Der Marktmeister (früher auch Marktvogt) ist eine von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angestellte Person, welche die Aufsicht über die zu Markt gebrachten Lebensmittel sowie deren Güte und Preis führt, den Verkäufern Plätze und Stände zuweist und etwaige Gebühren (Marktgeld)Jakob Dominikus: Erfurt und das Erfurtische Gebiet: Nach geographischen, physischen, statistischen und politischen Verhältnissen. Teil 1. Gotha 1793, S. 360; . von diesen erhebt.

Einzelnachweise

Kategorie:Historische Amtsbezeichnung Kategorie:Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit Kategorie:Rechtsgeschichte (Deutschland)