch die Wächtersbacher Linie ab 1941, nach dem Aussterben aller anderen Linien).

Bis heute existieren die (katholische) fürstliche Linie Isenburg(-Birstein) sowie die (evangelisch-reformierte) fürstliche Linie Ysenburg und Büdingen, die als mediatisierte Häuser dem Hochadel „zweiter Abteilung“ angehören. Nachkommen der Linie Ysenburg-Philippseich sind die Grafen von Büdingen.

Linien mini|Stammwappen der Isenburg nach GHdA.

Übersicht Nieder-Isenburg Isenburg,Rembold von Isenburg bei Genealogy.eu. teilt sich 1137 in: Isenburg, später Isenburg-Braunsberg, teilt sich ca. 1210 in: Isenburg-Wied (bis 1454, dann durch Heirat an die Herren von Runkel) Nieder-Isenburg, teilt sich 1502 in Isenburg-Grenzau (1502–1664), (jüngere Linie) (ausgestorben 1664) Isenburg-Neumagen (1554 durch Heirat an die Grafen von Sayn) Isenburg-Kobern (1173–1303)