Wilhelm Friedrich Denhard (* 3. Dezember 1806 oder 1807 in Leuen bei Braunfels, Kreis Wetzlar; † 18. Juli 1879 in Stralsund) war ein deutscher Jurist, Verwaltungsbeamter und Bürgermeister der Stadt Stralsund.
Leben Wilhelm Friedrich Denhard entstammte einer Pfarrersfamilie. Nach dem frühen Tod der Mutter erhielt er seine Erziehung zunächst durch den Vater. Er besuchte die Gymnasien in Wetzlar und Soest und studierte von 1826 bis 1830 Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Gießen und Heidelberg. Nach dem Tod des Vaters trat er in den Justizdienst der Herrschaft Braunfels ein, bestand zusätzlich das preußische Assessor-Examen und wurde zur weiteren Ausbildung an das Oberlandesgericht Münster entsandt.
1837 heiratete Denhard Marianne Gemp aus Burgsteinfurt. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor. In den folgenden Jahren bekleidete er verschiedene juristische und administrative Ämter im Fürstentum Braunfels, unter anderem als Amtmann in Greifenstein sowie als Regierungs- und Obergerichtsrath in Braunfels. Während der politischen Unruhen der späten 1840er Jahre vertrat er konsequent Recht und Gesetz und spielte eine maßgebliche Rolle bei der Wiederherstellung der Ordnung.
Nach dem Verlust der staatlichen Selbständigkeit Braunfels’ trat Denhard im Juni 1848 in den preußischen Staatsdienst über und wurde Mitglied des Justizsenats zu Ehrenbreitstein. Er wirkte dort maßgeblich an der Einführung der öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahren nach der Justizreform von 1849 mit. 1853 wurde er Direktor des Kreisgerichts, zunächst in Altenkirchen, später im selben Jahr in Stralsund.
Seit 1853 prägte Denhard über Jahre hinweg das Justizwesen in Stralsund durch organisatorische Fähigkeiten, juristische Gründlichkeit und ein hohes Gerechtigkeitsideal. Am 16. Februar 1861 ernannte ihn König Friedrich Wilhelm IV. auf Vorschlag des Rates zum Bürgermeister der Stadt Stralsund – ein damals ungewöhnlicher Schritt, da Denhard zuvor königlicher Beamter gewesen war.
Als Bürgermeister erwarb er sich bleibende Verdienste, insbesondere durch die Reform der städtischen Kassenverwaltung und die Neugestaltung des Volksschulwesens. Er war Mitglied des preußischen Herrenhauses (seit 1861), Mitglied des Bezirksrats (1876) sowie Deputierter der Kreissynode (1874). Politisch stand er den Grundsätzen des Nationalliberalismus nahe, blieb jedoch der kommunalen Selbstverwaltung und der bestehenden Ordnung verpflichtet. Sämtliche Angaben entstammen einem Zeitungsbericht aus Stralsund anlässlich seines Todes.
Aus dem Preußischer Landtags-Almanach stammen teils abweichende Angaben. So wird sein Geburtsjahr auf 1807 datiert, seine Berufung in das Stralsunder Bürgermeisteramt wurde mit dem 6. Juli 1865 angegeben und der Beginn seiner Abgeordnetentätigkeit am Preußischen Herrenhaus auf dem 8. September 1866 festgehalten. Dort gehörte er bis zu seinem Tod 1879 der liberalen Fraktion an.Denhard, Wilhelm Friedrich In: Georg Hirth: Preussischer Landtags-Almanach. 11. Legislatur-Periode. Fr. Kortkampf, Berlin 1871, S. 32.
Literatur Hermann Krüger (Hrsg.): Chronik des preußischen Herrenhauses. Ein Gedenkbuch zur Erinnerung an das dreißigjährige Bestehen des Herrenhauses. Berlin, 1885. S. 105 (Digitalisat)
Einzelnachweise
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